Vergütung Insolvenzverwalter

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DanielG
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Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Hallo miteinander,

ich hätte da eine spezifische Frage zu meinem Fall. Und zwar betrifft es die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters. In § 293 InsoOrdnung § 14 steht drin, dass bei einer Verbraucherinsolvenz eine Vergütung von 5% fällig wird bis zu einer Schuldenhöhe/Insolvenzmasse von 35.000 €, darüber entsprechend gestaffelt.
Mein Inso-Verwalter beansprucht aber 40 % der Insolvenzmasse gem. §§ 2,3 InsO Abs.2. Was ist denn nun richtig?

Zum Hintergrund: ich bin Altersrentner, 603 Monate Rentenbeiträge bezahlt. Durch ein einziges, insolvenzauslösendes Ereignis kalt erwischt worden und insolvent geworden. Davor war ich zwar nicht reich, aber bescheiden wohlhabend. Kein einziger Eintrag bei der SCHUFA oder sonst etwas.
Insolvenzmasse/Schulden gem. Forderungstabelle bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 17.700.-€. Da ich mich als redlicher Schuldner betrachte, habe ich alle erdenklichen Anstrengungen unternommen, die Schulden/Insolvenzmasse so schnell als irgend möglich zu begleichen. Die Eröffnung des Inso-Verfahrens war im Januar 2024, jetzt anderthalb Jahre später liegen auf dem Treuhandkonto des Inso-Verwalters fast 22.000 €. Restschuldbefreiung usw. entfällt alles, da die Schulden bezahlt sind. Daher habe ich die vorzeitige Beendigung des Inso-Verfahrens beantragt, wurde vom Inso-Gericht abgelehnt unter Verweis darauf, das die Vergütung des Treuhänders noch nicht bezahlt sei.

Wenn mich das Inso-Verfahren tatsächlich 40% der Masse an den Inso-Verwalter plus sonstiger Verfahrenskosten kostet - da wäre ich ja beim Zinswucherer im Bahnhofsviertel billiger davongekommen! Zudem kommt noch, dass der Inso-Verwalter weitere Zahlungen an die Insolvenzmasse fordert. Muss ich damit rechnen, dass sich der Inso-Verwalter von eventuellen weiteren Zahlungen zur Insolvenzmasse wiederum 40% abgreift?
Was passiert eigentlich, wenn unter Hinweis auf entsprechenden Kontostand weitere Zahlungen zur Insolvenzmasse verweigert werden?

Ich würde gener hier mal die Einschätzung der Erfahrenen hier lesen.

idS Daniel
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

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Hi DanielG,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vergütung Insolvenzverwalter" geschaut?
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imker
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von imker »

... und lies bitte mal § 2 der InsVV und dann melde Dich wieder - ob § 2 oder § 14 einschlägig für den Insolvenzverwalter ist
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Nach meinem Verständnis ( als Nichtjurist ) bezieht sich der erste Abschnitt der InsolVV auf eine reguläre, gewöhnliche Insolvenz. Zweiter und dritter Abschnitt mit eben jenem Paragraphen 14 explizit auf die Verbraucherinsolvenz. In meinem Fall sind es auch nur drei Gläubiger, die zur Tabelle angemeldet haben.
Ist ja auch logisch, der Gesetzgeber wollte mit der Verbraucherinsolvenz ja dem Schuldner die Möglichkeit einräumen sich aus Überschuldung zu befreien. Da macht es doch keinen Sinn, dem Schuldner der ja schon pleite ist, nochmal die Hälfte des Schuldenbetrages (40% plus Verfahrenskosten) aufzuladen.

Andere Frage: der Insolvenzverwalter kennt sicher den Begriff des Tagesgeldkontos, und wird auch sicherlich Zinsgewinne mit den Geldbeträgen auf seinen Treuhandkonten erzielen. Streicht er diese Zinsgewinne als zusätzliches Honorar ein?
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von imker »

da liegst Du halt nicht ganz richtig. Auch im IK/Verbraucherinsolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter bestellt und der rechnet wie ein IV ab.

und ja: es gibt Tagesgeldkonto und warum glaubst Du, dass das für den IV und nicht für die Masse ist??

Begab' Deine Unzufriedenheit ... die Gläubiger müssen f´das halt auch tun
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robo
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von robo »

Dir fehlen, so scheint es, einige 'basics'.
Im Regel- sowie im Verbraucherinsolvenzverfahren darf der Insolvenzverwalter sich lt. InsVV § 2 40% von der von den ersten 35.000,- € aus der 'Masse' nehmen.

Wenn das Gericht dann die 'Aufhebung' des Insolvenzverfahrens gem. InsO § 200 beschlossen hat (weiß man vorher nie, wann das passiert, hängt auch davon ab, wann der IV seinen Schlussbericht schreibt - und warum sollte er sich damit beeilen, wenn der Schuldner für Zuwachs der Masse sorgt ?), also wenn das Gericht die 'Aufhebung' beschlossen hat, dann benennt es auch den zukünftigen 'Treuhänder' (meist ist das wohl der vorherige Insolvenzverwalter) und als Treuhänder bekommt er dann eben nur noch 5% von den ersten 35.000,- € in der Masse.

