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DanielG hat geschrieben: ↑18. Aug 2025, 12:14
...
Anderthalb Jahre später und nachdem ich den Antrag nach Paragraph 200 InsO gestellt habe
...
Das ist Quatsch.
Für die Aufhebung des Inso-Verfahrens gem. InsO § 200 bedarf es keines Antrages des Schuldners,
das macht das Gericht "von alleine", wenn der IV seinen Schlussbericht eingereicht hat.
Hast Du einen Antrag nach § 213 oder nach § 300 InsO gestellt ?
Ganz allein oder mit "Berater" ?
im bisherigen Schriftwechsel bezeichnet das Insolvenzgericht mein Verfahren als Verbraucherinsolvenz. Das Aktenzeichen beginnt mit 4 IK xxxxx, falls das ein Hinweis ist.
Die vorzeitige Beendigung des Verfahrens habe ich beantragt nach § 212 InsO, Wegfall des Insolvenzgrundes. Schulden sind ja bezahlt. Mit Zustimmung des Beraters, der dem Antrag gute Chancen eingeräumt hat.
Restschuldbefreiung anzustreben macht ja auch keinen Sinn, wenn man keine Schulden mehr hat.
Schuldine hat geschrieben: ↑18. Aug 2025, 19:35
....
Ich habe den Sachverhalt aus Daniels Beiträgen völlig anders verstanden.
Als Daniel vor 10 Jahren für seine Kinder die Bürgschaft übernommen hat, war er wohlhabend.
Als Daniel die Bürgschaft mit dem Erbe seiner Mutter abgelöst hat, war er auch noch wohlhabend.
Erst danach ist er in finanzielle Schwierigkeiten gekommen und noch später wurde das Insoverfahren eröffnet.
Das "Geschenk", also die Bürgschaft ist ja schon 10 Jahre alt!
Vielleicht mache ich auch einen Denkfehler!
Vielleicht gelingt es Dir ja, das mal präzise bei ihm zu erfragen - hat er für die Kinder gebürgt und deren Schulden als Bürge gezahlt? Oder .. die Kinder haben als Bürgen mal seine Schulden bezahlt??
Ichhabe ihn so verstanden, dass er etwas zurückzahlen wollte, weil er geerbt hatte. Dasraus habe ih mir den Reim gemacht: Da haben die Kinder ihn wohl mal retten müssen. Sonst hat er denen vor der Insolvenz was geschenkt.
imker hat geschrieben: ↑18. Aug 2025, 16:35
Ist das wirklich ein IK-Verfahren? Ein Eigenantrag?
welche Angaben wurden zu der Frage "Geschenke an nahestende Personenin den letzten voer Jahren gemacht - oder gibt es die Frage nicht mehr??
Hast Du eine Kopie des Antrages - Anlage 4 Ziffer 28
Das waren keine Geschenke, ich habe vor zehn Jahren Bürgschaften für diese Personen übernommen, und als ich mit der Erbschaft meiner Mutter liquide genug war habe ich diese Bürgschaften abgelöst.
Hast Du auch irgendwo in seinen Beiträgen gefunden, an wen er wann wieviel gezahlt hat?
Ich habe mir gemerkt, dass der IV Geld von den Kindern will.
Wenn der halbwegs normal arbeitet oder arbeiten lässt, dann haben doch die Kinder und nicht der Gläubiger der Kinder, für deren Schulden sich der Vater bei einem Gläubiger verbürgt hat, etwas, nämlich GELD erhalten.
Wenn Du da auch noch irgendwo findest, was wer gemacht hat....
Den Kindern schuldete der Vater nichts - daher mein´Verständnis: er hat den Kindern was geschenkt.
Nein, ich habe dazu nichts gefunden, was nicht vielleicht irgendwie missverständlich ausgedrückt sein könnte.
Ich finde es allerdings sehr seltsam, dass (obwohl dem IV von Anfang an bekannt) jetzt eine Rückforderung von 58K erfolgen soll - 1,5 Jahre später und nachdem auf 17K Schulden schon 22K gezahlt wurden.
Nach Daniels Ausführungen will der IV ja weitere 8k um das Verfahren abzuschließen!
Da frage ich mich schon wozu, wenn die Schulden sogar schon überzahlt wurden.
Wie Daniel es geschafft hat in der kurzen Zeit so viele Zahlungen zu leisten, sei mal dahin gestellt.
Für mich sieht es im Moment aber so aus, dass er ohne Inso besser dran gewesen wäre.
Kann man unter diesen Umständen nicht eigentlich mit einer unbilligen Härte argumentieren?