.. zumindest bin ich meinen Pflichten nachgekommen ( und das ist mir auch sehr wichtig ) und habe meinem IV alle Einkommensnachweise gesendet. Nach der Logik, dass ich in dem Eröffnungsverfahren den Überschuss nicht behalten dürfte, würde ja bedeuten, dass bis zum Existenzminimum gepfändet werden müsste und erst ab der WVP nach Pfändungstabelle..bei mir wurde von Anfang an nach Pfändungstabelle das Gehalt gemindert ( nach Abzug Pfändung bleiben mir 1.900 EUR im Monat ).
Wie geschrieben, ich habe von Anfang der Insolvenzeröffnung von meinem Gehalt etwas zur Seite gelegt und konnte dieses Jahr sogar mit meiner Tochter in den Urlaub fliegen ( Wert ca. 3000 EUR ).
Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass der IV nicht dahinter her wäre, wenn ihm doch die Lohnabrechnungen vorliegen. Zumal ich auch erst seit einem Monat in der WVP bin. Demnach habe ich jetzt drei Jahre Glück gehabt ? Fast nicht zu glauben..