Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
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Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Hallo zusammen!
Ich habe wieder ein paar Fragen und hoffe auf eure Hilfe
1. Frage:
Wenn ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, Aber noch keine Pfändung vorliegt und die Privatinsolvenz bald beginnt, bleibt der Titel dann oder fällt er auch unter die Restschuldbefreiung? Der Gläubiger ist auch bereits eingetragen.
2. Frage: Klage wegen Widerspruch eines Mahnbescheides. Damals wurde noch verhandelt durch einen Anwalt. Also außergerichtliches Einigungsverfahren. Dieser ist ja gescheitert. Wie verhält sich sowas in der Insolvenz? Brauch ich jetzt einen Rechtschutz? Oder gebe ich das meiner Schuldnerberaterin?
Ich danke euch vorab für eure Hilfe und Unterstützung!
Liebe Grüße Anna
Ich habe wieder ein paar Fragen und hoffe auf eure Hilfe
1. Frage:
Wenn ein Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde, Aber noch keine Pfändung vorliegt und die Privatinsolvenz bald beginnt, bleibt der Titel dann oder fällt er auch unter die Restschuldbefreiung? Der Gläubiger ist auch bereits eingetragen.
2. Frage: Klage wegen Widerspruch eines Mahnbescheides. Damals wurde noch verhandelt durch einen Anwalt. Also außergerichtliches Einigungsverfahren. Dieser ist ja gescheitert. Wie verhält sich sowas in der Insolvenz? Brauch ich jetzt einen Rechtschutz? Oder gebe ich das meiner Schuldnerberaterin?
Ich danke euch vorab für eure Hilfe und Unterstützung!
Liebe Grüße Anna
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Hi AnnaGer,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen" geschaut?
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Hi Anna,
das ist relativ einfach:
Alle Forderungen vor Eröffnung der Insolvenz unterliegen der Restschuldbefreiung. Dabei ist es unerheblich ob ein Titel vorliegt, ob eine Pfändung oder irgendwas anderes gemacht wird.
Damit ist deine erste Frage relativ klar: ja, das wird genauso Restschuldbefreit.
2. warum solltest du Rechtsschutz brauchen? Wie kommst du darauf? Nur weil Verhandlungen gescheitert sind, haben sie keinen anderen Stellenwert. Gib das deiner Schuldnerberaterin und die macht damit was sie machen muss.
Liebe Grüße und halt die Ohren steif!
das ist relativ einfach:
Alle Forderungen vor Eröffnung der Insolvenz unterliegen der Restschuldbefreiung. Dabei ist es unerheblich ob ein Titel vorliegt, ob eine Pfändung oder irgendwas anderes gemacht wird.
Damit ist deine erste Frage relativ klar: ja, das wird genauso Restschuldbefreit.
2. warum solltest du Rechtsschutz brauchen? Wie kommst du darauf? Nur weil Verhandlungen gescheitert sind, haben sie keinen anderen Stellenwert. Gib das deiner Schuldnerberaterin und die macht damit was sie machen muss.
Liebe Grüße und halt die Ohren steif!
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Ich danke dir!!tidus82 hat geschrieben: ↑2. Jun 2023, 13:49 Hi Anna,
das ist relativ einfach:
Alle Forderungen vor Eröffnung der Insolvenz unterliegen der Restschuldbefreiung. Dabei ist es unerheblich ob ein Titel vorliegt, ob eine Pfändung oder irgendwas anderes gemacht wird.
Damit ist deine erste Frage relativ klar: ja, das wird genauso Restschuldbefreit.
2. warum solltest du Rechtsschutz brauchen? Wie kommst du darauf? Nur weil Verhandlungen gescheitert sind, haben sie keinen anderen Stellenwert. Gib das deiner Schuldnerberaterin und die macht damit was sie machen muss.
Liebe Grüße und halt die Ohren steif!
Ich habe heute einen Brief von AG bekommen. Das ist eine Abgabenachricht. Weil ich Widerspruch erhoeben habe. Das war am 8.10.22. jetzt habe ich diesen Brief erhalten. Das steht nur :“die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor“. Ich verstehe nur Bahnhof. Soll ich den Widerspruch zurücknehmen um eine Klage zu verhindern? Die können ja den Vollstreckungsbescheid zuschicken von mir aus.
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
1. Nein, mach was tidus schrieb - ab damit zur "Stelle", die das Verfahren betreut.
2. Der Text bedeutet, dass nun nach Zahlung von Kosten der Gläubiger im normalen Klagverfahren weitermachen
k a n n .
3. Wenn Du den Widerspruch zurücknimmst, verhinderst Du eine Klage. Dann gibt es auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Daraus kann gegen Dich vollstreckt werden, wenn das insolvenzverfahren nicht eröffnet werden sollte oder es nicht zur Restschuldbefreiung kommt.
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Ok. Ich schicke das meiner Beraterin zu. Vielen Dank.
Könnt grad wieder heulen echt. Bin einfach am Ende mit den Nerven.
Warum sollte oder könnte das Inso-Verfahren nicht eröffnet werden?
Könnt grad wieder heulen echt. Bin einfach am Ende mit den Nerven.
Warum sollte oder könnte das Inso-Verfahren nicht eröffnet werden?
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Mach dir keinen Kopf - Imker hat das nur geschrieben „für den Fall des Falles“ - du könntest auch morgen im Lotto gewinnen, dann braucht das Verfahren ja auch nicht eröffnet werden
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Dein Wort in gottes Ohr! Besser wäre es heute zu gewinnen
Ich hab einfach Schiss. Das Glück ist irgendwie nicht so auf meiner Seite.
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Oh doch, die Insolvenz dauert nur noch 3 Jahre - glaub mir: das ist durchaus Glück
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Aber ich drück dir natürlich auch die Daumen für den Jackpot
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Re: Vollstreckungsbescheid - hinfällig oder bleibt er bestehen
Das stimmt allerdings auch. Danke dir für diese Sichtweise.
Aber Lotto spiele ich nicht. Kaufe meinem Sohn lieber ein Eis.
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