Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Hallo zusammen,
nach einigen Recherchen habe ich etwas widersprüchliche Angaben zu dem Thema gefunden. Aus diesem Grunde würde ich gerne die Frage hier platzieren :
- befinde mich seit drei Jahren in der PI ( nach dem letzten Monat in der WVP ).
- In einem festen Angestelltenverhältnis seit 1997 ( demnach wird nach Pfändungstabelle dem PI überwiesen ).
- Unterhaltspflichtig, nach Abzug Pfändung verbleiben mir 1.900 EUR Netto.
Es ist abzusehen, dass ich im nächsten Jahr betriebsbedingt gekündigt werde. Unter der Mutmaßung, dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde, würde mich eine Berechnung interessieren, welcher Betrag mir ggf. auch unter Berücksichtigung der Einschränkung nach §850i ZPO verbleiben würde.
Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Würde mich über Antworten freuen, vielen Dank dafür vorab ..
nach einigen Recherchen habe ich etwas widersprüchliche Angaben zu dem Thema gefunden. Aus diesem Grunde würde ich gerne die Frage hier platzieren :
- befinde mich seit drei Jahren in der PI ( nach dem letzten Monat in der WVP ).
- In einem festen Angestelltenverhältnis seit 1997 ( demnach wird nach Pfändungstabelle dem PI überwiesen ).
- Unterhaltspflichtig, nach Abzug Pfändung verbleiben mir 1.900 EUR Netto.
Es ist abzusehen, dass ich im nächsten Jahr betriebsbedingt gekündigt werde. Unter der Mutmaßung, dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde, würde mich eine Berechnung interessieren, welcher Betrag mir ggf. auch unter Berücksichtigung der Einschränkung nach §850i ZPO verbleiben würde.
Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Würde mich über Antworten freuen, vielen Dank dafür vorab ..
0
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Hi Christian,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?" geschaut?
0
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
"dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde,"
Das deutet wohl auf brutto hin
Das deutet wohl auf brutto hin
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
.. danke.. demnach Brutto..
habe aber versehentlich "PI" geschrieben, meinte aber "IV" .. sorry dafür..
habe aber versehentlich "PI" geschrieben, meinte aber "IV" .. sorry dafür..
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Ein konkretes Berechnungsbeispiel gibt es da nicht, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen.
zunächst mal: stellen Sie keinen Antrag gemäß § 850i ZPO, geht der volle Betrag in die Insolvenzmasse. Er ist also voll pfändbar, es sei denn, sie machen die (teilweise) Unpfändbarkeit glaubhaft.
Bei der Höhe der möglicherweise freizugebenden Abfindung sind zwei Punkte ganz entscheidend: die Prognose, ob und wann Sie ggfs. einen neuen Job finden. Je eher umso weniger gibt es frei. das ist natürlich eine reine Prognoseentscheidung.
Des Weiteren ist auch wichtig, ob Sie von dritter Seite Zahlungen erhalten (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld). Dieses wird mindestens angerechnet.
In den meisten Fällen wird die Abfindung auf bestimmte Monate gerechnet und von diesen Monaten der pfändungsfreie Betrag laut Tabelle errechnet. Es gibt allerdings auch Gerichte, die nur den Sozialhilfesatz pro Monat nehmen. Als grobe Richtschnur kann man gucken, wie die Abfindung vom Arbeitgeber errechnet wurde. Danach kann man dann fiktiv die Monate und die pfandfreien Beträge daraus errechnen. Aber wie gesagt, das macht letztlich jeder Entscheider anders. obliegt eben einer "freien Schätzung".
zunächst mal: stellen Sie keinen Antrag gemäß § 850i ZPO, geht der volle Betrag in die Insolvenzmasse. Er ist also voll pfändbar, es sei denn, sie machen die (teilweise) Unpfändbarkeit glaubhaft.
Bei der Höhe der möglicherweise freizugebenden Abfindung sind zwei Punkte ganz entscheidend: die Prognose, ob und wann Sie ggfs. einen neuen Job finden. Je eher umso weniger gibt es frei. das ist natürlich eine reine Prognoseentscheidung.
Des Weiteren ist auch wichtig, ob Sie von dritter Seite Zahlungen erhalten (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld). Dieses wird mindestens angerechnet.
In den meisten Fällen wird die Abfindung auf bestimmte Monate gerechnet und von diesen Monaten der pfändungsfreie Betrag laut Tabelle errechnet. Es gibt allerdings auch Gerichte, die nur den Sozialhilfesatz pro Monat nehmen. Als grobe Richtschnur kann man gucken, wie die Abfindung vom Arbeitgeber errechnet wurde. Danach kann man dann fiktiv die Monate und die pfandfreien Beträge daraus errechnen. Aber wie gesagt, das macht letztlich jeder Entscheider anders. obliegt eben einer "freien Schätzung".
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
.. recht herzlichen Dank für die Informationen..
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Wenn ich mal von zwei unterhaltsberechtigten Personen ausgehe (richtig?), würde ich es so rechnen:
25.000/6=4166,67
Macht einen monatlich pfändbaren Betrag von 1249,88 x 6 = 7499,28 Euro
Dieser Betrag sollte (wenn ich alles richtig verstanden habe) nach meiner Auffassung in der Masse landen.
Bezogen habe ich mich bei der Rechnung auf dieses Urteil: Beschluss des LG Münster vom 08.02.2011 (5T 502/10)
Im Endeffekt sind es aber Einzelfallentscheidungen.
Du kannst natürlich versuchen Dich mit dem Treuhänder darüber zu unterhalten.
Ich vermute aber mal, dass man nicht drum rumkommen wird, das Insolvenzgericht um einen Beschluss zu bitten.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
.. super, auch Dir ebenso vielen Dank.
Ich sehe schon, dass ich versuchen muss, eine Alternativlösung mit meinem Arbeitgeber zu finden.
Evenutell wäre mein Arbeitgeber bereit mir eine Lohnfortzahlung mit Freistellung zu gewähren.
Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?
Ich sehe schon, dass ich versuchen muss, eine Alternativlösung mit meinem Arbeitgeber zu finden.
Evenutell wäre mein Arbeitgeber bereit mir eine Lohnfortzahlung mit Freistellung zu gewähren.
Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 433
- Beiträge: 2589
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Wieso sollte er das müssen?
Die Abfindung unterliegt der Abtretungserklärung - hat also ohnehin zunächst mal bei ihm zu landen. Es sollte also im Normalfall der Schuldner derjenige sein der ggf. etwas (zurück) zu klagen hat.
0
-
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 1
- Beiträge: 72
- Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
- Wohnort: Bochum
Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?
Das war wohl an dieser Stelle von mir missverständlich ausgedrückt.
Nehmen wir an, ich verzichte aus irgendwelchen Gründen bei meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung.
Würde der IV dann versuchen hier einzugreifen und da ihm ja die Abfindung zustände, rechtlich einzuklagen ?
Nehmen wir an, ich verzichte aus irgendwelchen Gründen bei meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung.
Würde der IV dann versuchen hier einzugreifen und da ihm ja die Abfindung zustände, rechtlich einzuklagen ?
0