Moin,
leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, weil es zuviele Einträge zum Thema Weiterbildungsprämie gibt? Oder hat das Wort einfach zuviele Buchstaben?
Die Weiterbildungsprämie als Anerkennung für eine bestandene Prüfung ist pfändbar? Falls nicht kann ich Sie als einmalige Sozialleistung auf der P-Konto Bescheinigung freistellen? Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Newa
Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht
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Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht
Hi Newa,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht
Meine zwei Pfennig: Es ist eine Leistung - sie ist aus dem Sozialgesetzbuch - sie ist einmalig= Es ist eine einmalige Sozialleistung also würde ich sie bescheinigen.
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