krankenkasse

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C.Antal
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krankenkasse

Beitrag von C.Antal »

Hallo,
Ich habe alleine 5 Kinder groß gezogen und bin seit 23 selbständig.
Von 2008 bis 2014 war ich in der Regelinsolvenz. Durch den damaligen Tod meiner ältesten Tochter und Trennung vom Partner hatte ich einen totalen Zusammenbruch.
Durch Altlasten bei der Krankenkasse, Corona und meine MS Erkrankung 2020 und mein Chaos bzw überforderung bzw...habe ich Krankenkassenschulden von ca 50.000
Dh ich werde nur im Notfall behandelt. Ich weiß ich bin selber schuld, aber ich hatte oft nicht genug Geld um den Beitrag zu zahlen und so hat sich das summiert.
Ich habe keinen cent Unterhalt für die Kinder von den Vätern bekommen und auch Klagen war erfolglos.
Ich habe uns mit einer kleinen Kunsttherapie Praxis ernährt.
Jetzt sind die Kinder alle groß und unabhängig und ich möchte das chaos gerne auflösen.
Die Sachbearbeiterin in der KK Nimmt es persönlich und sagt ich hätte schmarotzt....
Daraufhin bin ich zu caritas Schuldenberatung. Doch dort sind weitere Fragen entstanden.
1. Bin ich als Selbständige automatisch in der Regelinsolvenz ..?
2. Darf ich schon wieder eine Insolvenz anmelden?
Was könnt ihr mir raten, was die nächsten Schritte sind?

Ich habe der KK nochmals alle Unterlagen geschickt und um eine Einstufung und aktuellem Schuldenstand gebeten.
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Re: krankenkasse

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Hi C.Antal,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "krankenkasse" geschaut?
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caffery
praktischer Schuldnerberater
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Re: krankenkasse

Beitrag von caffery »

C.Antal hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:20
Daraufhin bin ich zu caritas Schuldenberatung. Doch dort sind weitere Fragen entstanden.
Komisch. Die folgenden Fragen sind bei der Beratungsstelle "entstanden", aber nicht beantwortet worden?
C.Antal hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:20 1. Bin ich als Selbständige automatisch in der Regelinsolvenz ..?
Ja, als Selbständige stünde Dir "nur" das Regelinsolvenzverfahren offen.
C.Antal hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:20 2. Darf ich schon wieder eine Insolvenz anmelden?
Nein, die Sperrfist in Deinem Falle beträgt 10 Jahre ab Erteilung der Restschuldbefreiung 2014.
C.Antal hat geschrieben: 11. Feb 2023, 11:20 Was könnt ihr mir raten, was die nächsten Schritte sind?
Wenn es Dir um den vollständigen Krankenkassenschutz geht, hast Du zunächst nur die Möglichkeit, mit denen irgendeine Vereinbarung zu treffen. Am besten mit Hilfe einer Beratungsstelle. Man kriegt in solchen Fällen schonmal "Gut-Will-Ratenvereinbarungen" mit kleinen Raten hin, die zwar an der Überschuldung nichts ändern - aber die Kasse bis auf Weiteres dazu bringt, den Schutz wieder aufleben zu lassen. Da ist eine karitative Stelle, die in Deinem Sinne soziale Aspekte ins Feld führt hilfreich. Eine Erfolgsgarantie gibt es aber nicht.

