Hallo zusammen,
Ich habe jetzt mehrfach gelesen das der Vermieter informiert wird.
Wenn ich nach Eröffnung des Insolvensverfahren umziehe wird der neue Vermieter wieder informiert?
Das ganze aber nicht in der Wohlverhaltensphase ?
Vielen Dank
Mietverträge und Insolvens
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Re: Mietverträge und Insolvens
Ja, im "eröffneten Verfahren" muss der IV diese "Enthaftungserklärung"
(gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 der InsO) abgeben, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/109.html
auch gegenüber einem neuen Vermieter.
Und Du bist verpflichtet, Deine neue Adresse dem IV und dem Gericht mitzuteilen.
Richtig, in der WVP gilt das nicht mehr.
(gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 der InsO) abgeben, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/109.html
auch gegenüber einem neuen Vermieter.
Und Du bist verpflichtet, Deine neue Adresse dem IV und dem Gericht mitzuteilen.
Richtig, in der WVP gilt das nicht mehr.
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Re: Mietverträge und Insolvens
Um Missverständnissen vorzubeugen: du musst weiterhin auch in der Wohlverhaltensphase dem Gericht und dem Treuhänder deine neue Adresse mitteilen - deinen Vermieter jedoch ab der Wohlverhaltensphase nicht mehr.
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Re: Mietverträge und Insolvens
... da die meisten Berater davon ausgehen, dass der nach Insolvenzeröffnung abgeschlossene Mietvertrag zu einer Neuverbindlichkeit führt, für die der "Mieter" allein aufzukommen hat und der IV nicht "haftet", würde ich dazu mal bei der Dich beratenden Stelle nachfragen (wer auch immer das war und ist)
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Re: Mietverträge und Insolvens
Vielen Dank für alle Antworten.
Ich stehe kurz davor die Insolvens zu beantragen.
Die Insolvensphase muss man mit 1 Jahr rechnen auch wenn kein Vermögen vorhanden ist?
Vielen Dank
Ich stehe kurz davor die Insolvens zu beantragen.
Die Insolvensphase muss man mit 1 Jahr rechnen auch wenn kein Vermögen vorhanden ist?
Vielen Dank
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Re: Mietverträge und Insolvens
Was bedeutet der neue Vermieter wird nicht informiert?imker hat geschrieben: ↑22. Mär 2021, 07:55... da die meisten Berater davon ausgehen, dass der nach Insolvenzeröffnung abgeschlossene Mietvertrag zu einer Neuverbindlichkeit führt, für die der "Mieter" allein aufzukommen hat und der IV nicht "haftet", würde ich dazu mal bei der Dich beratenden Stelle nachfragen (wer auch immer das war und ist)
Vielen Dank
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Re: Mietverträge und Insolvens
Hey ,
vielleicht hast du noch irgendwo ein Kredit denn du kündigen kannst. So kannst du dir auch Geldsparen,wie man das am besten machst siehst du in diesem Artikel
*Link entfernt*
Ich würde auch in der zuständigen Stelle nachfragen, soweit ich das aber weiß muss du es deinem Berater sagen.
vielleicht hast du noch irgendwo ein Kredit denn du kündigen kannst. So kannst du dir auch Geldsparen,wie man das am besten machst siehst du in diesem Artikel
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Ich würde auch in der zuständigen Stelle nachfragen, soweit ich das aber weiß muss du es deinem Berater sagen.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 25. Mär 2021, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt
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