Vergleiche an Gläubiger

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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Sandra77 hat geschrieben: 26. Apr 2019, 19:00 heute habe ich einen Antrag für ein Konto der Noris Bank erhalten was mir totale Kopfschmerzen bereitet ist ,falls das mit dem Konto klappen sollte und das Erbe auf dieses Konto geht ist da nicht auch das Geld wegen der Schulden weg ?
Solange das Konto nicht gepfändet ist oder du keine Schulden bei eben dieser Bank hast, wirst du genug Zeit haben das Geld dort komplett zu verfügen/abzuheben bevor es "weg" ist.
Sandra77 hat geschrieben: 26. Apr 2019, 19:00 Ich könnte jetzt das Geld auf das Konto meiner Mutter gehen lassen das ist soweit geklärt aber dann hätte ich ja kein anderes Konto gebraucht
Du hattest ja vor der "neues Konto Empfehlung" geschrieben, dass niemand dem Du vertraust bereit wäre, das Geld entgegenzunehmen.
Aber aus meiner Sicht ist das im Prinzip egal. Da das Erbe schon vor deinem ersten Post hier "offiziell" Deins war, macht das aus meiner Sicht keinen Unterschied. Es wäre vorher eher ratsam gewesen, das Erbe auszuschlagen und mit dem/den anderen Erben über eine Zuwendung anlässlich Deiner Schuldenregulierung zu reden. Dadurch wären nun deutlich mehr Optionen da...
... aber hättehätteFahrradkette. Dafür ist es längst zu spät.
arreis hat geschrieben: 27. Apr 2019, 09:35 In dem Fall hast Du zunächst mal die Verfügungsgewalt über das Geld.
... und auf dem neuen Konto nicht?!?
arreis hat geschrieben: 27. Apr 2019, 09:35 Du hast keinen Nutzen dadurch, den bekannten Gläubigern einen Vergleich anzubieten, weil Du damit rechnen musst, dass sich die anderen auch irgendwann melden werden.
Dem stimme ich zu 100% zu.
arreis hat geschrieben: 27. Apr 2019, 09:35 Aufgrund Deines finanziellen Hintergrunds, solltest Du vielleicht in Betracht ziehen, auf die Beratungsstellen zu verzichten und einen Anwalt aufsuchen, (...)

Ich gehe davon aus, dass es mit einem Anwalt schneller gehen wird.
Das Problem ist, jemanden zu finden der wirklich gut und seriös ist. Es gibt einige schwarze Schafe in der Branche und so unendlich viele, die von dem Gebiet eigentlich wenig Ahnung haben, aber gegen ein "angemessenes" Honorar einfach mal irgendwas machen.
Wenn man einfach irgendeinen nimmt den man mal in seiner Verzweiflung herbeigegoogelt hat, ist die Chance leider nicht gering, dass man sich schlechten Rat teuer erkauft hat. Da hilft das "schneller"-Argument dann leider auch nicht viel.
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Sandra77
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Sandra77 »

Guten Morgen

Ich hätte nie gedacht das ich mit der Schufa ein Konto bekomme und noch habe ich das Konto ja auch noch nicht zu 100 % ..meine Mutter hat sich auch nur mit Riesen Gebettel darauf eingelassen ,Sie ist halt schwierig :/

Das Erbe ausschlagen war keine Option da es mein leiblicher Vater ist und ich mit seiner neuen Frau seit 2017 im Rechtsstreit bin was das Erbe betrifft und ich das einzige Kind bin.


Ich habe jetzt mit einer Kanzlei ( wurde von meiner Anwältin empfohlen ?)telefoniert und habe für Donnerstag einen Termin in der ich die Auflistung der Gläubiger mitbringen soll

aber danke für eure Tips
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arreis
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von arreis »

arreis hat geschrieben: 27. Apr 2019, 09:35 In dem Fall hast Du zunächst mal die Verfügungsgewalt über das Geld.
... und auf dem neuen Konto nicht?!?

[/quote]
Doch schon, fraglich ist aber wie lange, wenn auch auf diesem Konto eine Pfändung eingeht.
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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Sandra77 hat geschrieben: 27. Apr 2019, 10:23 Das Erbe ausschlagen war keine Option da es mein leiblicher Vater ist und ich mit seiner neuen Frau seit 2017 im Rechtsstreit bin was das Erbe betrifft und ich das einzige Kind bin.
hmmm... okay. Das ist natürlich eine denkbar ungünstige Konstellation für so einen "move".
Sandra77 hat geschrieben: 27. Apr 2019, 10:23 Ich habe jetzt mit einer Kanzlei ( wurde von meiner Anwältin empfohlen ?)telefoniert und habe für Donnerstag einen Termin in der ich die Auflistung der Gläubiger mitbringen soll
Es spricht ja schonmal für Deine Anwältin, dass sie in einem Gebiet welches offenbar nicht ihr Steckenpferd ist auf einen Kollegen verweist. Das lässt doch hoffen, dass Du da an einen guten Vertreter der Zunft gerätst.

