Hallo.
Da mein Insolvenzverfahren jetzt aufgehoben wurde und ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde, möchte ich endlich weiter nach vorn schauen und mich um meine Altersvorsorge kümmern.
Dafür würde ich gern ein Aktien-Depot eröffnen und mit einem ETF-Sparplan beginnen. Ist das jetzt grundsätzlich möglich oder sollte ich etwas beachten?
Mit meinem Insolvenzverwalter habe ich darüber schon gesprochen (das war allerdings noch vor Verfahrensaufhebung) und da erhielt ich nur den Hinweis, dass Gewinne aus Aktien grundsätzlich zu Einkommen gezählt werden können und pfändbar sind. Da aber ein thesaurierender ETF-Sparplan keine Gewinne ausschüttet, solang man ihn nicht verkauft, halte ich das für irrelevant.
Die Alternative dazu wäre, erstmal meine Ersparnisse auf einem Tagesgeldkonto zu sparen und nach Erhalt der Restschuldbefreiung in ca. 16 Monaten in ein Depot zur verschieben.
ETF-Sparplan und Depot in der Wohlverhaltensphase
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Re: ETF-Sparplan und Depot in der Wohlverhaltensphase
Hi Darnox,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "ETF-Sparplan und Depot in der Wohlverhaltensphase" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "ETF-Sparplan und Depot in der Wohlverhaltensphase" geschaut?