Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

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Newa
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Registriert: 28. Mär 2019, 10:58

Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Beitrag von Newa »

Moin,
leider bin ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden, weil es zuviele Einträge zum Thema Weiterbildungsprämie gibt? Oder hat das Wort einfach zuviele Buchstaben?
Die Weiterbildungsprämie als Anerkennung für eine bestandene Prüfung ist pfändbar? Falls nicht kann ich Sie als einmalige Sozialleistung auf der P-Konto Bescheinigung freistellen? Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße
Newa
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Registriert: 26. Jan 2020

Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

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Hi Newa,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Bildungsprämie § 131 a SGB III pfändbar oder nicht

Beitrag von caffery »

Meine zwei Pfennig: Es ist eine Leistung - sie ist aus dem Sozialgesetzbuch - sie ist einmalig= Es ist eine einmalige Sozialleistung also würde ich sie bescheinigen.
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