Freigabe PKW

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Inso?
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Inso? »

Joki hat geschrieben: 25. Okt 2020, 11:31 Denke wir können hier hin und her Philosophieren, morgen weiß ich mehr. Inzwischen sehe ich die Sache gelassen. Mehr als 1500/1600 Euro Restkredit kann nicht mehr übrig sein . Sollte die Bank mir wirklich eine neue Finanzierung anbieten, so werde ich nicht mehr bezahlen als diese Summe. Ansonsten sollen sie sich das Auto holen 😉....Berichte aber morgen mehr
Weiter oben war zu lesen das die Fahrzeuge für ca. 4500€ bei Mobile gehandelt werden - das ist also der mögliche Erlös deiner Bank. Was du bereits bezahlt hast interessiert erst mal nicht.

Das Fahrzeug gehört der Bank und die kann damit machen was sie will. Wenn du den Restbetrag aufbringen kannst (auf einmal) dann könnte das klappen. Ansonsten verdienen die mal eben ein - zwei Tausend Euro an dem Kredit.

Kennt man ja so bzw. ähnlich bei der geplatzten Hausfinanzierung.

Will dir nicht den Sonntag verderben - aber mach denen ein realistisches Angebot wie die sehr sehr schnell den Restbetrag von dir bekommen können.
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Graf Wadula
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Graf Wadula »

MrsRob hat geschrieben: 24. Okt 2020, 18:19 Es bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit:
Es ist doch ziemlich ungerecht, wenn die Bank das ganze Kfz bekommt (gut, nicht das ganze, dann eben "nur" 91% ), auch wenn (wie vermutlich in diesem Fall) der Löwenanteil des Kfz-Kredits bereits getilgt wurde
Seit sechs Jahren monatlich 120 Euro ist ja schon ein nettes Sümmchen!
Ist das wirklich deutsches Recht?
Was heißt das ganze KFZ. Das KFZ verliert ja auch gewaltig an Wert. Sobald man mit einem Neuwagen vom Hof fährt, ist es doch gleich viel weniger wert. Das Absonderungsrecht bezieht sich eben nur auf den Wert des KFZ. Und hier wird der Wert des KFZ geringer sein als der abgesicherte Restkredit. Denn sonst hätte der Verwalter sicherlich nicht freigegeben.

Und zum Thema Gerechtigkeit: das ist eben der "Vorteil", wenn man von einem Schuldner das Eigentum erwirbt, ihm dann aber die Nutzung sozusagen überlässt (um es mal vereinfacht darzustellen).
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Danke für die Antwort, Graf Wadula
Graf Wadula hat geschrieben: 25. Okt 2020, 22:02 ...
Und hier wird der Wert des KFZ geringer sein als der abgesicherte Restkredit. Denn sonst hätte der Verwalter sicherlich nicht freigegeben.
Zugegeben, ich kenne keine Zahlen, zu welchem Anteil Autos finanziert werden und erst recht keine Zahlen dazu, wie viele Kreditnehmern mit finanzierten Kfz in der Insolvenz landen (und mit welchen Restkrediten und welchen Kfz-Zeitwerten).

Hier war war von einem Restkredit von max. 1.600 € die Rede und von einem geschätzten Zeitwert des Fahrzeugs von min. 4.500 €.

Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ein IV sich für weniger als 3.000 € nicht mit einem Kreditinstitut anlegen will, der Rechtsstreit könnte vermutlich teurer werden.
Ich sehe hier aber weiterhin eine Bereicherungsoption der Bank, bis Joki uns später ggf. über ein Angebot der Bank informiert.

Graf Wadula hat geschrieben: 25. Okt 2020, 22:02 Und zum Thema Gerechtigkeit: das ist eben der "Vorteil", wenn man von einem Schuldner das Eigentum erwirbt, ihm dann aber die Nutzung sozusagen überlässt (um es mal vereinfacht darzustellen).
Sorry, den Satz versteh ich nicht. Gänsefüßchen bedeuten Ironie ?
Jeder Kreditnehmer ist ein "Schuldner" seines Kreditinstituts.
Normal heißt das "Kunde".
Und wenn der "Risiko-Fall" eintritt, dann wird aus dem Kunden ein Schuldner ?

An Joki: Wenn Du heute mit der Bank sprichst, dann denk daran, dass die Bank "Dein" Auto ggf. besser an jemand anderen Deines Vertrauens verkauft (verwandt oder Freund?).

