ich hätte mal eine Frage bezüglich der Steuererstattung nach der Einkommensteuererklärung. Mein Insolvenzverfahren wurde im Juli 2019 aufgehoben.
Jetzt hab ich die Steuererklärung für 2018 und 2019 gemacht. Laut TH darf ich die Erklärungen selber machen.
Nun bekomme ich für 2018 ca 80€ , und für 2019 ca 1200€ zurück (

Sobald das Geld bei mir eingegangen ist, werd ich dem Treuhänder dies natürlich mitteilen.
Jetzt die Frage: Das Finanzamt ist leider ein Gläubiger von mir. Werden die mir das Geld überhaupt auszahlen, oder direkt selbst verwerten? Ich meine mich zu erinnern, daß das FA die Kohle nämlich gleich selbst verbucht.
Es wäre gut, wenn der TH das Geld direkt auf die Gläubiger insgesamt verteilt, oder eben alternativ bei mir auf dem Konto verbleibt und ich das selber für die 35% für 3 Jahre verwenden könnte.
Sollte das FA das Geld selbst einsacken, läuft das dann in die 35% rein, oder zählt das nicht dazu.
Hoffe das war jetzt halbwegs verständlich ausgedrückt.