Dem Schuldner kann es im Grunde doch egal sein, wer sein Geld bekommt (ob Gläubiger oder Insolvenzverwalter) - weg ist weg.
Und dafür bekommt er dann zum Schluss (nach drei Jahren) zur Belohnung seine RSB = Restschuldbefreiung...

Du hast wohl gedacht, Dein gesamtes pfändbares Einkommen verteilt der IV an Deine Gläubiger und wenn Deine Schulden dort komplett bezahlt sind, bekommst Du Deine RSB vorzeitig ?
Tja ... falsch gedacht ... der Gesetzgeber hat den IV ja mit uU sehr großzügigen 40% der Masse für seine Arbeit bedacht, die wollen ja auch bezahlt werden. Und dazu noch die Gerichtskosten, nicht zu vergessen.

Das muss man ja verstehen, denn oft genug gibt es für den kleinen Feld- Wald und Wiesen-IV ja ein "Nullsummenspiel", also ohne Masse, und dann gibt es ja nur die gesetzliche Mindestvergütung vom Steuerzahler von inzwischen immerhin 800,- resp. 1.000,- €, zzg. MwSt versteht sich.
Da braucht es schon viele Verfahren, um davon eine Familie zu ernähren.
Oder eben ein paar "massereiche" Verfahren (die man dann ja ein bisschen hinauszögern kann).

Und Deine Zusatzfrage zu den derzeit so üppigen Tagesgeldzinsen (*Ironiemodus*):
Wieviel kommt da in den max. drei Jahren schon zusammen bei den derzeit max. 3% ?
Gönn Deinem IV/TH doch die paar Euro.

Wie ist denn Dein Status aktuell ?
Noch im "eröffneten Verfahren" ? = 40% für den IV oder
Verfahren bereits "aufgehoben" = 5% für den TH ?
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Mein Status aktuell: im Insolvenzverfahren seit Januar 2024. Drei Gläubiger, Schulden in der Forderungstabelle 17.700.-€.
Eingezahlt auf das Treuhandkonto des IV aktuell 22.000 €. Der IV fordert jetzt als Anfechtung von nahen Verwandten weitere 58.000 € zur Masse. Das ist mein Problem.
Restschuldbefreiung wird bei mir eh nicht in Frage kommen, Schulden sind schon an den IV gezahlt.
Ich verspüre wenig Motivation, aus den geforderten 58.000 € wiederum 40% an den IV abzudrücken. Dann hätte ich am Ende des Inso-Verfahrens aus 17.700 € Schulden mehr als 40.000 € zu zahlen.
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Itak65
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von Itak65 »

Hallo Daniel wenn du 17.700 schulden hast und der Verwalter schon 22.000 bekommen hat ist doch schon alles bezahlt. Oder versteh ich jetzt was falsch?
Dann könnte doch alles beendet werden oder.
Itak65
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Ja, dachte ich auch. Habe beim Inso-Gericht den Antrag zur vorzeitige Beendigung gestellt, wurde aber abgelehnt auf Betreiben des Inso-Verwalters, da der „seine“ 40% noch nicht ganz in der Inso-Masse hatte.
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Das Interessanteste an der Anfechtung/Forderung des Inso-Verwalters in Höhe der 58.000 € - als man dem IV zu Anfang des Inso-Verfahrens erklärt hatte, warum und wofür das Geld geflossen war, hat er es verstanden und hingenommen. Anderthalb Jahre später und nachdem ich den Antrag nach Paragraph 200 InsO gestellt habe, versteht der IV plötzlich nicht mehr und ficht die Zahlungen an (ich habe das Erbe meiner Mutter an meine Kinder verteilt. Das war aber Monate vor Eintritt des insolvenzauslösenden Ereignisses). Schon klar, woher das plötzliche Verständnisproblem beim IV kommt, oder?
Ich muss mich mal einlesen in die Frage, ob hier nicht gar eine Gläubigerbenachteiligung durch den IV vorliegt. Der könnte die Forderungen der Gläubiger befriedigen, tut er aber nicht um die eigene Vergütung nach oben zu treiben.
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DanielG
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Re: Vergütung Insolvenzverwalter

Beitrag von DanielG »

Und noch zu dieser Frage:

"Und Deine Zusatzfrage zu den derzeit so üppigen Tagesgeldzinsen (*Ironiemodus*):
Wieviel kommt da in den max. drei Jahren schon zusammen bei den derzeit max. 3% ?
Gönn Deinem IV/TH doch die paar Euro."

Wenn der IV in seiner letzten Stellungnahme gegenüber dem Insolvenzgericht die Zinserträge angegeben hätte gäbe es keinen Grund für Mißtrauen. Hat er aber nicht.

Wenn der IV den angefochtenen Betrag tatsächlich bekommen sollte und diesen zusammen mit den bereits bezahlten 22.000 € auf einem Tagesgeldkonto parkt, sind dies bei 2,5% immerhin 1.750 € Zinsen pro Jahr.
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