Moinsen!
Bisher habe ich hier nur mitgelesen und viele hilfreiche Tipps bekommen
Ich bin seit 2017 in der Insolvenz und könnte auf 5 Jahre verkürzen. Den Antrag hierfür würde ich im Herbst stellen, die Insolvenz würde dann im Januar 2022 enden.
Einer meiner Gläubiger ist das Finanzamt. Bisher, also seit Beginn der Insolvenz, verrechnete das Finanzamt meine Steuererstattungen immer mit meinen Schulden bei dem FA. Die Frage die mich beschäftigt: wie lange werden sie das machen? Sprich: würden sie eine eventuelle Erstattung aus dem Jahr 2022 noch mit den Schulden aus 2015/2016 verrrechnen, oder gar nur anteilig, weil ich vorr. im Januar 2022 die Restschuldbefreiung erhalten? Gibt es da Erfahrungswerte?
Viele Grüße aus dem Norden
Insolvenz und Finanzamt
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Re: Insolvenz und Finanzamt
Nachdem ich im Mai 2021 meine RSB erhalten habe, wurde mir die Erstattung für 2020 auf mein Konto überwiesen
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Re: Insolvenz und Finanzamt
ich meine, dass die Aufrechnung und Verrechnung in der Wohlverhaltensphase möglich ist und die Möglichkeiz erst endet, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wurde (und rechtskräftig geworden it??).
Ich würde daher den Erstattungsantrag/die Steuererklärung erst abgeben, wenn die RSB erteilt wurde.
Ich würde daher den Erstattungsantrag/die Steuererklärung erst abgeben, wenn die RSB erteilt wurde.
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Re: Insolvenz und Finanzamt
Richtig, die Steuererklärung von 2019 hatte ich in der WVP abgegeben und wurde vom FA verrechnet.
Für 2020 hab ich dann nach Erteilung der RSB abgegeben und die Erstattung wurde auf mein Konto überwiesen.
Für 2020 hab ich dann nach Erteilung der RSB abgegeben und die Erstattung wurde auf mein Konto überwiesen.
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Re: Insolvenz und Finanzamt
Ist deine RSB 2019 oder 2020 erteilt worden?
Ich habe nämlich das Problem, dass meine RSB 2020 erteilt wurde, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist und der IV nun meine Erstattung für 2020 kassiert hat...
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Re: Insolvenz und Finanzamt
Das darf er auch
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Re: Insolvenz und Finanzamt
Meine RSB wurde 2021 erteilt
Edit: Aber darf man fragen, wie es kommt, daß die RSB schon erteilt ist, aber das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
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