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luxus1805 hat geschrieben: ↑4. Nov 2020, 08:51
Das hört sich sehr gut an.
Zumindest braucht man ja ein Auto, alleine nur deswegen um auf die Arbeitsstelle zu kommen.
Dann werde ich das mal im Angriff nehmen.
Dankeschön für eure Hilfe und Antworten.
Nicht jeder Insolvenzler benötigt zwingend ein Auto, um zur Arbeit zu kommen. Andersrum darfst du es aber auch besitzen, wenn du es zwingend! brauchst. Jemand, der in der Großstadt einen 9-to-5-Job hat, wird der IV es vermutlich nicht genehmigen, ein eigenes Kfz anzuschaffen. Dem Schichtarbeiter auf dem Land hingegen schon.
Es gibt diesbezüglich kein pauschales Ja oder Nein.
Wenn ein Bekannter von dir das Auto kauft, kannst du beim Strassenverkehrsamt auch ihn als Eigentümer eintragen lassen. Du wirst dann als Halter registriert und gut ist.
Oder aber, er kauft das Auto, meldet es auf seinen Namen an und du bist der Versicherungsnehmer.
Mein Freund ist Besitzer und Halter des Autos, ich bin Versicherungsnehmer. Beim Motorrad sieht es etwas anders aus. Er ist der Eigentümer und ich bin der Halter und Bersichungsnehmer, da wir öfter auf Treffen fahren, wo FZPapiere und Führerschein kontrolliert werden. Wir hatten beide keine Lust, jedesmal die Erlaubnis, dass ich damit fahren darf, in die jeweilige Landessprache übersetzen zu lassen.
Und wenn du ein Auto wirklich nötig hast und kannst dir ein Preiswertes von deinem unpfändbaren holen, bespreche das mit deinem IV und bitte ihn das frei zu geben.
tidus82 hat geschrieben: ↑4. Nov 2020, 08:32
@luxus - nein, zumindest nicht dass ich wüsste.
Ich bin selbst in der WVP und habe während der WVP ein Auto gekauft, was auf mich zugelassen ist und ich normal Steuern etc. zahle.