Steuerforderungen
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Re: Steuerforderungen
...also aufgefordert wurde ich nicht. Es gab nur ein allgemeines Informationsschreiben, indem er darum bittet, das der Schuldner weiterhin die Steuerkläruneg einreicht, sollte das nicht geschehen so würde das FA für die Zeiträume vor Insolvenzeröffnung ggf. schätzen und er würde die Forderungen dann zur Tabelle nehmen...
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Re: Steuerforderungen
...und was ist, wenn das FA nicht schätzt und keine Forderungen vor dem Schlusstermin anmeldet?
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- Guru
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Re: Steuerforderungen
Dann fallen die Steuerforderungen des Finanzamtes für die Zeit VOR Deiner Inso-Eröffnung unter die RSB (wenn Du sie dann irgendwann erhältst - wenn nicht, kann das FA vollstrecken wie alle anderen Inso-Gläubiger dann auch).
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Re: Steuerforderungen
@ molinari09 : handelt es sich um eine Verbraucherinsolvenz, oder um eine Regelinsolvenz ? (…. oder habe ich was überlesen ?? )
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"Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt), rezitiert