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Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 23. Sep 2019, 06:08
von Christian
Hallo zusammen,
nach einigen Recherchen habe ich etwas widersprüchliche Angaben zu dem Thema gefunden. Aus diesem Grunde würde ich gerne die Frage hier platzieren :

- befinde mich seit drei Jahren in der PI ( nach dem letzten Monat in der WVP ).
- In einem festen Angestelltenverhältnis seit 1997 ( demnach wird nach Pfändungstabelle dem PI überwiesen ).
- Unterhaltspflichtig, nach Abzug Pfändung verbleiben mir 1.900 EUR Netto.

Es ist abzusehen, dass ich im nächsten Jahr betriebsbedingt gekündigt werde. Unter der Mutmaßung, dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde, würde mich eine Berechnung interessieren, welcher Betrag mir ggf. auch unter Berücksichtigung der Einschränkung nach §850i ZPO verbleiben würde.

Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Würde mich über Antworten freuen, vielen Dank dafür vorab ..

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 23. Sep 2019, 10:40
von gurami
Brutto oder Netto?

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 23. Sep 2019, 10:59
von FinLaure
"dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde,"

Das deutet wohl auf brutto hin ;)

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 23. Sep 2019, 11:08
von Christian
.. danke.. demnach Brutto..
habe aber versehentlich "PI" geschrieben, meinte aber "IV" .. sorry dafür..

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 13:46
von Graf Wadula
Ein konkretes Berechnungsbeispiel gibt es da nicht, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen.

zunächst mal: stellen Sie keinen Antrag gemäß § 850i ZPO, geht der volle Betrag in die Insolvenzmasse. Er ist also voll pfändbar, es sei denn, sie machen die (teilweise) Unpfändbarkeit glaubhaft.


Bei der Höhe der möglicherweise freizugebenden Abfindung sind zwei Punkte ganz entscheidend: die Prognose, ob und wann Sie ggfs. einen neuen Job finden. Je eher umso weniger gibt es frei. das ist natürlich eine reine Prognoseentscheidung.

Des Weiteren ist auch wichtig, ob Sie von dritter Seite Zahlungen erhalten (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld). Dieses wird mindestens angerechnet.

In den meisten Fällen wird die Abfindung auf bestimmte Monate gerechnet und von diesen Monaten der pfändungsfreie Betrag laut Tabelle errechnet. Es gibt allerdings auch Gerichte, die nur den Sozialhilfesatz pro Monat nehmen. Als grobe Richtschnur kann man gucken, wie die Abfindung vom Arbeitgeber errechnet wurde. Danach kann man dann fiktiv die Monate und die pfandfreien Beträge daraus errechnen. Aber wie gesagt, das macht letztlich jeder Entscheider anders. obliegt eben einer "freien Schätzung".

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 13:49
von Christian
.. recht herzlichen Dank für die Informationen..

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 14:02
von caffery
Christian hat geschrieben: 23. Sep 2019, 06:08 Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wenn ich mal von zwei unterhaltsberechtigten Personen ausgehe (richtig?), würde ich es so rechnen:
25.000/6=4166,67

Macht einen monatlich pfändbaren Betrag von 1249,88 x 6 = 7499,28 Euro

Dieser Betrag sollte (wenn ich alles richtig verstanden habe) nach meiner Auffassung in der Masse landen.

Bezogen habe ich mich bei der Rechnung auf dieses Urteil: Beschluss des LG Münster vom 08.02.2011 (5T 502/10)

Im Endeffekt sind es aber Einzelfallentscheidungen.
Christian hat geschrieben: 23. Sep 2019, 06:08 Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Du kannst natürlich versuchen Dich mit dem Treuhänder darüber zu unterhalten.
Ich vermute aber mal, dass man nicht drum rumkommen wird, das Insolvenzgericht um einen Beschluss zu bitten.

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 14:08
von Christian
.. super, auch Dir ebenso vielen Dank.
Ich sehe schon, dass ich versuchen muss, eine Alternativlösung mit meinem Arbeitgeber zu finden.
Evenutell wäre mein Arbeitgeber bereit mir eine Lohnfortzahlung mit Freistellung zu gewähren.
Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 14:14
von caffery
Christian hat geschrieben: 24. Sep 2019, 14:08 Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?
Wieso sollte er das müssen?
Die Abfindung unterliegt der Abtretungserklärung - hat also ohnehin zunächst mal bei ihm zu landen. Es sollte also im Normalfall der Schuldner derjenige sein der ggf. etwas (zurück) zu klagen hat.

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Verfasst: 24. Sep 2019, 14:19
von Christian
Das war wohl an dieser Stelle von mir missverständlich ausgedrückt.
Nehmen wir an, ich verzichte aus irgendwelchen Gründen bei meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung.
Würde der IV dann versuchen hier einzugreifen und da ihm ja die Abfindung zustände, rechtlich einzuklagen ?