Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

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Christian
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Christian »

Shopgirl hat geschrieben: 22. Sep 2019, 16:14 ... aber nicht im eröffneten Verfahren.
.. zumindest bin ich meinen Pflichten nachgekommen ( und das ist mir auch sehr wichtig ) und habe meinem IV alle Einkommensnachweise gesendet. Nach der Logik, dass ich in dem Eröffnungsverfahren den Überschuss nicht behalten dürfte, würde ja bedeuten, dass bis zum Existenzminimum gepfändet werden müsste und erst ab der WVP nach Pfändungstabelle..bei mir wurde von Anfang an nach Pfändungstabelle das Gehalt gemindert ( nach Abzug Pfändung bleiben mir 1.900 EUR im Monat ).
Wie geschrieben, ich habe von Anfang der Insolvenzeröffnung von meinem Gehalt etwas zur Seite gelegt und konnte dieses Jahr sogar mit meiner Tochter in den Urlaub fliegen ( Wert ca. 3000 EUR ).
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der IV nicht dahinter her wäre, wenn ihm doch die Lohnabrechnungen vorliegen. Zumal ich auch erst seit einem Monat in der WVP bin. Demnach habe ich jetzt drei Jahre Glück gehabt ? Fast nicht zu glauben..
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imker
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von imker »

...und wo "zum Teufel" wurde das gesammelte Geld bis zum Urlaub angespart und/oder verwahrt?

zum "Angst" machen oder zum Aufwecken: https://www.iww.de/ve/insolvenz/insolve ... men-n72413
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Christian
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Christian »

imker hat geschrieben: 22. Sep 2019, 20:45 ...und wo "zum Teufel" wurde das gesammelte Geld bis zum Urlaub angespart und/oder verwahrt?

zum "Angst" machen oder zum Aufwecken: https://www.iww.de/ve/insolvenz/insolve ... men-n72413
Puh,ja da kann man erschrocken sein..dennoch, ich habe nicht bewusst und somit auch nicht nachweislich das Geld auf ein anderes Konto eingezahlt.Damit wird ja ausdrücklich ein "Sparwillen" unterstellt. Ich habe mein monatliches Einkommen einfach auf meinem Girokonto belassen und die überschüssigen Beträge mit in die nächsten Monate genommen ( das Girokonto ist auch kein P-Konto ).
wie dem auch sei.. dann habe ich wohl Glück gehabt !!
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gurami
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von gurami »

Das Glück könnte Dich in dem Moment verlassen wenn Du rückwirkend Deine Kontoauszüge zeigen sollst. Bei mir ist das so das der IV die einmal im Jahr haben will.
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Christian
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Christian »

..nun zumindest bin ich ja nun im vierten Jahr der PI und die Auszüge musste ich bisher nicht liefern.
Aber immer wieder erstaunlich wie unterschiedlich das Verhalten der Treuhänder ist..
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Witwe Bolte
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Zurück zu Deiner Ausgangsfrage:
Christian hat geschrieben: 21. Sep 2019, 18:35 ...
a. ) Gerne würde ich über das Arbeitsamt die Gründerzuschüsse beantragen. Ist hier die PI von Relevanz ?
b.) GGf. würde ich auch zu einem Zeitpunkt selber kündigen. Hat der IV damit ein Problem, auch wenn die Beträge von 413 EUR weiterhin von mir überwiesen werden ?
...
Wie wäre denn hier Dein Plan?
Wenn Du selbst kündigst, dann wirst Du vom AA erstmal gesperrt?
Drei Monate ? Oder wie lang?
Wenn Du kein ALG1 bekommst, bekommst Du auch keinen Gründungszuschuss?
Wovon willst Du in den drei Monaten leben?
Wovon willst Du in den drei Monaten den TH bedienen?

Sag jetzt nicht "von meinen Rücklagen" ...
das könnte den IV ja auf die Idee bringen, mal "einen Blick" auf Dein Konto zu werfen ...
das wäre ja jetzt nicht so schön, wenn er die Kontoauszüge der Vergangenheit sehen möchte.

