Sachverständigengutachten Regelinsolvenz

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mrxdeutschland
Zwischendurchposter
Beiträge: 7
Registriert: 28. Nov 2019, 09:52

Sachverständigengutachten Regelinsolvenz

Beitrag von mrxdeutschland »

Guten Tag,
ich habe beim Gericht eine Regelinsolvenz beantragt. Bei mir hat sich nun heute ein Anwalt gemeldet, der vom Gericht beauftragt wurde, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erstellen zu diesen drei Themen:
„ob Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass ein für die Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt;
Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Ob Aussichten für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.“
Der Anwalt hatte mich heute angerufen, in dem Telefonat aber nur von dem Regelinsolvenzverfahren gesprochen und nichts von dieser Vorabprüfung gesagt. Das stand dann in der E-Mail.
In dem Antrag für das Gericht hatte ich bereits offengelegt, dass ich Bürgergeld beziehe und wie hoch meine Umsätze als Selbstständiger sind. Ein Schuldnerberater einer anderen Einrichtung sagte mir im Vorfeld, dass er meine Chance auf eine Bearbeitung der Regelinsolvenz wegen der geringen Umsatzhöhe auf 50 % schätzt.
Frage 1: Laufe ich Gefahr, dass jetzt ein teures Gutachten erstellt wird, das ich dann bezahlen muss, obwohl keine Regelinsolvenz kommt? Kann ich dagegen ggf. irgendetwas machen?
Frage 2: Das erste vom Gericht genannte Thema verstehe ich nicht, kann mir das netterweise jemand erläutern?
Frage 3: Ergibt sich aus Thema 2, dass ich die Kosten der Regelinsolvenz selber vorab erarbeiten muss? Hatte anderes gelesen.
Frage 4: Ich werde definitiv weiter als freischaffender Künstler aktiv sein und strebe auch größere Projekte an. Da ist dann aber die Frage, was ich versuche mir vom Gericht erlauben zu lassen und welchen Teil meiner etwaigen Gewinne ich dann später abgeben muss oder nicht. Kann das jemand einschätzen? Ist es da jetzt am besten, alles zu erzählen, was ich vorhabe? Oder sollte ich erst mal versuchen, den Ball flach zu halten?
Vielen Dank für jede Hilfe! 😉
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Beiträge: 263
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Re: Sachverständigengutachten Regelinsolvenz

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Hi mrxdeutschland,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Sachverständigengutachten Regelinsolvenz" geschaut?
Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Beiträge: 669
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Sachverständigengutachten Regelinsolvenz

Beitrag von Graf Wadula »

mrxdeutschland hat geschrieben: 1. Jun 2026, 17:25 Guten Tag,
ich habe beim Gericht eine Regelinsolvenz beantragt. Bei mir hat sich nun heute ein Anwalt gemeldet, der vom Gericht beauftragt wurde, ein schriftliches Sachverständigengutachten zu erstellen zu diesen drei Themen:
„ob Tatsachen vorliegen, die den Schluss rechtfertigen, dass ein für die Rechtsform des Schuldners maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt;
Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.
Ob Aussichten für die Fortführung des Unternehmens des Schuldners bestehen.“
Der Anwalt hatte mich heute angerufen, in dem Telefonat aber nur von dem Regelinsolvenzverfahren gesprochen und nichts von dieser Vorabprüfung gesagt. Das stand dann in der E-Mail.
In dem Antrag für das Gericht hatte ich bereits offengelegt, dass ich Bürgergeld beziehe und wie hoch meine Umsätze als Selbstständiger sind. Ein Schuldnerberater einer anderen Einrichtung sagte mir im Vorfeld, dass er meine Chance auf eine Bearbeitung der Regelinsolvenz wegen der geringen Umsatzhöhe auf 50 % schätzt.
Frage 1: Laufe ich Gefahr, dass jetzt ein teures Gutachten erstellt wird, das ich dann bezahlen muss, obwohl keine Regelinsolvenz kommt? Kann ich dagegen ggf. irgendetwas machen?
Das ist der Regelfall. Die Gerichte beauftragen einen Sachverständigen mit den o.g. Fragen. Es geht um die Voraussetzungen einer Insolvenz. Dazu müssen Sie als Person (drohend) zahlungsunfähig im rechtlichen Sinne sein (§§ 16-18 InsO). Wären Sie eine juristische Person (GmbH oder so), käme (drohende) Überschuldung dazu. Und warum wollen Sie dagegen etwas tun? Sie können dagegen nichts tun, denn das Gericht kann jederzeit ein Gutachten einholen. Die Kosten werden (zunächst) durch die Stundung der Verfahrenskosten erfasst (die Sie ja hoffentlich beantragt haben)
mrxdeutschland hat geschrieben: 1. Jun 2026, 17:25 Frage 2: Das erste vom Gericht genannte Thema verstehe ich nicht, kann mir das netterweise jemand erläutern?
Eben das oben zu 1 gesagte. Es kann halt niemand einfach mal eben so einen Antrag stellen. Nur wenn Sie zahlungsunfähig sind. Dazu hat der BGH gewisse Kriterien aufgestellt. Die prüft nun der Sachverständige.

mrxdeutschland hat geschrieben: 1. Jun 2026, 17:25 Frage 3: Ergibt sich aus Thema 2, dass ich die Kosten der Regelinsolvenz selber vorab erarbeiten muss? Hatte anderes gelesen.
Nein. Die Kosten müssen gedeckt sein, das ist Grundvoraussetzung der Insolvenz. Der SV prüft, ob die Kosten aus der Masse gedeckt sind; falls nicht, teilt er es dem Gericht mit. Und nur dann bewilligt es die Stundung der Verfahrenskosten. Ist auch letztlich eine reine rechtliche Frage, die sie nicht weiter beschäftigen muss.
mrxdeutschland hat geschrieben: 1. Jun 2026, 17:25 Frage 4: Ich werde definitiv weiter als freischaffender Künstler aktiv sein und strebe auch größere Projekte an. Da ist dann aber die Frage, was ich versuche mir vom Gericht erlauben zu lassen und welchen Teil meiner etwaigen Gewinne ich dann später abgeben muss oder nicht. Kann das jemand einschätzen? Ist es da jetzt am besten, alles zu erzählen, was ich vorhabe? Oder sollte ich erst mal versuchen, den Ball flach zu halten?
Vielen Dank für jede Hilfe! 😉
Wenn Sie weiterhin selbständig sind, wird der spätere Insolvenzverwalter sicherlich ihre Selbständigkeit freigeben. Alles, was Sie erwirtschaften, fällt dann nicht in die Insolvenz; allerdings kann auch niemand die Kosten im Insolvenzverfahren geltend machen. Sie müssen dann keine Gewinne abgeben; Sondern Sie müssen dann die Insolvenzmasse so stellen, als wenn Sie abhängig beschäftigt sind. Dazu guckt man, was Sie denn verdienen würden, wenn Sie nach Ihrer Vorbildung in einem Arbeitsverhältnis ständen. Und davon der pfändbare Betrag. Alles etwas komplizierter. Das können Sie später klären.
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