Forderung in der WVP

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jan
Fortgeschrittener
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Beiträge: 53
Registriert: 26. Sep 2019, 17:22

Forderung in der WVP

Beitrag von jan »

Hallo,

es wird etwas skurill. Grundsätzlich bin ich zur Zeit im Restschuldbefreiungsverfahren und mir ist folgendes passiert.

1. Ich habe Post von einer Inkassobude bekommen.
2. Die Forderung für die Sie Geld haben wollen ist schon richtig, die ist aber ca. 1 Jahr vor dem Insolvenzantrag enstanden.
3. Jetzt haben die in Ihrer Forderungsaufstellung einfach reingeschrieben Rechnung vom 03.02.2022. Ich denke das wird wohl das Datum sein, in dem die die Forderung gekauft haben.
4. Ich habe den schon eine Email geschrieben das ich in der WVP bin und die sich wenn sie Lust haben ja an den Treuhänder wenden können.
5. Heute kam die nächste Mahnung von denen...

Wie reagiert man darauf angemessen ? Oder einfach nichts machen ?
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Beiträge: 263
Registriert: 26. Jan 2020

Re: Forderung in der WVP

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Hi jan,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Forderung in der WVP" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
Reaktionen: 173
Beiträge: 1600
Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Re: Forderung in der WVP

Beitrag von Witwe Bolte »

Als Schuldner mit Inkassofirmen zu kommunizieren kann leicht kontraproduktiv werden.
In Deinem Fall wohl nicht.
Wird aber auch nichts nützen.
Deswegen meine Empfehlung: Lass es.
Reich die Post an Deinen IV/TH weiter, schreib noch dazu, auf welche Forderung sich das bezieht (die "echte" steht ja wohl in der Tabelle?) und fertig.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 87
Beiträge: 525
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Forderung in der WVP

Beitrag von Graf Wadula »

Aber was soll der TH mit diesen Schreiben ? der wird sich nicht darum kümmern.

Sie sollten den Eröffnungsbeschluss an diese Firma schicken. Es kommt darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Insofern handelt es sich um eine Insolvenzforderung. Mehr müssten Sie nicht machen. Nur aufpassen, falls die anfangen zu vollstrecken etc.
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tidus82
Admin
Reaktionen: 268
Beiträge: 1562
Registriert: 13. Aug 2018, 18:29

Re: Forderung in der WVP

Beitrag von tidus82 »

Genau, einfach denen den Eröffnungsbeschluss schicken, mitteilen, dass die Forderung von vor Eröffnung war und gut.
Dann würde ich keine Energie mehr reinstecken. Außer es kommt ein Mahnbescheid, dann musst du natürlich tätig werden.
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