Neue Schulden in der Insolvenz
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Habe ich das gerade richtig verstanden das man in der WVP ein Auto kaufen und auf sich Anmelden und behalten kann.
Gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte drüber, weil ich benötige bald ein Auto und komme bald in die Wohlverhaltensphase.
Was passiert eigentlich wenn doch im Nachhinein sich ein Gläubiger meldet der Gläubiger in der Insolvenz ist und möchte das Auto veräußern.
Gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte drüber, weil ich benötige bald ein Auto und komme bald in die Wohlverhaltensphase.
Was passiert eigentlich wenn doch im Nachhinein sich ein Gläubiger meldet der Gläubiger in der Insolvenz ist und möchte das Auto veräußern.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Wenn du das Auto brauchst, um damit zur Arbeit zu kommen, kannst du dieses in jeder Phase der Insolvenz anschaffen. Es darf halt kein sündhaft teurer Neuwagen sein, sondern ein „angemessenes“ Gefährt. Was angemessen bedeutet, da gibt es (noch) keine genaue Definition davon.luxus1805 hat geschrieben: ↑3. Nov 2020, 21:47 Habe ich das gerade richtig verstanden das man in der WVP ein Auto kaufen und auf sich Anmelden und behalten kann.
Gibt es dafür irgendwelche Gesetzestexte drüber, weil ich benötige bald ein Auto und komme bald in die Wohlverhaltensphase.
Was passiert eigentlich wenn doch im Nachhinein sich ein Gläubiger meldet der Gläubiger in der Insolvenz ist und möchte das Auto veräußern.
Das Auto veräußern kann wenn der IV, ein Gläubiger kann da nicht einfach was anschaffen.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Dankeschön für deine Antwort.
Wie bekommt eigentlich ein Insolvenzverwalter raus ob man ein Auto gekauft hat in der Wohlverhaltensphase.
Wie bekommt eigentlich ein Insolvenzverwalter raus ob man ein Auto gekauft hat in der Wohlverhaltensphase.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
ihr redet gerade aneinander vorbei - im laufenden Verfahren hat derdiedas IV das Sagen über alle Gelder des Insolventen.
Danach, in der WVP, kann der Insolvente theoretisch alles kaufen und behalten - ausser, es wird allzu unglaubwürdig aus "eigenem" Geld, welches plötzlich auftaucht, da würde ich als IV auch nachbohren. Theoretisch aber kannste auch die Mondfähre kaufen und nutzen, also rein finanziell...
Danach, in der WVP, kann der Insolvente theoretisch alles kaufen und behalten - ausser, es wird allzu unglaubwürdig aus "eigenem" Geld, welches plötzlich auftaucht, da würde ich als IV auch nachbohren. Theoretisch aber kannste auch die Mondfähre kaufen und nutzen, also rein finanziell...
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Ich kenne das so:
über die bei der für die Kfz-Steuer zuständige Stelle - die "beobachtet" Insolvenzbekanntmachungen und meldet sich wegen der Haltereigenschaft bei ihm, um die Kfz-Steuer zu erhalten
und darüber bekommt er nichts vomKauf und Einegtumserwerb raus, bekannt wird die Eigenschaft als Halter eines Kfz - und dann wird vermutet, dass der Halter auch Eigentümer ist und manchmal das Girokonto auf Geldbewegungen abgeklopft
aber das ist manchmal so unsicher wie die Prognose zum Ausgang der Wahl in Amerika zu dieser Zeit
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Jetzt in meinem Fall wäre der Käufer des PKWs ein guter Bekannter von mir.
Er kauft das Auto und hat auch den Kaufvertrag und ich wäre Halter des Fahrzeugs und zahle die Kfz Versicherung und die Kfz Steuer.
Er kauft das Auto und hat auch den Kaufvertrag und ich wäre Halter des Fahrzeugs und zahle die Kfz Versicherung und die Kfz Steuer.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
@Janadi, da hast du tatsächlich richtig gehandelt
Im Eröffneten Verfahren ist halt (rein theoretisch) alles verwertbar. Wenn du da auf einmal ein Auto kaufst, dann kommt ja nicht nur die Frage nach der Herkunft des Geldes auf - sondern auch die Frage der Verwertung desselbigen.
Ob du es zur Fahrt zur Arbeit benötigst steht auf einem anderen Blatt - prinzipiell bist du damit aber einem Streit aus dem Weg gegangen. Also - alles gut.
Erst in der WVP kannst du wieder mit deinem Geld (nach Lohnpfändung) tun und lassen was du willst - da kannst du kaufen und verkaufen wie du möchtest.
Im Eröffneten Verfahren ist halt (rein theoretisch) alles verwertbar. Wenn du da auf einmal ein Auto kaufst, dann kommt ja nicht nur die Frage nach der Herkunft des Geldes auf - sondern auch die Frage der Verwertung desselbigen.
Ob du es zur Fahrt zur Arbeit benötigst steht auf einem anderen Blatt - prinzipiell bist du damit aber einem Streit aus dem Weg gegangen. Also - alles gut.
Erst in der WVP kannst du wieder mit deinem Geld (nach Lohnpfändung) tun und lassen was du willst - da kannst du kaufen und verkaufen wie du möchtest.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Danke tidus82 für deine Antwort.
Also wäre es kein Problem in der Wohlverhaltensphase das ich der Halter bin und die Kfz Steuer von meinem Konto abgebucht wird.
Da hat die Zulassungsstelle nichts da gegen und gibt die Information das ich Halter bin nicht an den Insolvenzverwalter weiter?
Also wäre es kein Problem in der Wohlverhaltensphase das ich der Halter bin und die Kfz Steuer von meinem Konto abgebucht wird.
Da hat die Zulassungsstelle nichts da gegen und gibt die Information das ich Halter bin nicht an den Insolvenzverwalter weiter?
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
@luxus - nein, zumindest nicht dass ich wüsste.
Ich bin selbst in der WVP und habe während der WVP ein Auto gekauft, was auf mich zugelassen ist und ich normal Steuern etc. zahle.
Ich bin selbst in der WVP und habe während der WVP ein Auto gekauft, was auf mich zugelassen ist und ich normal Steuern etc. zahle.
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Re: Neue Schulden in der Insolvenz
Das hört sich sehr gut an.
Zumindest braucht man ja ein Auto, alleine nur deswegen um auf die Arbeitsstelle zu kommen.
Dann werde ich das mal im Angriff nehmen.
Dankeschön für eure Hilfe und Antworten.
Zumindest braucht man ja ein Auto, alleine nur deswegen um auf die Arbeitsstelle zu kommen.
Dann werde ich das mal im Angriff nehmen.
Dankeschön für eure Hilfe und Antworten.
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