Hallo zusammen,
Seit gut 6 Monaten schlage ich mich mit einer alten Forderung herum und weiß nicht so recht weiter.
Im Jahr 2009 wurde eine Forderung in Höhe von 300 Euro tituliert, war eine etwas schlechte Zeit für mich ... 2020 wurde diese titulierte Forderung, ohne weitere Ankündigung oder Schreiben von einem Inkasso in die Schufa eingetragen.
Nun habe ich vor etwa 6 Monaten das inkassso angeschrieben mit der Aufforderung, mir eine Kopie des Titels und eine bereinigte Forderungsaufstellung (Einrede der Verjährung bzgl. Zinsen und Kosten welche nicht tituliert sind) zuzusenden.
Vor 4 Wochen habe ich den Vollstreckungsbescheid in Kopie erhalten und zeitgleich die Antwort, das die Einrede der Verjährung nicht greift (ohne Begründung) und man die stolzen 1000 Eiro weiterhin fordert.
Der Schufa gegenüber habe ich meine Bedenken geäußert, das ein Titel über 10 Jahre später ohne weiteres Schreiben oder Ankündigung eingetragen wurde und forderte die Löschung der Eintragung. Da auch als Ereignisdatum 2020 angegeben wurde. Resultat der Beschwerde: jetzt wurde der Eintrag auf 2009 geändert.
Nun habe ich den tituliert Betrag zzgl. Zinsen ab 01.01.2018 überwiesen.
Frage: Wie kann ich nun weiter machen, um sie Sache aus der Welt und aus der Schufa zu bekommen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Gruß Hellimai
Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
Hi Hellimai,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung" geschaut?
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
Du streitest wegen der weiteren Zinsen, wegen der es keine Vollstreckung gab? Schufa löscht drei Jahre nach Erledigung und soll/darf/will nur unstreitige Forderungen "listen".
Du wirst hinzunhmen haben, dass die Forderung als erledigt noch drei Jahre zu finden ist.
Danach kannst Du den Streit darüber führen, ob die Zinsen unstreitig sind und drin bleiben dürfen oder streitig sind und verschwinden müssen.
Du wirst hinzunhmen haben, dass die Forderung als erledigt noch drei Jahre zu finden ist.
Danach kannst Du den Streit darüber führen, ob die Zinsen unstreitig sind und drin bleiben dürfen oder streitig sind und verschwinden müssen.
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
Ich habe nur die Vermutung, da ich nicht die "gewünschte" Höhe der Forderung begleichen habe, das es nicht zu einem Erledigungsvermerk kommt, zumindest nicht durch das Inkasso.
Also müsste ich der Schufa auf die Füße treten und das Nachweisen?
Ist eine Verzögerung des Schufaeintrages von 10 Jahren statthaft?
Also müsste ich der Schufa auf die Füße treten und das Nachweisen?
Ist eine Verzögerung des Schufaeintrages von 10 Jahren statthaft?
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
eine Maximalfrist ist mir nicht bekannt - wer nie bezahlt, warum soll die Schufa gehalten sein, das nicht mehr in den Büchern zu haben
ABER: Erledigung ist ja nur eingetreten, wenn erkennbar auf die titulierte Forderung gezahlt wurde, sonst wird auf das am wenigsten gesicherte Forderungsteilchen zu erst gebucht und es bleibt bei nicht vollständiger Zahlung der Teil übrig, der tituliert wurde
ABER: Erledigung ist ja nur eingetreten, wenn erkennbar auf die titulierte Forderung gezahlt wurde, sonst wird auf das am wenigsten gesicherte Forderungsteilchen zu erst gebucht und es bleibt bei nicht vollständiger Zahlung der Teil übrig, der tituliert wurde
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
Vielen Dank für die Antworten.
Das die Schufa nicht beglichen Forderungen nicht herausnimmt ist klar. Nur das die erst über 10 Jahre nach Entstehung durch ein Inkasso in die Schufa eingetragen werden, wundert mich.
Das die Schufa nicht beglichen Forderungen nicht herausnimmt ist klar. Nur das die erst über 10 Jahre nach Entstehung durch ein Inkasso in die Schufa eingetragen werden, wundert mich.
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Re: Alte Forderung und Schufa - Einrede der Verjährung
Es gibt keinen Grund warum man nicht erst auf den Eintrag verzichten kann und dann doch nachmeldet - solange die Forderung rechtens ist, ist sie nunmal da. Niemand ist verpflichtet das der Schufa zu melden.
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