Wenn Du selbst jetzt im Zustand "eröffnetes Inso-Verfahren" das/ein Kfz kaufst, dann kann Dir das gleiche wieder passieren (dass der IV es zur Inso-Masse ziehen möchte und eine ggf. finanzierende Bank ihr Absonderungsrecht geltend macht und "Dein" Auto wieder jemand anderem gehört).

Also Vorsicht, bevor Du was unterschreibst!

Viel Glück.
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Graf Wadula
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Graf Wadula »

MrsRob hat geschrieben: 26. Okt 2020, 06:54 Danke für die Antwort, Graf Wadula
Graf Wadula hat geschrieben: 25. Okt 2020, 22:02 ...
Und hier wird der Wert des KFZ geringer sein als der abgesicherte Restkredit. Denn sonst hätte der Verwalter sicherlich nicht freigegeben.
Zugegeben, ich kenne keine Zahlen, zu welchem Anteil Autos finanziert werden und erst recht keine Zahlen dazu, wie viele Kreditnehmern mit finanzierten Kfz in der Insolvenz landen (und mit welchen Restkrediten und welchen Kfz-Zeitwerten).

Hier war war von einem Restkredit von max. 1.600 € die Rede und von einem geschätzten Zeitwert des Fahrzeugs von min. 4.500 €.

Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ein IV sich für weniger als 3.000 € nicht mit einem Kreditinstitut anlegen will, der Rechtsstreit könnte vermutlich teurer werden.
Ich sehe hier aber weiterhin eine Bereicherungsoption der Bank, bis Joki uns später ggf. über ein Angebot der Bank informiert.
Nee, dann wird es eher daran liegen, dass der Verwalter das Auto gemäß § 811 ZPO für unpfändbar hält. Und dann bringt ihm das natürlich nix, die Verwertung selbst zu betreiben.

Graf Wadula hat geschrieben: 25. Okt 2020, 22:02 Und zum Thema Gerechtigkeit: das ist eben der "Vorteil", wenn man von einem Schuldner das Eigentum erwirbt, ihm dann aber die Nutzung sozusagen überlässt (um es mal vereinfacht darzustellen).
MrsRob hat geschrieben: 26. Okt 2020, 06:54 Sorry, den Satz versteh ich nicht. Gänsefüßchen bedeuten Ironie ?
Jeder Kreditnehmer ist ein "Schuldner" seines Kreditinstituts.
Normal heißt das "Kunde".
Und wenn der "Risiko-Fall" eintritt, dann wird aus dem Kunden ein Schuldner ?
Damit meinte ich, es ist von Vorteil, wenn man eben sich faktisch das Eigentumsrecht o.ä. abtreten lässt. Weil diese Rechte im Insolvenzverfahren nicht angegriffen werden. Z.B. eben abgetretene Lebensversicherungen, Grundschulden o.ä., und auch abgetretene Rechte an Vermögensgegenständen wie Autos. Und das ist ja nicht auf Banken beschränkt. Und Schuldner ist nicht negativ gemeint. "Schuldner" ist bei vielen Leistungen jeder von uns.
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Inso?
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Inso? »

MrsRob hat geschrieben: 26. Okt 2020, 06:54 Danke für die Antwort, Graf Wadula

Zugegeben, ich kenne keine Zahlen, zu welchem Anteil Autos finanziert werden und erst recht keine Zahlen dazu, wie viele Kreditnehmern mit finanzierten Kfz in der Insolvenz landen (und mit welchen Restkrediten und welchen Kfz-Zeitwerten).

Ca. 80% der Neuwagen die in DE an Privat verkauft werden, werden geleast oder finanziert. Bei Gebrauchtwagen sieht es besser aus.

Kein Wunder wenn man Autopreise und Durchschnittsgehälter miteinander vergleicht. Im Schnitt geben die Deutschen ca. 30000€ für einen Neuwagen aus - das hat kaum jemand mal eben so auf dem Konto.
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Graf Wadula hat geschrieben: 26. Okt 2020, 08:05 ...
Damit meinte ich, es ist von Vorteil, wenn man eben sich faktisch das Eigentumsrecht o.ä. abtreten lässt.
...
Danke, jetzt habe ich es verstanden.
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Inso? hat geschrieben: 26. Okt 2020, 08:18 ...
Ca. 80% der Neuwagen die in DE an Privat verkauft werden, werden geleast oder finanziert.
...
Danke, Inso?. Weißt Du zufällig auch, wie hoch die Finanzierungsquote etwa ist?

