Freigabe PKW

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Graf Wadula
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Graf Wadula »

@Caffery: sich an das Insolvenzgericht wenden bringt nix, denn gemäß § 36 IV ZPO ist das Insolvenzgericht nur in den Fällen des Absatz 1 Satz 2 (alles zu §§ 850ff ZPO) zuständig. Hier müsste man wohl das Prozessgericht einschalten, sprich klagen.
Eigentlich wäre doch das Auto unpfändbar, da es anscheinend hier für den Weg zur Arbeit benötigt wird. Nochmal zur Freigabe; Hat die IV wirklich freigegeben? Haben Sie das Auto auf Kredit unter Eigentumsvorbehalt gekauft? Denn dann hat die IV sicherlich das Auto an den Kreditgeber zur Verwertung "freigegeben", was natürlich zulässig ist. Das wäre grundsätzlich möglich, da der Kreditgeber bei Eigentumsvorbehalt ein Absonderungsrecht besitzt. Dann haben sie im Grunde schlechte Karten. Aber vielleicht können sie einen neuen Kreditvertrag mit diesen abschliessen und den Wagen erneut per Raten aus dem unpfändbaren erwerben. Aber dann auf jeden Fall das vorher mit der IV absprechen.
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Joki
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Joki »

Das Auto ist ein Huyndai i10 bj 2014 mit 80000 km Laufleistung. Denke noch so 2500 Euro Wert. Ja er gehört mir . Das alles weiß der IV auch , hat selber im erstgespräch gesagt , das ich für die Arbeit ein zuverlässiges Kfz brauche und den Huyndai behalten kann. Der Wagen ist finanziert, 120 Euro im Monat.
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Joki
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Joki »

@Graf Waluda , das Auto habe ich 2014 gekauft, eine normale Kfz Finanzierung. 2018 kam durch meine Scheidung die Insolvenz . Ja den Wagen brauche ich , 3 Schicht . Die Sant...der Bank hat das Unternehmen Intrum beauftragt das Auto zu schätzen , per Fotos die ich machen muss , und anschließend sicher zu stellen. Laut Telefonat mit Intrum hat der IV zugestimmt.
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Joki hat geschrieben: 23. Okt 2020, 23:37 ... hat selber im erstgespräch gesagt , das ich für die Arbeit ein zuverlässiges Kfz brauche und den Huyndai behalten kann. Der Wagen ist finanziert, 120 Euro im Monat.
Guten Morgen Joki, dann bleibt Dir vermutlich nur der Weg, den der Graf aufgezeigt hat:
Mit der finanzierenden Bank einen neuen Kreditvertrag machen.

Als erstes aber (WICHTIG!!) Montag morgen den (oder die?) IV anrufen.
Und dann immer alles schön schriftlch bestätigen lassen.

Viel Glück!
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caffery
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von caffery »

Joki hat geschrieben: 23. Okt 2020, 23:37 Ja er gehört mir . (...) Der Wagen ist finanziert, 120 Euro im Monat.
Du hast wirklich ein Talent dafür, in wenigen Worten gegensätzliche Informationen zu geben.

Vielleicht suchst du lieber am Montag mal einen Berater vor Ort auf und zeigst ihm alle relevanten Unterlagen schwarz auf weiß.
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Graf Wadula
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Graf Wadula »

caffery hat geschrieben: 24. Okt 2020, 09:13...

Vielleicht suchst du lieber am Montag mal einen Berater vor Ort auf und zeigst ihm alle relevanten Unterlagen schwarz auf weiß.
Das kann ich nur unterstützen ! Das sollte man Face to Face mit der Unterstützung einer Schuldnerberatung erledigen.
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Käsebrot
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Käsebrot »

Da muss ich Caffery zustimmen. Ein finanziertes Fahrzeug gehört der Bank, so lange bis es vollständig abbezahlt ist. Ergo bedienst du gerade einen Kredit, bei dem es wohl Schwierigkeiten gibt, weil du ja eigentlich in der PI bist.

