Privatinsolvenz und Firmengründung
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
friedrich2702
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 4
- Registriert: 3. Jan 2026, 18:10
Privatinsolvenz und Firmengründung
Hallo Gemeinde, ich schreibe für meinen Sohn weil ich mich auch um seine Insplvenz gegümmert habre.
Die Privatinsolvenz endet Ende Juni mit der Restschuldbefreiung. Es ist zum Januar Arbeitslos geworden. Die Chansen sind gut wieder selbsständig zu abeiten. Hatt jemand eine Vorstellung mit welchem fiktiven Einkommen man rechnen kann. Und wer legt dieses fest. Insolvenzverwalter, Richter oder wer?
Ich danke für eure Antworten, Friedrich.
Ach bitte schaut nüber Fehler hinweg die Schlaganfälle haben Ihre Spuren hinterlassen.
Die Privatinsolvenz endet Ende Juni mit der Restschuldbefreiung. Es ist zum Januar Arbeitslos geworden. Die Chansen sind gut wieder selbsständig zu abeiten. Hatt jemand eine Vorstellung mit welchem fiktiven Einkommen man rechnen kann. Und wer legt dieses fest. Insolvenzverwalter, Richter oder wer?
Ich danke für eure Antworten, Friedrich.
Ach bitte schaut nüber Fehler hinweg die Schlaganfälle haben Ihre Spuren hinterlassen.
0
-
Werbung
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Hi friedrich2702,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Firmengründung" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Privatinsolvenz und Firmengründung" geschaut?
0
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
s. InsO § 295a:
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
Danach hat der Schuldner die fiktiven Bezüge glaubhaft zu machen,
auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag dann fest
und TH und Gläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören.
Was hat der Sohnemann gelernt ?
Was würde er verdienen, wenn er angestellt wäre ?
Wie gut wären seine Chancen auf einen Arbeitsvertrag ?
Das muss der Sohnemann dem Gericht glaubhaft vortragen.
https://dejure.org/gesetze/InsO/295a.html
Danach hat der Schuldner die fiktiven Bezüge glaubhaft zu machen,
auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag dann fest
und TH und Gläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören.
Was hat der Sohnemann gelernt ?
Was würde er verdienen, wenn er angestellt wäre ?
Wie gut wären seine Chancen auf einen Arbeitsvertrag ?
Das muss der Sohnemann dem Gericht glaubhaft vortragen.
0
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
wie lange hat er denn gearbeitet - bekommt er Arbeitslosengeld ALG 1?
und: Fehler in der Schreibweise sind mE harmlos, aber mein Eindruck: Damit hilfst du "nur" Dir.
Sohnemann wird dadurch nicht wirklich selbständig.
und: Fehler in der Schreibweise sind mE harmlos, aber mein Eindruck: Damit hilfst du "nur" Dir.
Sohnemann wird dadurch nicht wirklich selbständig.
0
-
Neuling2025
- Fortgeschrittener
- Reaktionen: 12
- Beiträge: 90
- Registriert: 23. Aug 2025, 15:47
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Ich kenne mich bei de. Thema nicht aus.
Muss aber Imker beipflichten.
Du hast dich um die Insolvenz deines Sohnes gekümmert, und machst es immer noch, obwohl du mehrere Schlaganfälle hattest, und dein Sohn möchte als Selbständiger tätig sein?
Wie soll das gut gehen?
LG
Muss aber Imker beipflichten.
Du hast dich um die Insolvenz deines Sohnes gekümmert, und machst es immer noch, obwohl du mehrere Schlaganfälle hattest, und dein Sohn möchte als Selbständiger tätig sein?
Wie soll das gut gehen?
LG
0
-
friedrich2702
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 4
- Registriert: 3. Jan 2026, 18:10
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Hallo, Danke für Eure Antwosten. Das Problem kenne ich und ist mir bewußt. Er ist ein hervorragender Schrauber und ein miserabler Kaufmann. Aber er lernt. Ich denke ein 2. Versuch kann durchaus erfolgreich werden.
Er ist 42 Jahre die Chance auf einen Arbeitsvertrag sind bestens (Heizungsbauer) Wenn die Chancen ein Kriterium sind dann muss man nicht darüber nachdenken.
Er ist 42 Jahre die Chance auf einen Arbeitsvertrag sind bestens (Heizungsbauer) Wenn die Chancen ein Kriterium sind dann muss man nicht darüber nachdenken.
0
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Verstehe ich das richtig? Er war bereits selbstständig, das ging in die Hose und jetzt will er das nochmal angehen? Obwohl die Chancen auf ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis sehr gut sind?
Und das muss dann auch noch während der laufenden Insolvenz sein?
Vernünftig wäre es, sich einen neuen Job zu suchen und erst einmal die Insolvenz hinter sich zu bringen. Was ist, wenn du ihm irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr helfen kannst? Steht dann die nächste Insolvenz an?
