P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Verfasst: 14. Sep 2019, 18:21
Hallo,
ich bin selbstständig, private KV mit Selbstbehalt, 1 Kind, Gläubiger ist das Finanzamt.
Möchte die Summe gerne zahlen, nur benötige ich dafür mehr Zeit, als das FA mir zugestehen möchte und ohne funktionierende Firma, geht das erst recht nicht.
Mein Wissensstand ist, dass ich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Erhöhungsantrag einreichen muss nach § 850e,f,i ZPO.
a) Gilt das auch, wenn das Finanzamt der Gläubiger ist?
b) Gibt es eine Art Liste mit allen Erhöhungs-Sachverhalten? Natürlich möchte ich das Maximale rausholen, um meine Selbstständigkeit zu retten, da diese mit einem recht hohen Vorfinanzierungsbedarf verbunden ist- teilweise auf 3 Monate per Vorkasse (Bahn, Benzin, Hotel, Flug, ...). Meine Einnahmen sind brutto- nicht zu vergleichen mit einem Angestellten.
c) Kennt jemand die Praxis in Sachen Selbstbehalt bei privater KV? Es geht um 1150€ jährlich.
d) Gleiche Frage für Buchhaltungskosten/Steuerberaterkosten.
e) Möglicherweise nehme ich einen Auftrag im Ausland an und melde mich dann so richtig in DE ab. Gilt dann das deutsche Vollstreckungsgericht auch für mich bzw. greift dann auch die P Konto Regelung? (Steuerpflicht würde weiterhin in DE bestehen, diverse Gründe, würde hier zu sehr ausufern) ... Tricks mit Auslandskonten (UK, CH) sind mir geläufig, aber ich würde gerne den off. Weg gehen, falls möglich.
f) Ganz praktisch: Wie werden die privaten KV Beiträge rausgerechnet? Vom fiktiven Einkommen runter oder auf die PFG rauf?
Ganz recht herzlichen Dank vorab!
PS: Ich gebe lieber, als das ich nehme! Für Tips und Hilfe, zeige ich mich sehr sehr gerne erkenntlich mit IT Hilfe / Beratung zu sehr vielen Themen- mein Beruf.
ich bin selbstständig, private KV mit Selbstbehalt, 1 Kind, Gläubiger ist das Finanzamt.
Möchte die Summe gerne zahlen, nur benötige ich dafür mehr Zeit, als das FA mir zugestehen möchte und ohne funktionierende Firma, geht das erst recht nicht.
Mein Wissensstand ist, dass ich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Erhöhungsantrag einreichen muss nach § 850e,f,i ZPO.
a) Gilt das auch, wenn das Finanzamt der Gläubiger ist?
b) Gibt es eine Art Liste mit allen Erhöhungs-Sachverhalten? Natürlich möchte ich das Maximale rausholen, um meine Selbstständigkeit zu retten, da diese mit einem recht hohen Vorfinanzierungsbedarf verbunden ist- teilweise auf 3 Monate per Vorkasse (Bahn, Benzin, Hotel, Flug, ...). Meine Einnahmen sind brutto- nicht zu vergleichen mit einem Angestellten.
c) Kennt jemand die Praxis in Sachen Selbstbehalt bei privater KV? Es geht um 1150€ jährlich.
d) Gleiche Frage für Buchhaltungskosten/Steuerberaterkosten.
e) Möglicherweise nehme ich einen Auftrag im Ausland an und melde mich dann so richtig in DE ab. Gilt dann das deutsche Vollstreckungsgericht auch für mich bzw. greift dann auch die P Konto Regelung? (Steuerpflicht würde weiterhin in DE bestehen, diverse Gründe, würde hier zu sehr ausufern) ... Tricks mit Auslandskonten (UK, CH) sind mir geläufig, aber ich würde gerne den off. Weg gehen, falls möglich.
f) Ganz praktisch: Wie werden die privaten KV Beiträge rausgerechnet? Vom fiktiven Einkommen runter oder auf die PFG rauf?
Ganz recht herzlichen Dank vorab!
PS: Ich gebe lieber, als das ich nehme! Für Tips und Hilfe, zeige ich mich sehr sehr gerne erkenntlich mit IT Hilfe / Beratung zu sehr vielen Themen- mein Beruf.