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von imker
26. Mär 2026, 12:19
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Ach frag doch ROBO .... @Schuldner81: das Verfahren m u s s nicht vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgeoben worden sein.... und ich mach jetzt Schluss mit Antworten in dieser Sache dass sich X ordentlich was schenken lassen soll und tidus was spenden soll, ist als IRONIE gemeint (Hinweis für m...
von imker
26. Mär 2026, 08:29
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Aber was in der Vorstellungswelt zum Insolvenzverfahren führt dazu, dass X sich diese Frage nach einer Anfechtung der erteilten Restschuldbefreiung stellt. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind Geschenke zur Hälfte des Wertes an- und abzugeben. Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken...
von imker
26. Mär 2026, 06:16
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?

Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
von imker
25. Mär 2026, 13:07
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Ende der Abtretungsfrist: Nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb des Schuldners.

ist das die Lösung Deiner Frage???
von imker
18. Mär 2026, 11:36
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Erwersbobliegenheit
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Re: Erwersbobliegenheit

@ Rotkächen Ich bin dann mal der Wolf und nicht der Imker: Du fragst nach verläßlichen Informationen. Ichhabe Dir geschriben, dass es die im laufenden Verfahren nicht vom IV ode vom Gericht mals so eben gibt. Und dann kommt von Dir die Nachfrage oder was das auch immer sein soll, ob er arbeiten soll...
von imker
17. Mär 2026, 07:41
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Erwersbobliegenheit
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Re: Erwersbobliegenheit

Hallo liebe Community, ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit. ....... Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden? Vielen Dank für eure Antwort...
von imker
16. Mär 2026, 09:58
Forum: Allgemein
Thema: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
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Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen

Im Insolvenzverfahren oder in der WVP ??? Was ist der "Status"?? Wird ALG 2 gepfändet?? Wie?? Auf dem Konto das Guthaben??? Wie wird der neue Lohn gepfändet?? Beim Arbeitgeber?? Ich vermute, dass Du "im Kopf" die beiden Einnahmen zusammerechnest. Pfändbar sind die die aber grunds...
von imker
14. Mär 2026, 10:39
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren

"Man" erbtkeinen Pflichtteil, wenn man dadurch enterbt wurde, dass durch eine Testament alles an den überlebenden Elternteil gehen soll und das Kind nach dem Tod des zweiten Elernteiles das erbt, was dann übrig ist. Pflichtteilsansprüche müssen geltend gemacht werden, verjähren auch wie so...
von imker
13. Mär 2026, 21:56
Forum: Insolvenzprobleme
Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
Antworten: 8
Zugriffe: 384

Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren

... Du machst jetzt gar nicht und dann passiert auch nichts im Insolvenzverfahren, was für Dich nachteilig ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
von imker
8. Mär 2026, 13:21
Forum: Forum Schuldenprobleme
Thema: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
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Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters

Naive Antwort auf die Frage: Nein - er darf nicht alles rückgängig machen. Und die Gerichtskosten bei Rücknahme vor Eröffnung: kann man googeln und dann erscheint der Hinweis auf 0.5 Gebühr nach GKG und die wollen dann den Gegenstandswert wissen und dann gibt es noch eine Nr. 2310, 2311 KV GKG Gebüh...