Hallo,
ich bin selbstständig, private KV mit Selbstbehalt, 1 Kind, Gläubiger ist das Finanzamt.
Möchte die Summe gerne zahlen, nur benötige ich dafür mehr Zeit, als das FA mir zugestehen möchte und ohne funktionierende Firma, geht das erst recht nicht.
Mein Wissensstand ist, dass ich beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Erhöhungsantrag einreichen muss nach § 850e,f,i ZPO.
a) Gilt das auch, wenn das Finanzamt der Gläubiger ist?
b) Gibt es eine Art Liste mit allen Erhöhungs-Sachverhalten? Natürlich möchte ich das Maximale rausholen, um meine Selbstständigkeit zu retten, da diese mit einem recht hohen Vorfinanzierungsbedarf verbunden ist- teilweise auf 3 Monate per Vorkasse (Bahn, Benzin, Hotel, Flug, ...). Meine Einnahmen sind brutto- nicht zu vergleichen mit einem Angestellten.
c) Kennt jemand die Praxis in Sachen Selbstbehalt bei privater KV? Es geht um 1150€ jährlich.
d) Gleiche Frage für Buchhaltungskosten/Steuerberaterkosten.
e) Möglicherweise nehme ich einen Auftrag im Ausland an und melde mich dann so richtig in DE ab. Gilt dann das deutsche Vollstreckungsgericht auch für mich bzw. greift dann auch die P Konto Regelung? (Steuerpflicht würde weiterhin in DE bestehen, diverse Gründe, würde hier zu sehr ausufern) ... Tricks mit Auslandskonten (UK, CH) sind mir geläufig, aber ich würde gerne den off. Weg gehen, falls möglich.
f) Ganz praktisch: Wie werden die privaten KV Beiträge rausgerechnet? Vom fiktiven Einkommen runter oder auf die PFG rauf?
Ganz recht herzlichen Dank vorab!
PS: Ich gebe lieber, als das ich nehme! Für Tips und Hilfe, zeige ich mich sehr sehr gerne erkenntlich mit IT Hilfe / Beratung zu sehr vielen Themen- mein Beruf.
P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Hi KH19,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen" geschaut?
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Vorab: Ich versuch hier mal zu antworten so gut ich kann. Da ich aber niemals aktiv Selbstständige berate, fehlen mir hier die praktischen Erfahrungswerte.
Das Gespräch suchen. Auch wenns abgedroschen klingt. Wenn man es schafft, denen ruhig und verständlich die Situation zu schildern, hat man Zeit gewonnen. Da will auch keiner, dass Du dicht machst.
Nein. Dann musst Du den Schutzantrag ans FA selbst stellen und den Henker zum Richter machen;)
Ich kenne keine Liste. Meines Wissens gibt es für sowas einzelfallbezogene Entscheidungen mit Pauschalen. Es braucht also für soetwas einen sehr umfangreichen Schutzantrag.KH19 hat geschrieben: ↑14. Sep 2019, 18:21 b) Gibt es eine Art Liste mit allen Erhöhungs-Sachverhalten? Natürlich möchte ich das Maximale rausholen, um meine Selbstständigkeit zu retten, da diese mit einem recht hohen Vorfinanzierungsbedarf verbunden ist- teilweise auf 3 Monate per Vorkasse (Bahn, Benzin, Hotel, Flug, ...). Meine Einnahmen sind brutto- nicht zu vergleichen mit einem Angestellten.
c) Kennt jemand die Praxis in Sachen Selbstbehalt bei privater KV? Es geht um 1150€ jährlich.
d) Gleiche Frage für Buchhaltungskosten/Steuerberaterkosten.
Keine AhnungKH19 hat geschrieben: ↑14. Sep 2019, 18:21 e) Möglicherweise nehme ich einen Auftrag im Ausland an und melde mich dann so richtig in DE ab. Gilt dann das deutsche Vollstreckungsgericht auch für mich bzw. greift dann auch die P Konto Regelung? (Steuerpflicht würde weiterhin in DE bestehen, diverse Gründe, würde hier zu sehr ausufern) ... Tricks mit Auslandskonten (UK, CH) sind mir geläufig, aber ich würde gerne den off. Weg gehen, falls möglich.
Auf die Pfändungsgrenze drauf.
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Ich dank dir recht herzlich für die schnellen Infos!
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Kann sein.
