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- 18. Mär 2026, 11:36
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Erwersbobliegenheit
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Re: Erwersbobliegenheit
@ Rotkächen Ich bin dann mal der Wolf und nicht der Imker: Du fragst nach verläßlichen Informationen. Ichhabe Dir geschriben, dass es die im laufenden Verfahren nicht vom IV ode vom Gericht mals so eben gibt. Und dann kommt von Dir die Nachfrage oder was das auch immer sein soll, ob er arbeiten soll...
- 17. Mär 2026, 07:41
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Erwersbobliegenheit
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- Zugriffe: 293
Re: Erwersbobliegenheit
Hallo liebe Community, ich brauche heute mal eure Unterstützung zur Erwerbsobliegenheit. ....... Wie erfahre ich im laufenden Verfahren ob die Unterlagen ausreichen oder nicht? Vom IV habe ich nichts weiter gehört. Würde sich das Gericht oder der IV dazu bei ihm melden? Vielen Dank für eure Antwort...
- 16. Mär 2026, 09:58
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- Thema: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
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Re: Wie mit einer Rückforderung von ALG2 nach Arbeitsaufnahme umgehen
Im Insolvenzverfahren oder in der WVP ??? Was ist der "Status"?? Wird ALG 2 gepfändet?? Wie?? Auf dem Konto das Guthaben??? Wie wird der neue Lohn gepfändet?? Beim Arbeitgeber?? Ich vermute, dass Du "im Kopf" die beiden Einnahmen zusammerechnest. Pfändbar sind die die aber grunds...
- 14. Mär 2026, 10:39
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
"Man" erbtkeinen Pflichtteil, wenn man dadurch enterbt wurde, dass durch eine Testament alles an den überlebenden Elternteil gehen soll und das Kind nach dem Tod des zweiten Elernteiles das erbt, was dann übrig ist. Pflichtteilsansprüche müssen geltend gemacht werden, verjähren auch wie so...
- 13. Mär 2026, 21:56
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
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Re: Berliner Testament im eröffneten Verfahren
... Du machst jetzt gar nicht und dann passiert auch nichts im Insolvenzverfahren, was für Dich nachteilig ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
Du musst Erbschaften anzeigen und die hast wegen des Berliner Testaments n i c h t s geerbt, so dass nichts anzu zeigen ist.
- 8. Mär 2026, 13:21
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- Thema: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
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Re: Naive Fragen zur Befugnis des Verwalters
Naive Antwort auf die Frage: Nein - er darf nicht alles rückgängig machen. Und die Gerichtskosten bei Rücknahme vor Eröffnung: kann man googeln und dann erscheint der Hinweis auf 0.5 Gebühr nach GKG und die wollen dann den Gegenstandswert wissen und dann gibt es noch eine Nr. 2310, 2311 KV GKG Gebüh...
- 7. Mär 2026, 16:17
- Forum: Allgemein
- Thema: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
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Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
dann lies bitte die Fundstelle, dort wird behauptet, dass Sonder-Zahlungen um Weihnachten herum (November, Dezember und Januar) als Weihnachtsgeld abzurechnen sind und die Abrechnung für den Pfändungsbetrag als eine "Schattenabrechnung" vorgenommen werden muss - einmal mit dem gesamten Bru...
- 7. Mär 2026, 09:05
- Forum: Allgemein
- Thema: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
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Re: Pfändung von Sonderzahlungen - nach Tabelle oder komplett?
wenn das mit dem Weihnachtsgeld so einfach und eindeutig wäre, wären viele FROH... aber kein aktuellen Thema so kurz vor Ostern - aber jedes Jahr wieder etwas zum GRÜBELN: Die Vorschriften sind eindeutig: Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Freibetrags aus § 850c Abs. 1 Nr. 3 ZPO i....
- 6. Mär 2026, 21:45
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Verjähungsfrage
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Re: Verjähungsfrage
Tabellenauszug ersetzt den alten Titel - nirgendwo im Gesetz geregelt- das aber nur für den Teil, der angemeldet wurde - da Zinsen ab Insolvenzeröffnung nicht angemeldet werden, bleiben die "alt-tituliert" und verjähren grundsätzlich früher -- dazu kannst Du mit dem Stichwort "Aufzehr...
- 4. Mär 2026, 11:01
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
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Re: Einmalzahlung rückwirkend- wird diese noch gepfändet?
mhh, aber wenn Du I H M keinen Strass machen willst, hälst Du Dich bitte an die Regeln: da sein Amt als Treuhänder beendet ist, vielleicht auch mal beredt schweigen