Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

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FluffyBunny
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Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

Hallo!

Erstmal eine kleine Einleitung. Ich habe seit mehreren Jahren keine Steuererklärung abgegeben (war bisher nicht Pflicht für mich) und habe dies im Oktober für die letzten 4 Jahre nachgeholt.

Ich habe die Erstattungen für die letzten zwei Jahre problemlos erhalten. Als nach dem Steuerbescheid nun die Überweisung vom 3ten Jahr nicht einging, habe ich heute morgen beim FA angerufen und mir wurde gesagt, dass die Zahlung (und voraussichtlich auch die vom 4ten Jahr) noch einmal geprüft werden und ich darüber gesondert Post kriege. Das ist für mich soweit auch ok, jeder gepfändete Euro beim FA ist ein Euro weniger Schulden. Ich erinnere mich auch düster, dass ich nach der Erklärung 2015 Bescheid gekriegt habe, dass von einem Gläubiger gepfändet wird. ich dachte allerdings die Sache hätte sich damit erledigt.

Da mir die ersten 2 Jahre jedoch ausgezahlt wurden (insgesamt ca. 1.6k), habe ich jetzt Angst, dass das FA dieses Geld zurückfordern könnte. Dieses habe ich jedoch bereits zur weiteren Schuldenbegleichung ausgegeben. Hat jemand in dieser Richtung schon Erfahrung gemacht? Zu den Auszahlungen kam es wohl, weil ich in den letzten Jahren 2x umgezogen bin und mein FA wohl verspätet Bescheid gekriegt hat.

Danke fürs lesen :)

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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

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Hi FluffyBunny,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung" geschaut?
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AdiDana
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von AdiDana »

Hallo,
wichtig wäre es zu wissen, ob du in der Insolvenz bist oder momentan selbst versuchst deine Schulden zu tilgen. Und falls du in der Inso bist, war das FA auch ein Gläubiger?
lg Adidana
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

Hi!

Tjo, angesichts der Geschichte ist verständlich, dass Du da jetzt Fragezeichen im Kopf hast wie das nun weitergehen wird.

Sollte das FA die Beträge zurückfordern, die es mutmaßlich überhaupt nicht hätte auszahlen dürfen, sondern einem pfändenden Gläubiger überweisen müssen, wäre das nach meiner Lesart ein klassischer Fall für eine sog. Entreicherungseinrede wenn Du das Geld bereits anderweitig verbraucht hast.

Die Geschichte ordentlich darzulegen wäre dann die Kunst an der Sache.

Aber im Endeffekt sind das ja ungelegte Eier. Vielleicht beschäftigen wir uns inhaltlich erst mit sowas, wenn es erforderlich ist. Erstmal erscheint mir viel wahrscheinlicher, dass es nicht an einer Pfändung liegt, sondern dass die einfach nochmal die Bescheide prüfen - wie sie es ja auch gesagt haben.
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

AdiDana hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:09 Hallo,
wichtig wäre es zu wissen, ob du in der Insolvenz bist oder momentan selbst versuchst deine Schulden zu tilgen. Und falls du in der Inso bist, war das FA auch ein Gläubiger?
lg Adidana
In der Inso bin ich nicht. Ich tilge momentan meine Schulden selbst. Beim FA hatte ich bisher noch nie Schulden, also ist dieses nicht direkt Gläubiger.
caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:12 Erstmal erscheint mir viel wahrscheinlicher, dass es nicht an einer Pfändung liegt, sondern dass die einfach nachmal die Bescheide prüfen - wie sie es ja auch gesagt haben.
Entschuldige Bitte, dass habe ich in meinem letzten Post nicht klargestellt. Der Beamte am Telefon hat gesagt, dass es sich um noch eventuelle offene Forderungen eines Gläubigers handelt und das eventuelle die bereits ausgezahlten bescheide noch einmal auf Unrechtsauszahlung überprüft werden müssten. Ich solle diesbezüglich jedoch auf weitere Post warten, die ich in naher Zukunft erhalten sollte.

