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- 10. Feb 2026, 12:20
- Forum: Life!
- Thema: Offtopic aus: Angst vor dem was jetzt passiert
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Re: Offtopic aus: Angst vor dem was jetzt passiert
… Wir löschen hier super selten überhaupt irgendwas. … Na ja … sooo selten nun auch wieder nicht. Ich erinnere mich durchaus an Zeiten, wo Du meine Beiträge des öfteren gelöscht hast, weil sie Deiner Meinung (als ‚anständiger Bänkerin‘ …) nicht entsprachen. Inzwischen hast Du aber hier gelernt, so ...
- 2. Feb 2026, 17:15
- Forum: Allgemein
- Thema: Bonitätseinschätzung vom Inkasso
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Re: Bonitätseinschätzung vom Inkasso
Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sie die Forderung der Schufa melden werden und dadurch dein Score sinkt. Allerdings müssen sie dich dafür vorher erst einmal kontaktieren. Du kannst bei der Schufa dem Eintrag dieser Forderung widersprechen und den Nachweis über die RSB vorlegen. Dann wird...
- 2. Feb 2026, 16:29
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
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Re: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
Danke@Graf Wadula - wieder was gelernt
(was ich selbst wohl nie mehr brauchen werde ... )
(was ich selbst wohl nie mehr brauchen werde ... )
- 2. Feb 2026, 14:36
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
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Re: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
Also ist das Steuerjahr entscheidend, nicht der Zeitpunkt der tatsächlichen Erstattung ? Dann nützt es einem Insolaner auch nichts, eine Steuerklärung, die zu einem Guthaben führen könnte, erst so spät wie möglich abzugeben, damit der 'Zufluß' ggfs. erst nach Erhalt des Aufhebungsbeschlusses erfolgt...
- 2. Feb 2026, 08:32
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
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Re: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
<t>War das FA eigentlich einer Deiner Inso-Gläubiger ?<br/> <br/> Dann besteht die Gefahr, dass sie Dein Guthaben in spe mit ihrer (bereits restschuldbefreiten) Inso-Forderung 'aufrechnen' ...<br/> Das dürfen sie zwar nicht (ggfs. nur BIS zur RSB, aber nicht mehr danach), aber ob sie das kümmert ?<b...
- 1. Feb 2026, 06:19
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
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Re: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
Versteh ich das richtig ? Du hast einen Beschluss vom Gericht gem. § 300 zur RSB, aber noch keinen Beschluss gem. § 200 zur Aufhebung ? Dann gilt vermutlich § 300a InsO: https://dejure.org/gesetze/InsO/300a.html Zitat: (1) 1Wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt, gehört das Vermögen, das der...
- 31. Jan 2026, 22:28
- Forum: Insolvenzprobleme
- Thema: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
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Re: Keine Wohlverhaltensphase gehabt
Viel zu wenig Angaben in Deinem Post. Für welches Steuerjahr ? War das vor Inso-Eröffnung oder danach ? Gibt es bereits einen Bescheid vom FA ? Wurde das Guthaben bereits ausgezahlt ? Auszahlungszeitpunkt im eröffneten Verfahren oder danach ? Gab es einen Beschluss vom Gericht zu einer Nachtragsvert...
- 30. Jan 2026, 22:59
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Privatinsolvenz vielleicht
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Re: Privatinsolvenz vielleicht
https://buchhandel.de/buch/Kein-Ruhestand-9783956143106
Lohnt sich zu lesen.
Gibt es in der Stadtbücherei, muss man nicht kaufen,
und wenn es da nicht im Bestand ist, dann können sie es besorgen.
Lohnt sich zu lesen.
Gibt es in der Stadtbücherei, muss man nicht kaufen,
und wenn es da nicht im Bestand ist, dann können sie es besorgen.
- 30. Jan 2026, 22:46
- Forum: Forum Schuldenprobleme
- Thema: Privatinsolvenz vielleicht
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Re: Privatinsolvenz vielleicht
Willkommen im Club. Du bist nicht allein. Altersarmut in D ist weiblich. siehe z.B.: https://taz.de/Frauen-in-der-Altersarmut/!5666003/ Zu Deiner Frage: Bei mir hat es damals (auch in BW) wenige Tage gedauert. Montag Antrag eingereicht (Regelinsolvenz), Donnerstag Post vom Gericht mit dem Eröffnungs...
- 22. Jan 2026, 13:34
- Forum: Allgemein
- Thema: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
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Re: Bestrittene Forderungen durch den Insolvenzverwalter
Nein, wenn der IV eine Forderung bestreitet, ist sie quasi tot.
Sollte es in dem Insolvenzverfahren etwas zu verteilen geben,
dann bekommt dieser Gläubiger jedenfalls nichts davon ab.
Sollte es in dem Insolvenzverfahren etwas zu verteilen geben,
dann bekommt dieser Gläubiger jedenfalls nichts davon ab.