Gibt es zwischen dir und dem IV eine schriftliche! Vereinbarung was das Auto betrifft? Immerhin bist du ja jetzt doch schon seit fast zwei Jahren im eröffneten Verfahren und wenn du auf das Auto angewiesen bist, wäre das die sicherere Variante.

Andererseits muss ich aber auch sagen, dass ein Fahrzeug, welches gerade mal 6 Jahre alt ist und mit 120€/Monat abbezahlt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu der während einer PI gewollten bescheidenen Lebensführung beiträgt. Dass der IV da jetzt die Hand aufhält kann ich durchaus verstehen. Vielleicht schaust du dich vorsichtshalber doch mal nach einem fahrbaren Untersatz um, den du bar bezahlst und der dann tatsächlich dir gehört.
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Käsebrot hat geschrieben: 24. Okt 2020, 09:40 ...
zu der während einer PI gewollten bescheidenen Lebensführung beiträgt.
...
mit den Daten werden bei mobile Fahrzeuge von 4.700 bis 7.999 angezeigt ...
... was wäre denn "angemessen" ?
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Käsebrot
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Käsebrot »

Da scheiden sich wahrscheinlich die Geister wieder mal. Aber über 4500€ für ein Auto trotz PI finde ich schon ziemlich viel. Mein erstes war leider ein Griff in‘s Klo, kostete damals 600€. Das zweite zahlte ich dann bar für 1000€, welches zumindest zwei Jahre treu seine Dienste verrichtete.

Natürlich ist es sicherlich angenehmer, wenn man sich nicht alle zwei Jahre Gedanken darüber machen muss, wie man an einen fahrbaren Untersatz kommt. Aber wenn mich die PI eines gelehrt hat, dann dass man sich auch mit bescheideneren Dingen zufrieden geben muss, wenn etwas anderes gerade nicht finanzierbar ist.
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caffery
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von caffery »

Ne, anders. Der KFZ-finanzierende Gläubiger hat vermutlich aufgrund eines Eigentumsvorbehalts/Sicherungsübereignung ein Absonderungsrecht geltend gemacht. Da hat die IV meines Wissens überhaupt keine andere Möglichkeit, als das durchzuwinken. Der Erlös geht - bis auf eine überschaubare Gebühr für die Feststellung weder in die Masse, noch wird darauf Verwaltervergütung fällig.
Es überrascht mich eher, dass es A: 20 Monate gedauert hat und B: dass Joki aus allen Wolken fällt. Der Vorgang ist in der nun dargstellten Konstellation nämlich nicht überraschend sondern absolut üblich und war erwartbar. Normalerweise sollte von einer Stelle, die professionell Insolvenzeröffnungen begleitet hier zumindest ein entsprechender Hinweis erfolgt sein.

Solche Finanzierungen "überleben" ein Insolvenzverfahren ohne Weiteres in aller Regel nicht. Der gängige Rat an Schuldner, Autos in einer solchen Konstellation vor dem dargestellten Szenario zu schützen, ist die Übertragung der Finanzierung vor Insolvenzeröffnung auf eine angetraute Person. Wenn diese Option nicht besteht, ist das hier nun scheinbar dargestellte Szenario mit höchster Wahrscheinlichkeit zu erwarten.
Da kann man jetzt wohl nur noch auf Gesprächsbereitschaft der Bank hoffen - und muss bei Erfolg wie bereits beschrieben die IV in das Vorgehen einbeziehen.
MrsRob hat geschrieben: 24. Okt 2020, 10:18 ... was wäre denn "angemessen" ?
Eine spannende Frage;) Sollte sich höchstrichterlich irgendwann mal auf eine Summe geenigt werden, können wir nur hoffen, dass die gleichen Richter zu Tische sitzen werden wie jene, die das Volk einst mit dieser m.E. überaus großzügigen Sichtweise überrascht haben:

BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

In diesem Urteil der höchsten deutschen Sozialrichter wurden selbst hartgesotten linke Sozialverbände weitestgehend mit offenen Mündern zurückgelassen als ihnen verkündet wurde, dass ein Schlitten im Wert von 7500 Schleifen für einen SGB II Empfänger "angemessen" i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB II ist.
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