Hallo,
Ich hatte mit einem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart und auch einige Raten bezahlt. Nun konnte ich 2 Monate nicht bezahlen. Darauf kam nun der ger. Mahnbescheid.
Habe dann sofort mit dem Inkasso Kontakt aufgenommen und erneut eine kleinere Rate vereinbart.
Die Dame meinte allerdings es folgt trotzdem der Vollstreckungsbescheid zur Sicherheit des Gläubigers. Dieser würde allerdings "ruhen", solange die Rate bezahlt wird.
Nun meine Frage: Sollte ich dem Mahnbescheid widersprechen?
Die Forderung ist gerechtfertigt. Es kamen natürlich hohe Kosten dazu.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen.
Viele Grüße
Mahnbescheid, wie reagieren?
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Re: Mahnbescheid, wie reagieren?
Nach meiner Erinnerung gibt es zwei Möglichkeiten des Widerspruchs gegen einen MB:
1. komplett 2. teilweise.
Widersprichst Du nicht, wird die Imkasso-forma sich vermutlich einen VB besorgen, damit sie auch noch ein paar zusätzliche Spesen von Dir kassieren kann.
Deswegen würde ich entweder komplett widersprechen oder zumindest teilweise widersprechen, damit sie ggf. nur das titulieren können, was auch ursprünglich die Hauptforderung (plus 'Kleinkram') war.
Warum willst Du unbedingt mehr zahlen als nötig ?
1. komplett 2. teilweise.
Widersprichst Du nicht, wird die Imkasso-forma sich vermutlich einen VB besorgen, damit sie auch noch ein paar zusätzliche Spesen von Dir kassieren kann.
Deswegen würde ich entweder komplett widersprechen oder zumindest teilweise widersprechen, damit sie ggf. nur das titulieren können, was auch ursprünglich die Hauptforderung (plus 'Kleinkram') war.
Warum willst Du unbedingt mehr zahlen als nötig ?
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Re: Mahnbescheid, wie reagieren?
Ich würde nicht widersprechen - denn die Forderung ist ja berechtigt. Nur wenn sie (teilweise) nicht berechtigt wäre, dann würde ich widersprechen.
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Re: Mahnbescheid, wie reagieren?
... und wenn es aufgrund des unberechtigten Widerspruchs ins streitige Verfahren geht, hat man auch noch die Gerichtskosten an der Backe.
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