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- 26. Mär 2026, 12:19
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ach frag doch ROBO .... @Schuldner81: das Verfahren m u s s nicht vor Erteilung der Restschuldbefreiung aufgeoben worden sein.... und ich mach jetzt Schluss mit Antworten in dieser Sache dass sich X ordentlich was schenken lassen soll und tidus was spenden soll, ist als IRONIE gemeint (Hinweis für m...
- 26. Mär 2026, 08:29
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Aber was in der Vorstellungswelt zum Insolvenzverfahren führt dazu, dass X sich diese Frage nach einer Anfechtung der erteilten Restschuldbefreiung stellt. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens sind Geschenke zur Hälfte des Wertes an- und abzugeben. Ich vermute, dass X im Internet was zu Geschenken...
- 26. Mär 2026, 06:16
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- Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Bist Du der X, der die RSB bekommen hat und dessen Insolvenzverfahren immer noch nicht beendet ist - so wie zu Beginn dieser Frage- und Antwortrunde?
Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
Meinst Du mit Anfechtung der Restschuldbefreiung das Verfahren zur nachträglichen Versagung der Restschuldbefreiung??
- 25. Mär 2026, 13:07
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
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Re: Vermögensübertrag nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ende der Abtretungsfrist: Nach Ablauf der Abtretungsfrist und Erteilung der Restschuldbefreiung entfällt der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb des Schuldners.
ist das die Lösung Deiner Frage???
ist das die Lösung Deiner Frage???
- 18. Mär 2026, 11:36
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Erwersbobliegenheit
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Re: Erwersbobliegenheit
@ Rotkächen Ich bin dann mal der Wolf und nicht der Imker: Du fragst nach verläßlichen Informationen. Ichhabe Dir geschriben, dass es die im laufenden Verfahren nicht vom IV ode vom Gericht mals so eben gibt. Und dann kommt von Dir die Nachfrage oder was das auch immer sein soll, ob er arbeiten soll...
- 17. Mär 2026, 07:41
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Erwersbobliegenheit
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Re: Erwersbobliegenheit
Hallo liebe Community, ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit. ....... Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden? Vielen Dank für eure Antwort...
- 16. Mär 2026, 09:58
- Forum: Allgemein
- Thema: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
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Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Im Insolvenzverfahren oder in der WVP ??? Was ist der "Status"?? Wird ALG 2 gepfändet?? Wie?? Auf dem Konto das Guthaben??? Wie wird der neue Lohn gepfändet?? Beim Arbeitgeber?? Ich vermute, dass Du "im Kopf" die beiden Einnahmen zusammerechnest. Pfändbar sind die die aber grunds...
- 14. Mär 2026, 10:39
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
"Man" erbtkeinen Pflichtteil, wenn man dadurch enterbt wurde, dass durch eine Testament alles an den überlebenden Elternteil gehen soll und das Kind nach dem Tod des zweiten Elernteiles das erbt, was dann übrig ist. Pflichtteilsansprüche müssen geltend gemacht werden, verjähren auch wie so...
- 13. Mär 2026, 21:56
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
... Du machst jetzt gar nicht und dann passiert auch nichts im Insolvenzverfahren, was für Dich nachteilig ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
- 8. Mär 2026, 13:21
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
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Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
Naive Antwort auf die Frage: Nein - er darf nicht alles rückgängig machen. Und die Gerichtskosten bei Rücknahme vor Eröffnung: kann man googeln und dann erscheint der Hinweis auf 0.5 Gebühr nach GKG und die wollen dann den Gegenstandswert wissen und dann gibt es noch eine Nr. 2310, 2311 KV GKG Gebüh...