Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
Newa
Fortgeschrittener
Reaktionen: 6
Beiträge: 42
Registriert: 28. Mär 2019, 10:58

Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Beitrag von Newa »

Moin,
leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, weil es zuviele Einträge zum Thema Weiterbildungsprämie gibt? Oder hat das Wort einfach zuviele Buchstaben?
Die Weiterbildungsprämie als Anerkennung für eine bestandene Prüfung ist pfändbar? Falls nicht kann ich Sie als einmalige Sozialleistung auf der P-Konto Bescheinigung freistellen? Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Newa
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Werbung

Hi Newa,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht" geschaut?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 397
Beiträge: 2474
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Beitrag von caffery »

Meine zwei Pfennig: Es ist eine Leistung - sie ist aus dem Sozialgesetzbuch - sie ist einmalig= Es ist eine einmalige Sozialleistung also würde ich sie bescheinigen.
0
Antworten