Er hat bei allem sehr um den heißen Brei herum geredet und hat sehr erwähnt, dass ich schon wüsste worum es geht.
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:33 Ich tilge momentan meine Schulden selbst.
Vor einem Jahr hast Du hier von einer höchst komplexen Überschuldung berichtet. Glaubst Du wirklich, dass eine Pröttelung in Eigenregie der beste Weg aus dem Schlamassel ist?
FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:33 (...)
Er hat bei allem sehr um den heißen Brei herum geredet und hat sehr erwähnt, dass ich schon wüsste worum es geht.
Tjo, das klingt natürlich konkreter.

Ich würde wie gesagt im Falle einer Rückforderung auf Entreicherung plädieren. Dazu musst Du vereinfacht gesagt erfolgreich darlegen, dass Du A: nicht hast wissen können, dass das Dir zugeführte Geld Dir eigentlich überhaupt nicht zustand, B: genau dieses Geld nicht mehr vorhanden ist, da es bereits ausgegeben wurde und C: mit den Ausgaben diesen Geldes kein Besitz erworben wurde (der dann anstelle des Geldes rauszurücken wäre), sondern es auf deutsch gesagt verbraucht wurde - aber ohne es dabei zu verschwenden.

Da das Ganze aber nicht ganz unkomplex ist, wäre im Fall der Fälle kompetente Hilfe vor Ort sicher nicht schädlich.

PS: Wenn ich heute meinen Aluhut aufhätte, könnte ich in die eindringliche Formulierung des FA-Menschen "Du wüsstest schon worum es geht" natürlich in Bezug auf den vorgenannten Punkt A einiges reininterpretieren. Aber gehen wir einfach mal davon aus, dass ich mir das grad nur einbilde;)
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:42 Vor einem Jahr hast Du hier von einer höchst komplexen Überschuldung berichtet. Glaubst Du wirklich, dass eine Pröttelung in Eigenregie der beste Weg aus dem Schlamassel ist?
Ja, vor ca. 1 Jahr war es bei mir richtig düster. Ich bin anschließend auch zur Schuldnerberatung gegangen und habe anschließend viel mit meinen Gläubigern geredet und Vereinarungen getroffen, die nun von mir abbezahlt werden. Dies schließt auch die Gläubiger ein, die meinen Arbeitslohn gepfändet haben. Mit diesen habe Ratenzahlungen vereinbart, die ich nun erfolgreich abzahle.

Wir sind zusätzlich nicht in mein Elternhaus gezogen (das Haus wäre zu klein gewesen und wir haben glücklicherweise bei einem privaten Vermieter eine Lösung gefunden). Durch meine Gespräche muss ich mich jetzt auch nicht mehr vor Post fürchten und der psychische Stress ist erheblich gesunken. Es wurden auch schon gut 6k der Schulden abbezahlt.
caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:42 Tjo, das klingt natürlich konkreter.

Ich würde wie gesagt im Falle einer Rückforderung auf Entreicherung plädieren. Dazu musst Du vereinfacht gesagt erfolgreich darlegen, dass Du A: nicht hast wissen können, dass das Dir zugeführte Geld Dir eigentlich überhaupt nicht zustand, B: genau dieses Geld nicht mehr vorhanden ist, da es bereits ausgegeben wurde und C: mit den Ausgaben diesen Geldes kein Besitz erworben wurde (der dann anstelle des Geldes rauszurücken wäre), sondern es auf deutsch gesagt verbraucht wurde - aber ohne es dabei zu verschwenden.

Da das Ganze aber nicht ganz unkomplex ist, wäre im Fall der Fälle kompetente Hilfe vor Ort sicher nicht schädlich.
Gibt es einen Weg für mich herauszufinden wer beim FA pfändet oder würde das in der Post sein, die ich noch erhalten werde? ich glaube kaum, dass mir der Beamte am Telefon Auskunft geben wird. Wenn es nur um die Pfändung geht, an die ich mich erinnere, dann wäre es keine große Summe, die noch aussteht.
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 11:54 Gibt es einen Weg für mich herauszufinden wer beim FA pfändet oder würde das in der Post sein, die ich noch erhalten werde? ich glaube kaum, dass mir der Beamte am Telefon Auskunft geben wird. Wenn es nur um die Pfändung geht, an die ich mich erinnere, dann wäre es keine große Summe, die noch aussteht.
Es ist stark davon auszugehen, dass Dein FA Dir seine Sicht auf all diese Dinge in Kürze schriftlich darlegen wird.