Ich dachte bisher, bei 'Mobilen' ist es ähnlich wie bei Immobilien:
Man sollte einen Anteil Eigenkapital haben (und einsetzen können und wollen),
am besten min. 30%, der Rest kann dann finanziert werden.

Oder ist es bei Kfz anders?
Ich habe früher nur Autos gekauft, die ich (ohne Finanzierung) bezahlen konnte,
allerdings habe ich nie ein Neufahrzeug gekauft, bestenfalls Jahres- oder Vorführwagen, noch mit Händlergarantie.
Der Wertverlust schien mir immer zu hoch, sobald man mit mit einem Neufahrzeug den Händler-Hof verlassen hat.
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Käsebrot
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Käsebrot »

MrsRob hat geschrieben: 26. Okt 2020, 08:50
Inso? hat geschrieben: 26. Okt 2020, 08:18 ...
Ca. 80% der Neuwagen die in DE an Privat verkauft werden, werden geleast oder finanziert.
...
Danke, Inso?. Weißt Du zufällig auch, wie hoch die Finanzierungsquote etwa ist?

Ich dachte bisher, bei 'Mobilen' ist es ähnlich wie bei Immobilien:
Man sollte einen Anteil Eigenkapital haben (und einsetzen können und wollen),
am besten min. 30%, der Rest kann dann finanziert werden.

Oder ist es bei Kfz anders?
Ich habe früher nur Autos gekauft, die ich (ohne Finanzierung) bezahlen konnte,
allerdings habe ich nie ein Neufahrzeug gekauft, bestenfalls Jahres- oder Vorführwagen, noch mit Händlergarantie.
Der Wertverlust schien mir immer zu hoch, sobald man mit mit einem Neufahrzeug den Händler-Hof verlassen hat.
Es gibt unterschiedliche Finanzierungsmodelle bei Kfz, sowohl mit als auch ohne Anzahlung. Mein Anfang-vom-Ende-Auto wurde mir ohne Anzahlung finanziert (Privatleasing).
Scheinbar gibt es jetzt auch Mischformen aus Leasing und Finanzierung, bei denen man monatlich zahlt und am Ende entweder eine Schlussrate abtritt oder das Auto zurückgibt. Mein inzwischen Ex hat da so eine ganz seltsame Form gewählt (wobei das ohnehin ein Auto ist, welches ich noch nicht mal geschenkt haben wollte).
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Inso?
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Inso? »

Neuwagen Leasing, Finanzierung ohne Anzahlung, mit niedrigen Raten und hohen Schlussraten das ist ungefähr so seriös wie eine Kreditkarte der T***0 Bank inkl. Restschuldversicherung. Irgendwie eine Art Schneeballprinzip. Meine Meinung.

Ich habe einmal ein Auto finanziert - vor ca. 25 Jahren, mache ich nie wieder, auch wenn es unter bestimmten Bedingungen wirklich günstig sein kann, aber dann muss man alle 24 Monate ein neues Auto leasen, wenig fahren und ganz besonders toll auf das Auto aufpassen.
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Joki
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Joki »

Hallo zusammen,
erst einmal ein herzliches Dankeschön, für die moralische Unterstützung und die sehr rege Diskussion. Gerne hätte ich euch etwas Neues mitgeteilt, aber die finanzierende Bank konnte mir keine Auskunft geben, weder den offenen Restbetrag nennen, noch etwas anderes. Das einzige was sie mir gesagt haben, ist das die ganze Sache beim Anwalt liegt, es ist also kein Inkassounternehmen wie ich erst gedacht habe, sondern ein Anwaltsbüro. Habe dort nur einen Mitarbeiter der Telefonhotline erreicht . Das einzige was er mir sagen konnte ist das was in dem Brief stand. Sie möchten Bilder vom Kfz, den KM stand und eine allgemeine Beschreibung. Damit möchten Sie ein Wertgutachten erstellen. Ob ich den Wagen zurück kaufen kann oder wie das ganze weitergehen soll konnte mir der gute Mann nicht sagen. Er wollte mich mit der Fachabteilung verbinden, leider haben die um 15:00 Uhr schon Feierabend. Ich werde jetzt gar nichts unternehmen weder KilometerStand, noch Bilder hin mailen.Weiß jemand ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin , Daten über das Auto zu schicken. Die Ratenzahlung habe ich gestoppt .

Das Auto lasse ich ab sofort stehen, benutze das Auto meiner Eltern, geht auch für länger 😉. Denke ich warte jetzt auf eine Reaktion Seitens der Firma Intr....um . Wegen mir sollen sie sich das Auto holen.
Muss ich meine IV darüber informieren?
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