Kann auch sein, dass Du zu hören bekommst: " ... dann übernimmt eben ein Mitbewerber Ihre Kunden, Ihren Marktanteil - einer, der sich an die Regeln hält und seine Steuern pünktlich zahlt. ..."
Du hattest mit dem FA vermutlich schon Kontakt, da Du schreibst, " ... brauche mehr Zeit, als das FA mir zugestehen möchte ...", folglich kannst Du selbst am besten einschätzen, ob es Sinn macht, das Gespräch zu suchen.
Es hängt ja auch von verschiedenen Faktoren ab:
Deiner Kommunikationsfähigkeit und vor allem auch dem Kommunikationswillen Deines Gesprächspartners beim FA.
Und es findet unter erschwerten Bedingungen statt: Du unter Druck - und die Gegenseite?
Vielleicht wäre es leichter, wenn ein Dritter die Verhandlungen mit dem FA für Dich führt?
Auch meines Wissens ist es so, wie caffery schreibt:
Ist das FA Dein Gläubiger, dann ist es zugleich auch der Vollstrecker und eben auch "Richter" über Deinen Vollstreckungsschutzantrag. Schon eine merkwürdige Konstruktion in einem Rechtsstaat ...
Aber "eigentlich" gelten die Regeln zum Vollstreckungsschutz in der AO analog denen in der ZPO.
Also Antrag auf "Freigabe" stellen und alles, alles (alles!!) auflisten, was Du zur Ausübung Deiner Erwerbstätigkeit unbedingt benötigst, damit Du überhaupt weiterhin Einkünfte erzielen kannst (und nicht als "Hartzie" endest und dem Staat auf der Tasche liegst).
Und unter "alles" gehört wirklich alles:
Du kannst z.B. Deine eigenen Zahlen aus den Vorjahren nehmen und pauschaliert hochrechnen (nach Kostenstellen) oder Du könntest Dir (D)einen Kontenrahmen (ggf. z.B. SKR 04) als Vorlage nehmen und Dir daraus (D)einen Kontenplan "basteln", s. hier:
http://www.datev.de/dnlexom/v2/content/ ... 766667.pdf
Von Deinen (zukünftig hoffentlich fließenden) Einnahmen müßten Deine (voraussichtlichen) Betriebsausgaben natürlich gedeckt werden können, dazu auch die Kosten Deines Lebensunterhaltes (dazu auch die PKV) und es wäre natürlich schon ganz gut, wenn dann auch "etwas" (...) fürs FA übrig bliebe ...
Sprich: Wenn Du gleich ein Angebot machen kannst:
"Wenn ... dann könnte ich monatlich/quartalsweise/ ab ... (Datum) ... Euro überweisen."
Und am besten belegst Du Deinen guten Willen gleich mit einer ersten Rate.
(wenn Du wirklich an Dich glaubst, dass das zu schaffen ist).
Viel Glück - und hoffe mal nicht zu sehr auf das Entgegenkommen von Beamten ... die leben nun mal in einer anderen Welt als Selbständige ...
Nachsatz:
Buchführung und Steuerberater gehören natürlich zu den Betriebskosten. Ist klar. Was sonst?
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Vermutlich hast Du jetzt ein Konto bei einer Bank in Deutschland?
Wenn Du Dich "dann so richtig" abmelden willst aus D, dann kannst Du damit rechnen, dass die Bank Dir das Konto kündigt, sobald sie davon erfährt (und wenn sie Dich als Kunden loswerden will).
Das "neue" Zahlungskontengesetz ZKG ("Konto für Jedermann") gilt meines Wissens nur für "Verbraucher" (also vermutlich nicht für Selbständige).
Und wenn Dein Gläubiger "nur" das FA ist, hast Du mit einem deutschen Vollstreckungsgericht ja erstmal gar nichts zu tun - oder?
Und meines Wissens gelten "deutsche Gesetze für Deutsche in Deutschland ..." also auch der § 850k der ZPO zum Pfändungsschutzkonto - warum willst Du Dich gleich ganz abmelden?
Was spricht dagegen, eine deutsche Meldeadresse (und die deutschen Schutzgesetze) zu behalten?
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Re: P Konto / Vollstreckungsgericht / Finanzamt / PFG ausreizen
Unter Umständen gelten deutsche Gesetze auch für Ausländer in Deutschland oder für Deutsche im Ausland, kommt immer auf den genauen Fall an
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