Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Christian »

Hallo zusammen,
nach einigen Recherchen habe ich etwas widersprüchliche Angaben zu dem Thema gefunden. Aus diesem Grunde würde ich gerne die Frage hier platzieren :

- befinde mich seit drei Jahren in der PI ( nach dem letzten Monat in der WVP ).
- In einem festen Angestelltenverhältnis seit 1997 ( demnach wird nach Pfändungstabelle dem PI überwiesen ).
- Unterhaltspflichtig, nach Abzug Pfändung verbleiben mir 1.900 EUR Netto.

Es ist abzusehen, dass ich im nächsten Jahr betriebsbedingt gekündigt werde. Unter der Mutmaßung, dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde, würde mich eine Berechnung interessieren, welcher Betrag mir ggf. auch unter Berücksichtigung der Einschränkung nach §850i ZPO verbleiben würde.

Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Würde mich über Antworten freuen, vielen Dank dafür vorab ..
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Werbung

Hi Christian,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?" geschaut?
0
gurami
Wissender
Reaktionen: 23
Beiträge: 212
Registriert: 9. Aug 2019, 15:24

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von gurami »

Brutto oder Netto?
0
Benutzeravatar
FinLaure
Fortgeschrittener
Reaktionen: 0
Beiträge: 74
Registriert: 14. Aug 2018, 07:57

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von FinLaure »

"dass ich 25.000 EUR Brutto Abfindung erhalten werde,"

Das deutet wohl auf brutto hin ;)
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Christian »

.. danke.. demnach Brutto..
habe aber versehentlich "PI" geschrieben, meinte aber "IV" .. sorry dafür..
0
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 86
Beiträge: 524
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Graf Wadula »

Ein konkretes Berechnungsbeispiel gibt es da nicht, da zu viele Faktoren eine Rolle spielen.

zunächst mal: stellen Sie keinen Antrag gemäß § 850i ZPO, geht der volle Betrag in die Insolvenzmasse. Er ist also voll pfändbar, es sei denn, sie machen die (teilweise) Unpfändbarkeit glaubhaft.


Bei der Höhe der möglicherweise freizugebenden Abfindung sind zwei Punkte ganz entscheidend: die Prognose, ob und wann Sie ggfs. einen neuen Job finden. Je eher umso weniger gibt es frei. das ist natürlich eine reine Prognoseentscheidung.

Des Weiteren ist auch wichtig, ob Sie von dritter Seite Zahlungen erhalten (z.B. Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld). Dieses wird mindestens angerechnet.

In den meisten Fällen wird die Abfindung auf bestimmte Monate gerechnet und von diesen Monaten der pfändungsfreie Betrag laut Tabelle errechnet. Es gibt allerdings auch Gerichte, die nur den Sozialhilfesatz pro Monat nehmen. Als grobe Richtschnur kann man gucken, wie die Abfindung vom Arbeitgeber errechnet wurde. Danach kann man dann fiktiv die Monate und die pfandfreien Beträge daraus errechnen. Aber wie gesagt, das macht letztlich jeder Entscheider anders. obliegt eben einer "freien Schätzung".
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Christian »

.. recht herzlichen Dank für die Informationen..
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 429
Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von caffery »

Christian hat geschrieben: 23. Sep 2019, 06:08 Hätte jemand ein konkretes Rechenbeispiel für mich ?
Wenn ich mal von zwei unterhaltsberechtigten Personen ausgehe (richtig?), würde ich es so rechnen:
25.000/6=4166,67

Macht einen monatlich pfändbaren Betrag von 1249,88 x 6 = 7499,28 Euro

Dieser Betrag sollte (wenn ich alles richtig verstanden habe) nach meiner Auffassung in der Masse landen.

Bezogen habe ich mich bei der Rechnung auf dieses Urteil: Beschluss des LG Münster vom 08.02.2011 (5T 502/10)

Im Endeffekt sind es aber Einzelfallentscheidungen.
Christian hat geschrieben: 23. Sep 2019, 06:08 Wird die Pfändung voll vom PI einbehalten, wenn nicht beim Amtgericht §850i beantragt wurde ?
Du kannst natürlich versuchen Dich mit dem Treuhänder darüber zu unterhalten.
Ich vermute aber mal, dass man nicht drum rumkommen wird, das Insolvenzgericht um einen Beschluss zu bitten.
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Christian »

.. super, auch Dir ebenso vielen Dank.
Ich sehe schon, dass ich versuchen muss, eine Alternativlösung mit meinem Arbeitgeber zu finden.
Evenutell wäre mein Arbeitgeber bereit mir eine Lohnfortzahlung mit Freistellung zu gewähren.
Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 429
Beiträge: 2580
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von caffery »

Christian hat geschrieben: 24. Sep 2019, 14:08 Würde der IV versuchen aus eigener Intention eine Abfindung einzuklagen ?
Wieso sollte er das müssen?
Die Abfindung unterliegt der Abtretungserklärung - hat also ohnehin zunächst mal bei ihm zu landen. Es sollte also im Normalfall der Schuldner derjenige sein der ggf. etwas (zurück) zu klagen hat.
0
Christian
Fortgeschrittener
Reaktionen: 1
Beiträge: 72
Registriert: 4. Aug 2019, 18:11
Wohnort: Bochum

Re: Abfindung während der PI ; was bleibt übrig ?

Beitrag von Christian »

Das war wohl an dieser Stelle von mir missverständlich ausgedrückt.
Nehmen wir an, ich verzichte aus irgendwelchen Gründen bei meinem Arbeitgeber auf eine Abfindung.
Würde der IV dann versuchen hier einzugreifen und da ihm ja die Abfindung zustände, rechtlich einzuklagen ?
0
Antworten