Ansonsten würde das Ruhen der Leistungen nur Enden, wenn die Rückstände zu Insolvenzforderungen würden (geht ja grad nicht), oder Du hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuches werden würdest. (§ 16 Abs. 3 SBG V)

Hast Du denn noch weitere Schulden oder nur die Krankenkasse?
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C.Antal
Neuankömmling
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Re: krankenkasse

Beitrag von C.Antal »

Danke für deine Antwort.
Ich habe nur noch offene Arztrechnungen in Höhe von ca 5000 Euro.
Meine Beraterin bei der Caritas wusste tatsächlich einiges nicht, deswegen suche ich ja Antworten.
Soweit ich das nun verstanden habe, geht wegen meiner Selbständigkeit nur eine Regelinsolvenz und da hilft mir die Beratung nicht. Sagte die Dame mir jedenfalls.
Ok ich werde der Barmer schreiben und und Baraterin v.d. Caritas um Unterstützung bitten.
Stimmt es dann, dass ich ab April 24 dh 10 Jahre nach Ende der letzten Insolvenz nochmal eine beantragen kann? Dh in ca 1 Jahr?
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imker
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Re: krankenkasse

Beitrag von imker »

1. Lebst Du allein?

2. Wodurch bekommst Du Geld zum Leben und in welcher Höhe?

3. Ichhabe Dir eine PN wegen weiterer Infos und Fragen geschrieben - auch darauf kannst Du antworten.
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Witwe Bolte
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Re: krankenkasse

Beitrag von Witwe Bolte »

Hallo Imker, Dein Angebot ("per PN") mag ehrenwert sein - trotzdem finde ich es hier unpassend.
Sinn und Zweck eines Forums ist der (anonyme) öffentliche Austausch.
Aus guten Gründen:
- selbst Deine "Profi"-Antworten müssen nicht immer richtig oder auf dem aktuellen Stand der Rechts- oder Gesetzeslage sein - und so können andere ggf. korrigierend Stellung nehmen
- anderen, evt. "stillen", Mitleser mit gleichen oder ähnlichen Problemen nützen Antworten per PN nichts

Ich finde Deine Antworten zwar auch manchmal 'kryptisch' ( = schwer verständlich) - aber eben nur manchmal. Meistens bietest Du hier doch gute Hilfestellungen an. Warum hier jetzt also nicht ?

"Nichts für ungut" ... wie man/frau so schön nichtssagend sagt.

Ich sehe als einzige Chance für C.Antal, wieder die vollen KV-Leistungen zu erhalten, den SGB-II-Bezug (wie caffery schon schrieb) - aber es will und kann ja nun mal nicht jeder ein 'Hartzie' werden ... also: Zehn Jahre warten. Na ja ... jetzt ja nur noch eines.
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caffery
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Re: krankenkasse

Beitrag von caffery »

C.Antal hat geschrieben: 14. Feb 2023, 09:11 Stimmt es dann, dass ich ab April 24 dh 10 Jahre nach Ende der letzten Insolvenz nochmal eine beantragen kann? Dh in ca 1 Jahr?
Der Zusammenhang mit der Selbständigkeit verlangt hier leider dann doch noch mal nach intensiver Wortklauberei - obschon ich die Verwirrung die ich damit vermutlich bei Dir stifte jetzt schon greifen kann.

Eine Insolvenz kann man immer beantragen. Dafür gibt es keine Sperrfrist. Als Selbständige ist man - anders als Verbraucher - gegebenenfalls sogar verpflichtet dies zu tun.

Wofür es eine Sperrfrist gibt, und was Du in Deinem Fall erst ab April 24 nach 10 Jahren wieder beantragen kannst, ist eine Restschuldbefreiung. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
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imker
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Re: krankenkasse

Beitrag von imker »

und ich mach kryptisch mit .. für Witwe Bolte und Antal der Hinweis auf

https://www.soziale-schuldnerberatung-h ... d-sgb-xii/

damit kann dann bei den KK geholfen werden
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imker
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Re: krankenkasse

Beitrag von imker »

wer mag kann hiermit dann arbeiten
Dateianhänge
Bescheinigung_850fZPO_SGB_II_2023-01-mit-Schutz_v20221231(1).zip
Zimmermann Bescheinigung
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Bescheinigung_850fZPO_SGB_II_2023-01-mit-Schutz_v20221231(1).zip
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C.Antal
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Re: krankenkasse

Beitrag von C.Antal »