Dann mach vor Donnerstag erstmal nichts bezüglich Überweisung des Geldes irgendwo hin. Vielleicht hat der Mensch ja noch eine bessere Idee.
arreis hat geschrieben: 27. Apr 2019, 13:06 Doch schon, fraglich ist aber wie lange, wenn auch auf diesem Konto eine Pfändung eingeht.
Es war ja auch nie die Rede davon, das Geld dauerhaft dort zu parken. Es ging nur ums Empfangen ohne direkt gepfändet zu werden wie es auf dem P-Konto der TE der Fall gewesen wäre. So hatte sie es ja zunächst vor...
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Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

Das Geld sollte auf gar keinen Fall auf das Konto deiner Mutter, da sie dann durchaus Schwierigkeiten mit ihrer Bank bekommen könnte - wenn die Bank den Betrag überhaupt gutschreibt und nicht retourniert. Ich gehe mal davon aus, dass wir hier nicht von 3.50 Euro reden.

Pfändungssicherer ist das Geld bei deiner Mutter sowieso nicht. Es kann ihr Auszahlungsanspruch an dich gepfändet werden.
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Sandra77
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Sandra77 »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Apr 2019, 13:49 Das Geld sollte auf gar keinen Fall auf das Konto deiner Mutter, da sie dann durchaus Schwierigkeiten mit ihrer Bank bekommen könnte - wenn die Bank den Betrag überhaupt gutschreibt und nicht retourniert. Ich gehe mal davon aus, dass wir hier nicht von 3.50 Euro reden.

Pfändungssicherer ist das Geld bei deiner Mutter sowieso nicht. Es kann ihr Auszahlungsanspruch an dich gepfändet werden.


ach herrje
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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Apr 2019, 13:49 Das Geld sollte auf gar keinen Fall auf das Konto deiner Mutter, da sie dann durchaus Schwierigkeiten mit ihrer Bank bekommen könnte - wenn die Bank den Betrag überhaupt gutschreibt und nicht retourniert.
Wieso das denn?
Shopgirl hat geschrieben: 27. Apr 2019, 13:49 Pfändungssicherer ist das Geld bei deiner Mutter sowieso nicht. Es kann ihr Auszahlungsanspruch an dich gepfändet werden.
Das stimmt allerdings - aber auch das geht nicht von jetzt auf gleich. Auch da sollte das Geld aber natürlich auch nicht dauerhaft rumparken. Es geht ja nur ums reine "Empfangen" um es in die ganzheitliche Schuldenregulierung investieren zu können.

Aus meiner Sicht macht es wie gesagt kaum einen Unterschied ob eigenes (neues ungepfändetes) Konto oder Muttern. Wobei Muttern natürlich zweite Wahl wäre wenn ein Konto vorhanden ist, da die Dame sich dabei nicht gut zu fühlen scheint. Das muss ja auch nicht sein.

Aber wie gesagt: Erstmal auf das Gespräch mit dem Anwalt warten.
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Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

caffery hat geschrieben: 27. Apr 2019, 14:18
Wieso das denn?
.. weil bei größeren Summen fast durchweg eine Kontrolle stattfindet, bevor der Betrag gutgeschrieben wird. Und wenn der Empfängername nicht zum Kontoinhaber passt, lehnt der Laden, bei dem ich arbeite, die Gutschrift ab. Stichwort: Kontoführung auf eigene Rechnung.
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caffery
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von caffery »

Shopgirl hat geschrieben: 27. Apr 2019, 21:10
caffery hat geschrieben: 27. Apr 2019, 14:18
Wieso das denn?
.. weil bei größeren Summen fast durchweg eine Kontrolle stattfindet, bevor der Betrag gutgeschrieben wird. Und wenn der Empfängername nicht zum Kontoinhaber passt, lehnt der Laden, bei dem ich arbeite, die Gutschrift ab. Stichwort: Kontoführung auf eigene Rechnung.
Erstaunlich. Es scheint doch immer noch neuen Banken-Schwachsinn zu geben von dem ich noch nie gehört habe. Das es Banken gibt die mal höflich nachfragen ob es sich um eine Fehlbuchung handeln könnte oder sowas ... okay. Aber sich weigern? Auf welcher Grundlage denn? *sich die Rübe krault*

Darf ich meiner Freundin dann auch keinen Tausi mehr überweisen, damit sie für uns den Urlaub bucht?

... und (mal angenommen das würde wirklich eine Bank machen) was für von Dir gemeinte "Schwierigkeiten" könnte eine Bank dann noch zusätzlich dazu machen, dass die sich weigert eine Buchung auszuführen?

PS: Da ich schon gefühlte 30 mal in den letzten 10 Jahren (allerdings mit höchstens vierstelligen Summen) ähnliche "Notbuchungen" begleitet habe und noch nie Probleme damit hatte noch eine Frage. Ab welchem Betrag fängt denn Deine Bank an sich zu weigern und was genau macht sie dann?
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Shopgirl
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Re: Vergleiche an Gläubiger

Beitrag von Shopgirl »

Ich glaube, wir reden da aneinander vorbei. Natürlich kannst du irgendwem Geld überweisen.

Wenn allerdings der Empfänger namentlich als Frau X angegeben ist, das Konto aber Frau Y gehört, dann kann es zu angeführten Schwierigkeiten kommen. Die Grundlage dafür findet man in jedem Kontoeröffnungsantrag.

Worst Case bei solchen Geschichten: Kontokündigung mit dem Verweis auf Geldwäsche.

Edit: Weigern heißt, der Betrag geht an den Absender zurück und kommt gar nicht erst auf dem Konto an.
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