Liebe Forengemeinde,
hab eine Frage bezüglich Verkauf eines Motorrades welches einen Schaden hat.
Kurz...Motor klapperte plötzlich..also ab in die Werkstatt und der Mechaniker meine nach 3 min hören das es ein Teil für die Motorsteuerkette wäre...kosten um die 250€ mit Einbau.
Da ich die Kiste aber eh schon einige Zeit abstoßen wollte habe ich die inseriert mit dem Hinweis das dieses besagte Teil "Laut Werkstatt" defekt ist.
Morgen möchte ein Interessent kommen...aus Polen... und die Kiste so mitnehmen weil sie eigentlich sonst TOP ist.
Was aber passiert jetzt wenn er wirklich kauft und feststellt das der Schaden ein ganz anderer ist als wie angegeben?
Bin ich da als Privatmann dann trotzdem in der Haftung oder kann ich das im Kaufvertrag grundlegend ausschließen?
Wäre für Antworten wirklich dankbar
Motorrad Verkauf
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Re: Motorrad Verkauf
Bedeutet also wenn ich auf die Motorprobleme hinweise mit dem Zusatz...Schaden am Motor, Herkunft unbekannt wäre ich raus?
Standard Kaufvertrag ADAC mit nochmaligen Hinweis auf den Ausschluss jedlicher Gewährleistung.
0
Weiter, immer weiter
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Re: Motorrad Verkauf
mal wieder so ne super Frage hier ...
Keiner kann in die Zukunft sehen, was Dein polnischer Motorradkäufer in spe macht, wenn er das Teil hat und den Schaden selbst in Augenschein genommen hat, ggf. bei einem polnischen Schrauber.
Und WENN Du dann tatsächlich von einem Rechtsanwalt Post bekommen solltest und
WENN darin mit Klage und Gericht gedroht würde und
WENN es dann vor Gericht käme (weil ihr Euch nicht einigen könnt), wie
DANN ein Richter entscheiden würde.
Echt - super Frage!
Und welchen Nutzen hätte eine Antwort von "MrsRob" o.a. aus einem Internetforum,
WENN es nach dem Kauf tatsächlich Schwierigkeiten geben sollte ?
Lies, was im Link steht (bitte, gern geschehen) und was der ADAC empfiehlt und entscheide, was Du tust.
Viel Glück!
Keiner kann in die Zukunft sehen, was Dein polnischer Motorradkäufer in spe macht, wenn er das Teil hat und den Schaden selbst in Augenschein genommen hat, ggf. bei einem polnischen Schrauber.
Und WENN Du dann tatsächlich von einem Rechtsanwalt Post bekommen solltest und
WENN darin mit Klage und Gericht gedroht würde und
WENN es dann vor Gericht käme (weil ihr Euch nicht einigen könnt), wie
DANN ein Richter entscheiden würde.
Echt - super Frage!
Und welchen Nutzen hätte eine Antwort von "MrsRob" o.a. aus einem Internetforum,
WENN es nach dem Kauf tatsächlich Schwierigkeiten geben sollte ?
Lies, was im Link steht (bitte, gern geschehen) und was der ADAC empfiehlt und entscheide, was Du tust.
Viel Glück!
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