Also vielleicht doch warten, bis die Kündigung vom AG kommt?
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Christian
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Christian »

Guten Morgen Mrs Rob,
danke nochmals für Deine Resonanz..

Vorrangig möchte ich mich natürlich kündigen lassen. Gerne zum Ende nächsten Jahres. Wie beschrieben, dadurch dass ich nun in der WVP bin, darf ich offiziell sparen. Ab Januar 2021 wären noch 11 Monate zu überbrücken.

Anmerkung : das mag eventuell irritierend sein, dass ich versuche aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen. Es ist aber auch halt so, dass ich jetzt schon mündliche Zusagen für Aufträge habe, denen ich auch vertraue.
Zudem ist es für mich persönlich Zeit für eine Veränderung..
Ja, der Gesetzgeber sieht reguläre Sperren bei einer eigenen Kündigung vor. Hier wäre dann aber auch noch die Option in die Selbstständigkeit ohne Gründerzuschuss zu gehen..
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Witwe Bolte
Guru
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Witwe Bolte »

Nein, ich finde das nicht irritierend.
Wenn man der 'Typ zum Selbständig machen' ist.
Du scheinst das ja alles gut zu planen.

Viel Glück!

Und frag hier weiter, wenn Du Fragen hast.
Auch, wenn man manchmal (unschöne) Antworten bekommt auf Fragen, die man gar nicht gestellt hat ...
(ist ja besser, wenn man weiß, mit welchen Risiken man lebt, finde ich).

Vielleicht kannst Du mit Deinem Arbeitgeber ja auch andere Möglichkeiten zur 'Abfindung' finden?
Ich habe keine Ahnung, was möglich ist, was Du an Büro-, Betriebs-, Geschäftsausstattung gebrauchen könntest und was Dein Arbeitgeber vielleicht nicht mehr braucht?
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Christian
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von Christian »

Ja, das Thema Abfindung wird tatsächlich nochmals ein sehr interessantes, auch unter dem rechtlichen Aspekt während der PI..
klar scheint, wenn nicht beim Amtgericht Schutz nach §850i beantragt wird, ist wohl der Betrag beim IV ( hier habe ich noch in einen zweiten Threat eine Anfrage geschrieben ).
Im Dezember habe ich das Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Aktuell könnte ich mir eine Lohnfortzahlung mit Freistellung vorstellen.
Bist Du auch in die Selbstständigkeit während Deiner PI gegangen ?
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caffery
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Re: Selbstständigkeit nach einem Arbeitsverhältnis während der PI

Beitrag von caffery »

Christian hat geschrieben: 21. Sep 2019, 18:35 Hat der IV damit ein Problem, auch wenn die Beträge von 413 EUR weiterhin von mir überwiesen werden ?
Ich will hier nich alles nochmal aufrollen, nur nochmal was zu dieser Frage bzw. Aussage hinzufügen:

Hier liegt m.E. ein wesentlicher Verständnisfehler vor. Es kommt überhaupt nicht so sehr darauf an, ob der IV damit ein "Problem" hat. Weder bezogen auf die Kündigung, noch bezogen auf das fiktive Einkommen bei einer Selbstständigkeit.

Die Verwalter schreiben die Zusammenhänge so in ihre Berichte und die Gläubiger können sich dann überlegen wie sie das so finden. Soll heißen: Nur weil ein Verwalter ein bestimmtes Vorgehen u.U. nicht weiter kommentiert, bedeutet das noch lange nicht, dass ein Gläubiger im worst case keinen Versagungsantrag aus dem Zusammenhang herbeischustert. Das gilt ganz besonders in Zusammenhang mit fiktivem Einkommen.

Man kann durch die Höhe allenfalls das Risiko minimieren, einen möglichen Versagungsantrag aber praktisch nie ausschließen. Das ist eben die große Crux am fiktiven Einkommen - und auch der Grund aus dem ich niemanden in Deiner Situation derartiges empfehlen würde was Du da vor hast.
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