Hoist Neuer Mahnbescheid

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion rund um das Thema Ver- und Überschuldung (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Antworten
bmh200
Neuankömmling
Reaktionen: 0
Beiträge: 2
Registriert: 20. Jun 2020, 21:37

Hoist Neuer Mahnbescheid

Beitrag von bmh200 »

Hallo,

Ich hab noch eine alte Forderung aus dem Jahre 2005 die noch nicht beglichen ist und ich derzeit leider auch nicht bedienen kann, diese titulierte Forderung wurde vor paar Jahren an Hoist verkauft. Nun kam heute ein Mahnbescheid von Hoist über die Summe. Die Forderung ist doch bereits tituliert, warum dann nochmals ein Mahnbescheid ? sollte ich da Wiederspruch einlegen ?
0
Werbung
Bot
Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Hoist Neuer Mahnbescheid

Werbung

Hi bmh200,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Hoist Neuer Mahnbescheid" geschaut?
0
Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Hoist Neuer Mahnbescheid

Beitrag von Witwe Bolte »

Bist Du sicher, dass es die gleiche Forderung ist?
Gläubiger, Anlaß, Aktenzeichen, Betrag, Nebenkosten?

Wenn das tatsächlich die alte Forderung ist, würde ich dem MB widersprechen.
Und wenn sich die Inkasso-Bude was Neues ausgedacht hat (die sind ja sehr erfindungsreich),
dann würde ich dem auch widersprechen.

Begründung?
Hab ich keine rationale, nur so ein Bauchgefühl ...
Ich hab einfach schon zu viele Erfahrungen mit Inkasso-Buden mitbekommen ... vielleicht probieren sie es ja einfach nur - und können Dich dann aus zwei Titeln abkassieren, wenn es bei Dir in den nächsten 30 Jahren mal was zu holen gibt ... wer weiß?
Warum denen also einen VB quasi "schenken" ?
0
caffery
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 433
Beiträge: 2589
Registriert: 13. Aug 2018, 20:45

Re: Hoist Neuer Mahnbescheid

Beitrag von caffery »

Ich würde hier aufgrund des Zusammenhangs (auch als leidenschaftlicher Nicht-Zocker;)) zwei Mack Fünfzich darauf wetten, dass es sich bei dem dargestellten Vorgang nicht um eine erneute Titulierung einer bereits titulierten Altforderung handelt sondern um eine Änderung bzw. Umschreibung des alten Titels auf den neuen Gläubiger.

Dieser Vorgang mutet für den Laien gerne mal so an wie ein zweiter Titel. Wie gesagt- keine Ahnung ob ich damit richtig liege. Es ist sowas wie ein "educated guess". Ob ich damit richtig liege, kann allein der TE nach aufmerksamer Lektüre des schriftlichen Beiwerks zu dem gemeinten Vorgang beantworten.
0
Antworten