Danke das sind jetzt viele Informationen.
Wenn ich es richtig verstehe:

1. Ich versuche mit der Kasse eine minimale Tilgung zu bekommen um so auf Gnade der Kasse wieder in der Versicherung sein zu können. Dafür hole ich mir Hilfe bei der Caritas Schuldenberstung, bei der ich ja schon bin
2. Falls da gar nix geht, wäre ein weiterer Weg, mir bescheinigen zu lassen, dass ich sehr wenig verdiene und so fast Hartz4 Empfängerin wäre um sozusagen Bedarf zu haben ??? Ganz kapiere ich das noch nicht. .
3. Eine Regel-Insolvenz könnte ich sofort beantragen, nur würde die Restschuldbefreiung eben frühestens April 2024 gehen. Wobei die Restschuldbefreiungdoch eh erst am Ende passiert....dachte ich.
4. Die KK kann aber mir den vollen Versicherungsschutz bei einer Insolvenz , wenn sie es so mag, auch erst am Ende geben....?
5. Dh bei einem weiterem Schub meiner MS wieder als Bittstellerin zum Neurologen, der dann mehr Aufwand hat weil er beweisen muss dass ich ein Notfall bin, um sein Honorar zu bekommen...

Ok soweit verstehe ich es, dh um endlich Ordnung zu bekommen
- kasse anschreiben
- insolvenz beantragen ( Regel oder Privat?)
- solange gesund bleiben

Stimmt das so?
Euch ein Danke dass ihr mir da Klarheit bringt.
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Witwe Bolte
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Re: krankenkasse

Beitrag von Witwe Bolte »

zu 1. Es ist oft sinnvoll, einen Dritten (hier Caritas) mit im Boot zu haben, gerade wenn Deine KK schon so zickig drauf ist ("Schmarotzer") - viel Glück!
Lies dazu auch hier:
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-p ... verweigern
und hier
https://www.test.de/Gesetzliche-Kranken ... 8-5755722/

zu 3. Der Antrag auf Erffnung eines Inso-Verfahrens und der Antrag auf RSB (Restschuldbefreiung) müssen m.W. zeitgleich gestellt werden.
Dh, Du könntest Inso+RSB erst im April 24 beantragen und die RSB dann drei Jahre später bekommen.

zu 4. Das ist m.W. so: Deine "Altschulden" bei der KK sind dann ja Inso-Forderungen (wenn Du den Inso-Antrag nächstes Jahr stellst). Du müsstest dann nur ab Inso-Eröffnung Deine aktuelle Beiträge wieder regelmäßig bezahlen.
Wegen der Altschulden (=Inso-Forderungen) darf die KK die Leistungen meines Wissens dann nicht mehr verweigern.
Wie wäre es eigentlich, wenn Du zB einen sogenannten "Midi"-Job annimmst ? (NICHT: "Mini"!)
Also jetzt seit 1.1.2023 ab brutto 520,01 €/Monat - dann hättest Du eine sv-pflichtige Anstellung und bei Angestellten dürfen die doch meines Wissens keine Leistungen verweigern. Das geht ja nur bei Selbständigen (früher haben sie die dann rausgeschmissen).

Dein Weg wäre:
- Mithilfe der Caritas eine Einigung mit der KK mit einer monatlichen Mini-Rate (zu den Altschulden) finden
- keine Neuschulden bei der KK machen (sprich: lfd Beitrag zahlen)
- und: "ja" -gesundbleiben, das wäre nicht nur wegen der KK gut !!
Viel Glück!

Jetzt schon den Inso-Antrag stellen macht zZt keinen Sinn.

Es kann Dir übrigens auch passieren, dass Deine KK Deine Altschulden im Falle eines Inso-Antrages als "aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" anmeldet. Und wenn Du diesen "vbuH"-Zusatz dann nicht wegbekommst, dann hast Du die Schulden trotz Inso und trotz RSB weiter "an der Backe".
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