Insolvenzverwalter / Treuhänder

Hier geht es in erster Linie um eine sachbezogene Diskussion von Problemen im Verbraucherinsolvenzverfahren (z.B. zur Existenzsicherung, Zwangsvollstreckung, Verbraucherinsolvenzverfahren). Für aktive und ehemals Selbstständige haben wir ein eigenes Forum 'Selbstständige' eingerichtet. Allgemeine Fragen und Probleme rund um das Thema Schulden können im Forum 'Schuldenprobleme' diskutiert werden. Wie man mit Schulden und den damit resultierenden persönlichen Belastungen und Problemen umgeht und lebt, geht es im Schwesterforum 'life!'.
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Witwe Bolte
Guru
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Registriert: 23. Feb 2019, 07:29

Insolvenzverwalter / Treuhänder

Beitrag von Witwe Bolte »

Das ist nun wirklich kein Insolvenz-"PROBLEM" ... nur eine Frage:

Ich dachte bisher, in 'Regelinsolvenzverfahren' (IN) bleibt der Insolvenzverwalter ein Insolvenzverwalter.
Und in 'Verbraucherinsolvenzverfahren' (IK) wird der Insolvenzverwalter nach der 'Aufhebung' zum Treuhänder.

Stimmt das ?
Oder doch nicht ?

Ich sah nämlich neulich bei einem Eintrag unter Insolvenzbekanntmachungen bei einem IN-Verfahren:
"Zum Treuhänder wird bestellt ..." (nach Aufhebung des Verfahrens, der vorherige IV).

Oder ist es egal, ob "das Kind" Insolvenzverwalter oder Treuhänder heisst?
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Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder

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Hi Witwe Bolte,

gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwalter / Treuhänder" geschaut?
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MaxMuster
Fortgeschrittener
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Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder

Beitrag von MaxMuster »

In meiner Regelinsolvenz wurde der Insolvenzverwalter nach Aufhebung des Verfahrens zum Treuhänder. Uns das blieb er dann auch die ganze WVP.
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tidus82
Admin
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Beiträge: 1444
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Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder

Beitrag von tidus82 »

Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
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Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder

Beitrag von Graf Wadula »

Der "Insolvenzverwalter" ist der im laufenden Verfahren, egal ob im Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren. Mit Aufhebung und Eintritt in der WVP ist es dann ein Treuhänder (weil der die pfändbaren Beträge treuhänderisch verwaltet).
In Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, hieß der Insolvenzverwalter auch Treuhänder (So § 313 InsO damals). Dieser § ist aber zum 01.07. 2014 weggefallen.
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Graf Wadula
praktischer Schuldnerberater
Reaktionen: 81
Beiträge: 495
Registriert: 15. Mär 2019, 16:20

Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder

Beitrag von Graf Wadula »

tidus82 hat geschrieben: 4. Nov 2020, 17:31 Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
Der Treuhänder hat im Grunde keine Verfügungsmacht; er sammelt eigentlich lediglich die abgetretenen Beträge ein und verwaltet diese treuhänderisch und verteilt diese einmal im Jahr.
Der Insolvenzverwalter hat die Verfügungsmacht. Sprich, sofern Dinge zur Insolvenzmasse gehören, d.h. pfändbar sind, kann der Schuldner nicht mehr über die Dinge verfügen und er ist Herr über diese Dinge.
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