Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
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Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Hallo,
wie verhält sich das, wenn der Ehemann Geld erbt und die Ehefrau in der Insolvenz ist?
Die finanziellen Verhältnisse des Ehemannes waren in Bezug auf die Insolvenz nicht relevant, da es ja meine Insolvenz ist, in der ich mich schon befinde.
Was müßte ich beachten, wenn mein Mann jetzt etwas Geld erbt? Es ist ja nicht mein Erbe, sondern seins.
Ist das für meine Insolvenz relevant?
Danke schon einmal.
Gruß lohba
wie verhält sich das, wenn der Ehemann Geld erbt und die Ehefrau in der Insolvenz ist?
Die finanziellen Verhältnisse des Ehemannes waren in Bezug auf die Insolvenz nicht relevant, da es ja meine Insolvenz ist, in der ich mich schon befinde.
Was müßte ich beachten, wenn mein Mann jetzt etwas Geld erbt? Es ist ja nicht mein Erbe, sondern seins.
Ist das für meine Insolvenz relevant?
Danke schon einmal.
Gruß lohba
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- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Hi lohba30,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist" geschaut?
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Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Warum sollte das jetzt interessant sein ?
Warum fragst Du ?
Nein, ist es mMn nicht.
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Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Danke Dir - hat sich inzwischen auch geklärt, dass es nichts mit mir zu tun hat.
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caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 480
- Beiträge: 2826
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Ich möchte hier noch einschieben, dass es leider Gerichte geben dürfte, die unter Umständen bei Bekanntwerden des dargelegten Szenarios die Kostenstundung (für die Zukunft) aufheben würden.
Was dann praktisch bedeuten würden, dass (der Ehemann) die Kosten des Verfahrens die ab dieser Entscheidung anfallen tragen müsste damit das Verfahren weiterlaufen kann.
Was dann praktisch bedeuten würden, dass (der Ehemann) die Kosten des Verfahrens die ab dieser Entscheidung anfallen tragen müsste damit das Verfahren weiterlaufen kann.
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Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
@caffery, aus reiner Neugier ...
Wenn ein Gericht dem Antrag auf Kostenstundung zunächst stattgegeben hat, dann fragt es ja m.W. irgendwann noch einmal nach ("... immer noch kein Geld oder möchtest Du jetzt bezahlen ? ..."
so oder ähnlich *g*).
Wenn der Schuldner zwischenzeitlich nun selbst geerbt hätte, einen reichen Menschen geheiratet hätte, im Lotto gewonnen hätte - oder was auch immer - aber auf die Nachfrage vom Gericht unehrlicherweise antwortet: "Nö, immer noch kein Geld ...", glaubt das Gericht die Nachricht des Schuldners oder prüft es das selbst nach ? Per Kontenabfrage, Personenstandsabfrage oder wie auch immer ?
Weißt Du dazu was ?
Dass man das nicht darf, dass man nicht lügen sollte, ist ja klar, kein Thema.
... und ein gutes Neues Jahr !
Wenn ein Gericht dem Antrag auf Kostenstundung zunächst stattgegeben hat, dann fragt es ja m.W. irgendwann noch einmal nach ("... immer noch kein Geld oder möchtest Du jetzt bezahlen ? ..."
so oder ähnlich *g*).
Wenn der Schuldner zwischenzeitlich nun selbst geerbt hätte, einen reichen Menschen geheiratet hätte, im Lotto gewonnen hätte - oder was auch immer - aber auf die Nachfrage vom Gericht unehrlicherweise antwortet: "Nö, immer noch kein Geld ...", glaubt das Gericht die Nachricht des Schuldners oder prüft es das selbst nach ? Per Kontenabfrage, Personenstandsabfrage oder wie auch immer ?
Weißt Du dazu was ?
Dass man das nicht darf, dass man nicht lügen sollte, ist ja klar, kein Thema.
... und ein gutes Neues Jahr !
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 99
- Beiträge: 626
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Ich widerspreche Dir nur ungerne, Caffery. Aber rechtlich kann die Stundung nur bei den Voraussetzungen gemäß § 4c InsO aufgehoben werden. Wenn überhaupt, könnte man bei einem Erbe des Ehegatten § 1360a ZPO anwenden (Prozesskostenvorschuss). Da diese Erbschaft nicht bei Entscheidung über den Stundungsantrag vorlag, wäre das so nicht möglich. Höchstens bei Verlängerung der Stundung nach Erteilung RSB. Aber mir ist schon klar, dass es einige SB bei den Gerichten gibt, die das einfach machen.
@robo: auch das macht jedes Gericht anders. Aber eigentlich ist Stundung Stundung und kann nicht so einfach aufgehoben werden. Aber ich verweise auf den letzten Satz oben (Aber mir ist schon klar, dass es einige SB bei den Gerichten gibt, die das einfach machen.)