Das klingt vielleicht alles harsch, aber ich meine das durchaus wohlwollend. Nicht jeder ist für eine Selbstständigkeit gemacht. Und das ist auch am Ende nicht schlimm. Durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wird man vielleicht nicht reich, hat aber oft durchaus weniger Sorgen.
Und das muss dann auch noch während der laufenden Insolvenz sein?
Vernünftig wäre es, sich einen neuen Job zu suchen und erst einmal die Insolvenz hinter sich zu bringen. Was ist, wenn du ihm irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr helfen kannst? Steht dann die nächste Insolvenz an?
Das klingt vielleicht alles harsch, aber ich meine das durchaus wohlwollend. Nicht jeder ist für eine Selbstständigkeit gemacht. Und das ist auch am Ende nicht schlimm. Durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis wird man vielleicht nicht reich, hat aber oft durchaus weniger Sorgen.
0
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Wenn er gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, warum will er sich dann selbständig machen ?
Zumal mit dem Hintergrund, dass es schon einmal schief gegangen ist.
Das Problem mit dem "fiktiven" Einkommen ist ja eben, das es FIKTIV ist.
Wer selbständig ist, weiß ja vorher selten, was er nachher tatsächlich an realem Einkommen hat.
Ist er aber im Inso-Verfahren und hat das Gericht das fiktive Einkommen einmal festgesetzt, dann muss er eben davon den pfändbaren Teil an den IV/TH abführen, ganz egal, ob er dieses Einkommen tatsächlich erwirtschaften konnte.
Kann gut gehen. Kann schief gehen.
Ist er angestellt, dann weiß er, welchen Lohn er bekommt und was der IV/TH davon bekommt.
Da ist er auf der sicheren Seite.
Zumal mit dem Hintergrund, dass es schon einmal schief gegangen ist.
Das Problem mit dem "fiktiven" Einkommen ist ja eben, das es FIKTIV ist.
Wer selbständig ist, weiß ja vorher selten, was er nachher tatsächlich an realem Einkommen hat.
Ist er aber im Inso-Verfahren und hat das Gericht das fiktive Einkommen einmal festgesetzt, dann muss er eben davon den pfändbaren Teil an den IV/TH abführen, ganz egal, ob er dieses Einkommen tatsächlich erwirtschaften konnte.
Kann gut gehen. Kann schief gehen.
Ist er angestellt, dann weiß er, welchen Lohn er bekommt und was der IV/TH davon bekommt.
Da ist er auf der sicheren Seite.
0
-
friedrich2702
- Neuankömmling
- Reaktionen: 0
- Beiträge: 4
- Registriert: 3. Jan 2026, 18:10
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Danke für die Antworten, aber was soll ich damit anfangen? Ich weiß schon was ich tue.Ich habe nach einem Sachverhalt und nich nach Beratung gefragt.
Gruß Friedrich.
Gruß Friedrich.
0
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Den Sachverhalt habe ich Dir doch geschrieben, er steht im 295a.
Was ist Dir daran noch unklar ?
Was ist Dir daran noch unklar ?
0
-
caffery
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 480
- Beiträge: 2826
- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Privatinsolvenz und Firmengründung
Insolvenzordnung (InsO)friedrich2702 hat geschrieben: ↑3. Jan 2026, 18:33 Hatt jemand eine Vorstellung mit welchem fiktiven Einkommen man rechnen kann. Und wer legt dieses fest. Insolvenzverwalter, Richter oder wer?
§ 295a Obliegenheiten des Schuldners bei selbständiger Tätigkeit
(1) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Die Zahlungen sind kalenderjährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres zu leisten.
(2) Auf Antrag des Schuldners stellt das Gericht den Betrag fest, der den Bezügen aus dem nach Absatz 1 zugrunde zu legenden Dienstverhältnis entspricht. Der Schuldner hat die Höhe der Bezüge, die er aus einem angemessenen Dienstverhältnis erzielen könnte, glaubhaft zu machen. Der Treuhänder und die Insolvenzgläubiger sind vor der Entscheidung anzuhören. Gegen die Entscheidung steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu.
-> Vergleichswerte: Oft werden Tarifverträge und Daten der Agentur für Arbeit herangezogen.
-> Das Einkommen eines Heizungsbauers (Anlagenmechaniker SHK) liegt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) im Median bei etwa 3.700 € brutto/Monat für Installateure und über 3.900 € brutto/Monat für Anlagenmechaniker, variiert aber stark nach Region, Erfahrung und Spezialisierung, wobei Meister und Techniker deutlich mehr verdienen (Median ca. 4.700 €). Einstiegsgehälter liegen oft niedriger (ca. 2.800–3.900 €), während erfahrene Fachkräfte bis über 4.000 € erreichen können.
0