Das ist nun wirklich kein Insolvenz-"PROBLEM" ... nur eine Frage:
Ich dachte bisher, in 'Regelinsolvenzverfahren' (IN) bleibt der Insolvenzverwalter ein Insolvenzverwalter.
Und in 'Verbraucherinsolvenzverfahren' (IK) wird der Insolvenzverwalter nach der 'Aufhebung' zum Treuhänder.
Stimmt das ?
Oder doch nicht ?
Ich sah nämlich neulich bei einem Eintrag unter Insolvenzbekanntmachungen bei einem IN-Verfahren:
"Zum Treuhänder wird bestellt ..." (nach Aufhebung des Verfahrens, der vorherige IV).
Oder ist es egal, ob "das Kind" Insolvenzverwalter oder Treuhänder heisst?
Insolvenzverwalter / Treuhänder
Forumsregeln
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
Wichtiger Hinweis: Dieses Forum ersetzt keine Rechtsberatung! KEIN Benutzer darf und will auf dieser Plattform eine Rechtsberatung anbieten, so dass sämtliche Antworten nur als Austausch von Meinungen zu verstehen sind!
Bitte sucht einen Rechtsanwalt auf, wenn ihr rechtssichere Antworten erhalten möchtet!
-
- Guru
- Reaktionen: 173
- Beiträge: 1600
- Registriert: 23. Feb 2019, 07:29
-
- Bot
- Beiträge: 263
- Registriert: 26. Jan 2020
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Hi Witwe Bolte,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwalter / Treuhänder" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Insolvenzverwalter / Treuhänder" geschaut?
0
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
In meiner Regelinsolvenz wurde der Insolvenzverwalter nach Aufhebung des Verfahrens zum Treuhänder. Uns das blieb er dann auch die ganze WVP.
0
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Der "Insolvenzverwalter" ist der im laufenden Verfahren, egal ob im Verbraucherinsolvenz- oder Regelinsolvenzverfahren. Mit Aufhebung und Eintritt in der WVP ist es dann ein Treuhänder (weil der die pfändbaren Beträge treuhänderisch verwaltet).
In Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, hieß der Insolvenzverwalter auch Treuhänder (So § 313 InsO damals). Dieser § ist aber zum 01.07. 2014 weggefallen.
In Verbraucherinsolvenzverfahren, die vor dem 01.07.2014 beantragt wurden, hieß der Insolvenzverwalter auch Treuhänder (So § 313 InsO damals). Dieser § ist aber zum 01.07. 2014 weggefallen.
0
-
- praktischer Schuldnerberater
- Reaktionen: 87
- Beiträge: 525
- Registriert: 15. Mär 2019, 16:20
Re: Insolvenzverwalter / Treuhänder
Der Treuhänder hat im Grunde keine Verfügungsmacht; er sammelt eigentlich lediglich die abgetretenen Beträge ein und verwaltet diese treuhänderisch und verteilt diese einmal im Jahr.tidus82 hat geschrieben: ↑4. Nov 2020, 17:31 Soweit ich von meinem Kollegen mitbekommen habe ist sein IV auch zum TH geworden in dem IN-Verfahren. Ich bin mir auch nicht sicher ob ab der WVP die Treuhänder nicht sowieso wieder genau die gleichen Aufgaben haben und nur im eröffneten Verfahren die Aufgaben etwas (wobei ich die Unterschiede nicht wirklich kenne) anders sind?
Der Insolvenzverwalter hat die Verfügungsmacht. Sprich, sofern Dinge zur Insolvenzmasse gehören, d.h. pfändbar sind, kann der Schuldner nicht mehr über die Dinge verfügen und er ist Herr über diese Dinge.
0