Mietverträge und Insolvens

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Unlucky
Neuankömmling
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Mietverträge und Insolvens

Beitrag von Unlucky »

Hallo zusammen,

Ich habe jetzt mehrfach gelesen das der Vermieter informiert wird.

Wenn ich nach Eröffnung des Insolvensverfahren umziehe wird der neue Vermieter wieder informiert?

Das ganze aber nicht in der Wohlverhaltensphase ?

Vielen Dank
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Re: Mietverträge und Insolvens

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Hi Unlucky,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mietverträge und Insolvens" geschaut?
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von Witwe Bolte »

Ja, im "eröffneten Verfahren" muss der IV diese "Enthaftungserklärung"
(gem. § 109 Abs. 1 Satz 2 der InsO) abgeben, s.
https://dejure.org/gesetze/InsO/109.html
auch gegenüber einem neuen Vermieter.
Und Du bist verpflichtet, Deine neue Adresse dem IV und dem Gericht mitzuteilen.

Richtig, in der WVP gilt das nicht mehr.
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tidus82
Admin
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Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von tidus82 »

Um Missverständnissen vorzubeugen: du musst weiterhin auch in der Wohlverhaltensphase dem Gericht und dem Treuhänder deine neue Adresse mitteilen - deinen Vermieter jedoch ab der Wohlverhaltensphase nicht mehr.
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imker
praktischer Schuldnerberater
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Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von imker »

Unlucky hat geschrieben: 21. Mär 2021, 21:56 Hallo zusammen,

Ich habe jetzt mehrfach gelesen das der Vermieter informiert wird.

Wenn ich nach Eröffnung des Insolvensverfahren umziehe wird der neue Vermieter wieder informiert?

Das ganze aber nicht in der Wohlverhaltensphase ?

Vielen Dank
... da die meisten Berater davon ausgehen, dass der nach Insolvenzeröffnung abgeschlossene Mietvertrag zu einer Neuverbindlichkeit führt, für die der "Mieter" allein aufzukommen hat und der IV nicht "haftet", würde ich dazu mal bei der Dich beratenden Stelle nachfragen (wer auch immer das war und ist)
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Unlucky
Neuankömmling
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Registriert: 21. Mär 2021, 21:53

Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von Unlucky »

Vielen Dank für alle Antworten.

Ich stehe kurz davor die Insolvens zu beantragen.

Die Insolvensphase muss man mit 1 Jahr rechnen auch wenn kein Vermögen vorhanden ist?

Vielen Dank
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Unlucky
Neuankömmling
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Beiträge: 3
Registriert: 21. Mär 2021, 21:53

Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von Unlucky »

imker hat geschrieben: 22. Mär 2021, 07:55
Unlucky hat geschrieben: 21. Mär 2021, 21:56 Hallo zusammen,

Ich habe jetzt mehrfach gelesen das der Vermieter informiert wird.

Wenn ich nach Eröffnung des Insolvensverfahren umziehe wird der neue Vermieter wieder informiert?

Das ganze aber nicht in der Wohlverhaltensphase ?

Vielen Dank
... da die meisten Berater davon ausgehen, dass der nach Insolvenzeröffnung abgeschlossene Mietvertrag zu einer Neuverbindlichkeit führt, für die der "Mieter" allein aufzukommen hat und der IV nicht "haftet", würde ich dazu mal bei der Dich beratenden Stelle nachfragen (wer auch immer das war und ist)
Was bedeutet der neue Vermieter wird nicht informiert?

Vielen Dank
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Rico
Mitglied
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Registriert: 9. Mär 2021, 12:36

Re: Mietverträge und Insolvens

Beitrag von Rico »

Hey ,
vielleicht hast du noch irgendwo ein Kredit denn du kündigen kannst. So kannst du dir auch Geldsparen,wie man das am besten machst siehst du in diesem Artikel
*Link entfernt*
Ich würde auch in der zuständigen Stelle nachfragen, soweit ich das aber weiß muss du es deinem Berater sagen.
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Zuletzt geändert von tidus82 am 25. Mär 2021, 15:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt
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