Hallo Leute.
Jetzt nach der Restschuldbefreiung stelle ich mir die Frage, wie alte Insolvenzgläubiger (Banken) mit einem umgehen wenn man z.B. ein Konto bei denen eröffnen würde.
Wird es einfach nicht eröffnet und gut ist, oder kommen sie mit Aussagen wie : Ja sie können gern ein Konto haben, wenn sie und die Restschuld bezahlen?
Wie verhält sich die Speicherfrist bzw. Wie lange (dürfen) Banken das Intern speichern?
Ich weiß das die gesetzliche Speicherfrist drei Jahre beträgt, doch wie handhaben die Banken das Intern, weiß das jemand?
Kann man jemals wieder bei Banken einen Kredit beantragen die Insolvenzgläubiger waren ohne irgendetwas befürchten zu müssen?
Welche Zeit wäre da angemessen?
Würden sie in drei Jahren sagen , nein machen wir nicht, aber dann nach drei Jahren wenn die Schufa wieder okay ist geben Sie einen Kredit?
Ich kann mir nicht vorstellen das nur weil die Schufa wieder gut ist, ein Kredit gewährt wird , wird da nichts vermerkt was einen für immer von der Bank ausschließt?
Was würde eigentlich passieren wenn man jetzt bei einer Bank die Insolvenzgläubiger war einen Kredit beantragt. Ich meine ich weiß das dieser nicht bewilligt wird und das ist auch nicht die Frage.
Die Frage ist, könnte die Bank mit dieser Kreditanfrage die Restschuldbefreiung im Nachhinein noch anfechten?
Ich bedanke mich für die Hilfe.
Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?
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Re: Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?
Hi Mrsunshine,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?" geschaut?
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Re: Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?
Warum willst Du "Deine" Bank in Versuchung bringen ?
Ich würde um die Bank einen großen Bogen machen.
Wenn Du es wirklich willst, dann geh doch hin und frag.
Am besten gleich einen der Oberen, nicht den kleinen Angestellten am Schalter.
Es kann doch keiner hier wissen, wie Deine Bank reagiert.
Und zu Deiner Frage: Nein, ein Grund, die RSB anzufechten wäre das nicht.
Ich würde um die Bank einen großen Bogen machen.
Wenn Du es wirklich willst, dann geh doch hin und frag.
Am besten gleich einen der Oberen, nicht den kleinen Angestellten am Schalter.
Es kann doch keiner hier wissen, wie Deine Bank reagiert.
Und zu Deiner Frage: Nein, ein Grund, die RSB anzufechten wäre das nicht.
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Re: Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?
Genau, wenn deine einzige Frage ist, ob die RSB angefochten werden kann - nein. Absolut nicht.
Einen Kredit wirst du aber sicher auch in 10 Jahren bei dieser Bank nicht mehr erhalten. Speicherfrist hin oder her - die Bank hat eine offene Forderung gegen dich. Und auch wenn diese aufgrund der RSB nicht mehr eintreibbar ist, hat sie trotzdem ja eine offene Forderung. Und die kann sie rein theoretisch intern speichern bis die Forderung erledigt ist.
Einen Kredit wirst du aber sicher auch in 10 Jahren bei dieser Bank nicht mehr erhalten. Speicherfrist hin oder her - die Bank hat eine offene Forderung gegen dich. Und auch wenn diese aufgrund der RSB nicht mehr eintreibbar ist, hat sie trotzdem ja eine offene Forderung. Und die kann sie rein theoretisch intern speichern bis die Forderung erledigt ist.
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Re: Wie gehen Banken die Gläubiger waren mit einem nach der Restschuldbefreiung um?
Hey und danke für die Antwort.MrsRob hat geschrieben: ↑9. Dez 2020, 06:44 Warum willst Du "Deine" Bank in Versuchung bringen ?
Ich würde um die Bank einen großen Bogen machen.
Wenn Du es wirklich willst, dann geh doch hin und frag.
Am besten gleich einen der Oberen, nicht den kleinen Angestellten am Schalter.
Es kann doch keiner hier wissen, wie Deine Bank reagiert.
Und zu Deiner Frage: Nein, ein Grund, die RSB anzufechten wäre das nicht.
Nunja es geht nicht um eine bestimmte Bank sondern im allgemeinen haben mich die Fragen interessiert.
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