Mahnbescheid, wie reagieren?

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Hanna55
Mitglied
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Beiträge: 10
Registriert: 21. Apr 2022, 17:58

Mahnbescheid, wie reagieren?

Beitrag von Hanna55 »

Hallo,

Ich hatte mit einem Inkasso-Unternehmen eine Ratenzahlung vereinbart und auch einige Raten bezahlt. Nun konnte ich 2 Monate nicht bezahlen. Darauf kam nun der ger. Mahnbescheid.
Habe dann sofort mit dem Inkasso Kontakt aufgenommen und erneut eine kleinere Rate vereinbart.
Die Dame meinte allerdings es folgt trotzdem der Vollstreckungsbescheid zur Sicherheit des Gläubigers. Dieser würde allerdings "ruhen", solange die Rate bezahlt wird.
Nun meine Frage: Sollte ich dem Mahnbescheid widersprechen?
Die Forderung ist gerechtfertigt. Es kamen natürlich hohe Kosten dazu.
Vielen Dank für Eure Erfahrungen.

Viele Grüße
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Mahnbescheid, wie reagieren?

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Hi Hanna55,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid, wie reagieren?" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Mahnbescheid, wie reagieren?

Beitrag von Witwe Bolte »

Nach meiner Erinnerung gibt es zwei Möglichkeiten des Widerspruchs gegen einen MB:
1. komplett 2. teilweise.

Widersprichst Du nicht, wird die Imkasso-forma sich vermutlich einen VB besorgen, damit sie auch noch ein paar zusätzliche Spesen von Dir kassieren kann.

Deswegen würde ich entweder komplett widersprechen oder zumindest teilweise widersprechen, damit sie ggf. nur das titulieren können, was auch ursprünglich die Hauptforderung (plus 'Kleinkram') war.

Warum willst Du unbedingt mehr zahlen als nötig ?
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tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Mahnbescheid, wie reagieren?

Beitrag von tidus82 »

Ich würde nicht widersprechen - denn die Forderung ist ja berechtigt. Nur wenn sie (teilweise) nicht berechtigt wäre, dann würde ich widersprechen.
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Shopgirl
Allwissender
Reaktionen: 133
Beiträge: 937
Registriert: 21. Okt 2018, 12:39

Re: Mahnbescheid, wie reagieren?

Beitrag von Shopgirl »

... und wenn es aufgrund des unberechtigten Widerspruchs ins streitige Verfahren geht, hat man auch noch die Gerichtskosten an der Backe.
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