Hallo,
es wird etwas skurill. Grundsätzlich bin ich zur Zeit im Restschuldbefreiungsverfahren und mir ist folgendes passiert.
1. Ich habe Post von einer Inkassobude bekommen.
2. Die Forderung für die Sie Geld haben wollen ist schon richtig, die ist aber ca. 1 Jahr vor dem Insolvenzantrag enstanden.
3. Jetzt haben die in Ihrer Forderungsaufstellung einfach reingeschrieben Rechnung vom 03.02.2022. Ich denke das wird wohl das Datum sein, in dem die die Forderung gekauft haben.
4. Ich habe den schon eine Email geschrieben das ich in der WVP bin und die sich wenn sie Lust haben ja an den Treuhänder wenden können.
5. Heute kam die nächste Mahnung von denen...
Wie reagiert man darauf angemessen ? Oder einfach nichts machen ?
Forderung in der WVP
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Re: Forderung in der WVP
Als Schuldner mit Inkassofirmen zu kommunizieren kann leicht kontraproduktiv werden.
In Deinem Fall wohl nicht.
Wird aber auch nichts nützen.
Deswegen meine Empfehlung: Lass es.
Reich die Post an Deinen IV/TH weiter, schreib noch dazu, auf welche Forderung sich das bezieht (die "echte" steht ja wohl in der Tabelle?) und fertig.
In Deinem Fall wohl nicht.
Wird aber auch nichts nützen.
Deswegen meine Empfehlung: Lass es.
Reich die Post an Deinen IV/TH weiter, schreib noch dazu, auf welche Forderung sich das bezieht (die "echte" steht ja wohl in der Tabelle?) und fertig.
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Re: Forderung in der WVP
Aber was soll der TH mit diesen Schreiben ? der wird sich nicht darum kümmern.
Sie sollten den Eröffnungsbeschluss an diese Firma schicken. Es kommt darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Insofern handelt es sich um eine Insolvenzforderung. Mehr müssten Sie nicht machen. Nur aufpassen, falls die anfangen zu vollstrecken etc.
Sie sollten den Eröffnungsbeschluss an diese Firma schicken. Es kommt darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Insofern handelt es sich um eine Insolvenzforderung. Mehr müssten Sie nicht machen. Nur aufpassen, falls die anfangen zu vollstrecken etc.
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Re: Forderung in der WVP
Genau, einfach denen den Eröffnungsbeschluss schicken, mitteilen, dass die Forderung von vor Eröffnung war und gut.
Dann würde ich keine Energie mehr reinstecken. Außer es kommt ein Mahnbescheid, dann musst du natürlich tätig werden.
Dann würde ich keine Energie mehr reinstecken. Außer es kommt ein Mahnbescheid, dann musst du natürlich tätig werden.
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