Vergütung Insolvenzverwalter

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Itak65
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von Itak65 »

Was ich nicht verstehe Daniel wie kann der Verwalter bei 17.000 schulden 22.000 bekommen??Das muss mir mal jemand verrechnen. Hängt das mit dem Erbe zusammen? Das ist mir alles zu hoch.
Itak65
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imker
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von imker »

Ist das wirklich ein IK-Verfahren? Ein Eigenantrag?


welche Angaben wurden zu der Frage "Geschenke an nahestende Personenin den letzten voer Jahren gemacht - oder gibt es die Frage nicht mehr??

Hast Du eine Kopie des Antrages - Anlage 4 Ziffer 28
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Nein, ist doch ganz einfach. Ich habe aus meinem pfändungsfreien Einkommen immer kräftig zugezahlt. Inzwischen ist das Guthaben beim IV höher als mein Schuldenstand. Aber der IV will als Vergütung aus 17.700 € Schulden noch 40% Provision haben, also weitere 8.000 €. Und die sind noch nicht auf dem Treuhandkonto, und deshalb wird die Beendigung des Inso-Verfahrens abgelehnt.

Jetzt klar?
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Itak65
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von Itak65 »

Japp
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

imker hat geschrieben: 18. Aug 2025, 16:35 Ist das wirklich ein IK-Verfahren? Ein Eigenantrag?


welche Angaben wurden zu der Frage "Geschenke an nahestende Personenin den letzten voer Jahren gemacht - oder gibt es die Frage nicht mehr??

Hast Du eine Kopie des Antrages - Anlage 4 Ziffer 28
Das waren keine Geschenke, ich habe vor zehn Jahren Bürgschaften für diese Personen übernommen, und als ich mit der Erbschaft meiner Mutter liquide genug war habe ich diese Bürgschaften abgelöst.
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imker
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von imker »

ja, das war dann grottenfalsch - deren "Forderung" gegen Dich auf "Rückzahlung" wäre ohnre Zahlung an die Kinder eine Insolvenzforderung und da sie wussten, wie es Dir wirtschaftlich geht, sond sie besser als die anderen Gläubiger behandelt worden. Und dann wird angefochten.

Üblich und praktisch ist so etwas, wenn Dritte Personen und nicht der Schuldner den "weißen Ritter spielen" und die Forderung (?) der Kinder gegen Dich den Kinder abkaufen. Dann haben die Kinder Geld. Aber wenn das alles in den drei oder sechs Monaten vor Insolvenzantragstellung von Dir ohne Beratung durch jemanden, der eine Haftpflichtversicherung hat, gemacht wurde, sind die Kinder die gelackmeierten.

Wie robo schon erkannt hatte und geschrieben hatte ..... basics haben gefehlt und dann Turnen am Hochreck mit Rückzahlung an nahestehende Personen, denen man "von Gesetzes wegen" VOLLE Kenntnis der Umstände unterstellt.

Ist für Dich schon sehr hart und auch unangenehm.
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Schuldine
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von Schuldine »

imker hat geschrieben: Wie robo schon erkannt hatte und geschrieben hatte ..... basics haben gefehlt und dann Turnen am Hochreck mit Rückzahlung an nahestehende Personen, denen man "von Gesetzes wegen" VOLLE Kenntnis der Umstände unterstellt.
Ich habe den Sachverhalt aus Daniels Beiträgen völlig anders verstanden.

Als Daniel vor 10 Jahren für seine Kinder die Bürgschaft übernommen hat, war er wohlhabend.
Als Daniel die Bürgschaft mit dem Erbe seiner Mutter abgelöst hat, war er auch noch wohlhabend.

Erst danach ist er in finanzielle Schwierigkeiten gekommen und noch später wurde das Insoverfahren eröffnet.

Das "Geschenk", also die Bürgschaft ist ja schon 10 Jahre alt!

Vielleicht mache ich auch einen Denkfehler!
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Wem nützt es eigentlich, wenn nun drei weitere Personen in die Insolvenz getrieben werden?
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robo
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von robo »

Ich verstehe Deinen Frust gut.
Doofe Situation.
Aber um zu überlegen, welche Wege für Dich möglich sind,
solltest Du die Fragen hier beantworten:
IN- oder IK-Verfahren ?
= Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ?
und wenn IK: Wurde das Thema "Zahlung an die Kinder" mit dem Schuldnerberater besprochen ?
und wenn IN: Antrag alleine gestellt oder mit Anwalt (mit Haftpflichtversicherung) ?
wurde das Thema dort besprochen ?

Und wann sind die Zahlungen denn nun tatsächlich erfolgt ?
In welchem Zeitraum vor der Inso-Eröffnung ?
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robo
Guru
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von robo »

DanielG hat geschrieben: 18. Aug 2025, 16:37 ...
Aber der IV will als Vergütung aus 17.700 € Schulden noch 40% Provision haben,
...
Steht ihm per Gesetz zu.
Natürlich "will er haben" - arbeitest Du umsonst ?
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