Die Risiko ist groß, dass alle Gedanken die man sich nun prophylaktisch bezüglich des vermuteten oder befürchteten Inhalts macht, mit verschwendeter Lebenszeit zu vergleichen wäre.

PS: Ich kanns mir nicht verkneifen, daher sorry für die Nachfrage: Das Ergebnis der Schuldnerberatung war, dass Du daraufhin in Eigenregie viel mit all Deinen vielen Gläubigern geredet und dann selber Ratenvereinbarungen mit allen getroffen hast? Habe ich das so richtig verstanden? *sich die Rübe krault*
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FluffyBunny
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von FluffyBunny »

caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 12:06 PS: Ich kanns mir nicht verkneifen, daher sorry für die Nachfrage: Das Ergebnis der Schuldnerberatung war, dass Du daraufhin in Eigenregie viel mit all Deinen vielen Gläubigern geredet und dann selber Ratenvereinbarungen mit allen getroffen hast? Habe ich das so richtig verstanden? *sich die Rübe krault*
*lacht* ja, wenn du es so sagst, dann hört es sich komisch an. Ich war im Dezember 2019 bei der Schuldnerberatung und die Beratung war dann auch ganz gut. Vor dem Termin hatte ich mich dann schon mit den pfändenden Gläubigern bei der Arbeit auf Ratenzahlungen geeinigt.

Nach dem Termin bei der Schuldnerberatung ist kam dann aber Weihnachten, was für mich immer extrem stressig war, denn wir waren in einem Haus mit unserem VM und mit diesem zerstritten. Ich bin danach erstmal in Depression Versunken, bis wir im Februar dann Gottseidank noch eine neue Bleibe gefunden haben und mitte März umgezogen sind. Und dann kam der Lockdown =/

Mit dem Umzug war der Plan für eine Inso jedoch passé, denn mit nur einem Einkommen und Inso wäre Miete für uns nicht möglich gewesen. Nachdem es mir dann aber mental nach dem Umzug besser ging (eine großer Teil des Stresses kam vom Verhältnis mit dem VM, welcher uns terrorisiert hatte zum Ende hin - keine Mietrückstände, nur nebenbei) habe ich dann meine Gläubiger kontaktiert und immoment soweit alles, wie ich denke, recht gut geregelt, so dass wir auch noch leben können und trotzdem Schulden abbauen.
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caffery
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von caffery »

FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 13:22 bis wir im Februar dann Gottseidank noch eine neue Bleibe gefunden haben und mitte März umgezogen sind. Und dann kam der Lockdown =/
Gutes Timing! Einen Monat später wärs ungleich schwerer geworden.
FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 13:22 Mit dem Umzug war der Plan für eine Inso jedoch passé, denn mit nur einem Einkommen und Inso wäre Miete für uns nicht möglich gewesen.
Der Sinnzusammenhang erschließt sich mir auch nach multiplem Draufrumdenken nicht.


... ist aber vielleicht auch nicht so wichtig. Vielleicht ist manchmal eine Situation mit der jemand persönlich zufrieden ist einfach deutlich wichtiger als die Möglichkeit, dass sie aus Sicht eines Fachidioten wie mir auch perfekter sein könnte. ;)
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Re: Steuererückerstattung verhalten trotz Pfändung

Beitrag von insolaner »

caffery hat geschrieben: 16. Nov 2020, 15:10
FluffyBunny hat geschrieben: 16. Nov 2020, 13:22 Mit dem Umzug war der Plan für eine Inso jedoch passé, denn mit nur einem Einkommen und Inso wäre Miete für uns nicht möglich gewesen.
Der Sinnzusammenhang erschließt sich mir auch nach multiplem Draufrumdenken nicht.
Du bist nicht allein *sing*... :D
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