@robo: auch das macht jedes Gericht anders. Aber eigentlich ist Stundung Stundung und kann nicht so einfach aufgehoben werden. Aber ich verweise auf den letzten Satz oben (Aber mir ist schon klar, dass es einige SB bei den Gerichten gibt, die das einfach machen.)
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Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Mein Senf dazu:
Das GANZE ist und bleibt extrem schwammig.
Die Pflicht des Ehegatten nach 1360 a IV, die Kosten des persönlichen Insolvenzverfahrens des Partners zu finanzieren, gibt es. Sie richtet sich nach Billigkeit. Wenn zu Beginn des Verfahrens es "der Billigkeit entsprach", dass nicht zu zahlen war, weil der später erbende Ehegatte nichts hatte, kann sich das im Verfahren ändern. Wenn das so ist, dann ist das nach 4 b InsO doch anzuzeigen/mitzuteilen. Und dann wird es auf das Volumen des Erbes ankommen und meistens auch darauf, was das für Insolvnez-Schulden - individuelle Sppielsucht wohl anders zu bewerten als gemeinsame Enerige- und Mietschulden. Ein Feld zum Austausch der Argumente mit wenig Gerichtsentscheidungen seit der BGH nicht mehr ans Ruder kommen darf.
Geht es denn nun um 5.000 EUR oder um 100.000 EUR, die der Ehegatte geerbt hat? Für eine Billigkeitsentscheidung über die Unterhaltspflicht ist das doch schon mal die erste Hürde -
@ lohba: magst Du das mal mitteilen??
Das GANZE ist und bleibt extrem schwammig.
Die Pflicht des Ehegatten nach 1360 a IV, die Kosten des persönlichen Insolvenzverfahrens des Partners zu finanzieren, gibt es. Sie richtet sich nach Billigkeit. Wenn zu Beginn des Verfahrens es "der Billigkeit entsprach", dass nicht zu zahlen war, weil der später erbende Ehegatte nichts hatte, kann sich das im Verfahren ändern. Wenn das so ist, dann ist das nach 4 b InsO doch anzuzeigen/mitzuteilen. Und dann wird es auf das Volumen des Erbes ankommen und meistens auch darauf, was das für Insolvnez-Schulden - individuelle Sppielsucht wohl anders zu bewerten als gemeinsame Enerige- und Mietschulden. Ein Feld zum Austausch der Argumente mit wenig Gerichtsentscheidungen seit der BGH nicht mehr ans Ruder kommen darf.
Geht es denn nun um 5.000 EUR oder um 100.000 EUR, die der Ehegatte geerbt hat? Für eine Billigkeitsentscheidung über die Unterhaltspflicht ist das doch schon mal die erste Hürde -
@ lohba: magst Du das mal mitteilen??
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caffery
- praktischer Schuldnerberater
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- Beiträge: 2826
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Ich sehe das so wie Du, werter Graf.
Aber es gibt Gerichte - und damit meine ich insbesondere eines mit dem ich zusammenarbeiten muss - die sehen das anders. Für die ist schonmal jeder Verfahrensabschnitt (Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Treuhandphase) quasi eine isolierte Entscheidung. Mir sind genau zwei Gerichte in NRW bekannt die so handeln und von denen ich vergleichbare Entscheidungen schon mit eigenen Augen gesehen habe - und das nicht nur einmal.
Aber es gibt Gerichte - und damit meine ich insbesondere eines mit dem ich zusammenarbeiten muss - die sehen das anders. Für die ist schonmal jeder Verfahrensabschnitt (Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Treuhandphase) quasi eine isolierte Entscheidung. Mir sind genau zwei Gerichte in NRW bekannt die so handeln und von denen ich vergleichbare Entscheidungen schon mit eigenen Augen gesehen habe - und das nicht nur einmal.
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Graf Wadula
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 99
- Beiträge: 626
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Geld erben beim Ehemann, der nicht in der Insolvenz ist
Das glaube ich. Tja: Stundung, die Religion der Rpfl.caffery hat geschrieben: ↑7. Jan 2026, 20:39 Ich sehe das so wie Du, werter Graf.
Aber es gibt Gerichte - und damit meine ich insbesondere eines mit dem ich zusammenarbeiten muss - die sehen das anders. Für die ist schonmal jeder Verfahrensabschnitt (Eröffnungsverfahren, Hauptverfahren, Treuhandphase) quasi eine isolierte Entscheidung. Mir sind genau zwei Gerichte in NRW bekannt die so handeln und von denen ich vergleichbare Entscheidungen schon mit eigenen Augen gesehen habe - und das nicht nur einmal.
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