Freigabe PKW

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caffery
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von caffery »

ichhabwasvergessen hat geschrieben: 24. Okt 2020, 13:48
Dass der TE noch etwas panisch ist, sollte ausgerechnet bei Beratern wie selbst Betroffenen auf Verständnis stoßen. Der moralische Zeigefinger scheint mir hier nicht angebracht. Mir verursacht das immer eine gewisse Übelkeit, wenn ich so etwas lese. Und das um die Mittagszeit.
hmmm... sollte ich mich angesprochen fühlen? ;)

Mein durchaus vorhandenes persönliches Verständnis für den Stress des TE ändert leider wenig an den Fakten. Diese sind leider, dass die Situation so wie sie ist erwartbar war und nunmal so ist wie sie ist - ganz unabhängig davon was ich darüber denke. Ich denke lediglich es ist schade, dass den TE scheinbar niemand vorher auf das Szenario vorbreitet hat, als es noch zu verhindern gewesen wäre.

Der Wert der Karre (über den hier vorrangig diskutiert wird) tut bei der Geschichte praktisch auch sehr wenig zur Sache. Das Problem ist nicht der Wert - sondern, dass eine Bank/Insolvenzgläubiger praktisch ihren Finger drauf hat.
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Graf Wadula
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Graf Wadula »

Ich will wirklich nicht oberlehrerhaft klingen, hier werden aber viele Dinge vermengt und vermischt, die nichts miteinander zu tun haben. Also vielleicht mal kurz insolvenzrechtlich:
Der TE hat wahrscheinlich vor Insolvenzeröffnung ein Auto gekauft und das per Kredit finanziert. Die kreditfinanzierende Bank o.ä.. Zur Sicherheit für diesen Kredit hat er wahrscheinlich das Eigentum am KFZ an die Bank übertragen (z.B. Eigentumsvorbehalt). Wenn jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet wird, verfallen solche Sicherheitsrechte nicht, sondern die Bank bleibt natürlich weiterhin berechtigt an dem Eigentum. Sie ist dann ein sogenannter Absonderungsberechtigter. Da das Auto beim TE war und der Insolvenzverwalter somit Zugriff auf das Auto hat, kann er auch selbst verwerten. Verwertet er, dann muss er 91% der Verkaufssumme an diese Bank auszahlen (9 % bleiben bei der Insolvenzmasse). Aber manchmal ist es aus diversen Gründen so, dass es sich nicht lohnt für die Insolvenzmasse, das KFZ selbst zu verwerten. Dann gibt der Verwalter das KFZ an die Bank frei. Die kann also verwerten oder machen und tun was sie will. Der Verwalter wird es in diesem Fall wahrscheinlich nicht verwerten, weil es eben im Verhältnis zum Schuldner unpfändbar (§ 811 ZPO).
Insofern kann sich jetzt der Schuldner mit der Bank einigen. Kauft er ein neues Auto, kann ihm das gleiche nochmal passieren, denn im Grundsatz ist (auch) alles Insolvenzmasse, was er während des Insolvenzverfahrens neu erwirbt.

Was in diesem ganzen Fall allerdings seltsam ist, warum diese Klärung/Freigabe erst nach 2 Jahren erfolgt. Das verstehe wer will.
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Witwe Bolte
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Witwe Bolte »

Es bleibt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit:
Es ist doch ziemlich ungerecht, wenn die Bank das ganze Kfz bekommt (gut, nicht das ganze, dann eben "nur" 91% ), auch wenn (wie vermutlich in diesem Fall) der Löwenanteil des Kfz-Kredits bereits getilgt wurde
Seit sechs Jahren monatlich 120 Euro ist ja schon ein nettes Sümmchen!
Ist das wirklich deutsches Recht?
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imker
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von imker »

und nun denke ich, dass der Graf auch noch mal erklären könnte, dass die Bank sich im Ergebnis Ergebnis nicht bereichert....und die Frage nach Gerechtigkeit im Insolvenzrecht ist schon ein dickes Brett - oft lässt es sich darauf zurückführen, dass fremdes Eigentum einem nicht gehört und Vermögen abzuliefern ist - und da dies im Einzelfall mal vergessen wird, schrieb caffery ja auch von einer sonst üblichen Gestaltung - die ist üblich und stört den Insolvenzverwalter meist nicht - auch wenn e dadurch weniger in die Kasse bekommt
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arreis
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von arreis »

Für mich ist das Ganze zu hoch. Ich habe es schon geschrieben, es kann durchaus sein, dass ich es nicht richtig verstanden - oder etwas überlesen habe.

Ich kann einfach nicht nachvollziehen, wie es möglich ist, dass ein Gläubiger während der PI weiter befriedigt wird, dies ist nachdem was ich in den letzten Jahren hier gelernt habe nicht zulässig und gefährdet die gesamte PI, aber so wie ich es auffasse gibt es anscheinend Schlupflöcher. Was ich auch nicht verstehe, wenn die Bank, bei der das Fahrzeug finanziert wurde, weiter bedient wurde, warum kommt dann auf einmal eine Inkassobude aus der Versenkung.
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caffery
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von caffery »

Wie Du schon selbst sagst - Du hast es nicht verstanden.

Das hat mit Schlupflöchern nicht das Geringste zu tun - nur mit der Definition und dem Schutz von Eigentum. Vom Sinnzusammenhang ist es in etwa vergleichbar mit einer Drittwiderspruchsklage - die Dir vielleicht geläufiger und inhaltlich wahrscheinlich sympathisch ist.

... als jemand der immer gerne mit euch auf absurden oder ungerechten Facetten des Schuldrechts und der Welt rumhackt - so es denn etwas zu hacken gibt - darfst Du mir das also auch alternativ einfach so glauben.
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tidus82
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von tidus82 »

Vielleicht ein kleines anderes Beispiel:

Ich leihe meinem Kumpel einen Döner-Drehspiessautomat. Der Einfachheit halber ist das Teil aber nur geliehen und wir haben das schriftlich festgehalten.
Ich bin also in gewissen Maße ein Gläubiger meines Kumpels.

Jetzt geht der Kumpel in die Insolvenz und ich bekomme Wind davon, weil er mich als Gläubiger angegeben hat. Der Döner-Drehspiessautomat ist natürlich noch bei meinem Kumpel. Jetzt komme ich als Gläubiger daher, melde an, dass dort noch mein herzallerliebster Lieblings-Döner-Drehspiessautomat ist, den ich gern wiederhaben möchte. Alternativ biete ich an, dass ich das Geld des selbigen erhalte. Da das Teil „meins“ (hier bitte Findet Nemo „meins“ vorstellen) ist bekomme ich das Gerät natürlich sofort ausgehändigt und ich bin damit als Gläubiger raus :-)

Kommt das ungefähr so hin liebster Caffery?
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arreis
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von arreis »

Ich glaube es ja, wenn es so ist, dann ist es so.

Was ich allerdings überhaupt nicht kapiere, warum will die Bank das Fahrzeug verwerten, obwohl Sie bislang befriedigt worden ist und dies wohl auch weiterhin wird.

Ich gehe mal davon aus, dass der IV/TH die Gläubiger davon unterrichtet, dass er das Fahrzeug freigegeben hat, könnte auch ein anderer Gläubiger, als die Bank, versuchen das Fahrzeug zu verwerten?
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caffery
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von caffery »

arreis hat geschrieben: 25. Okt 2020, 10:16 Was ich allerdings überhaupt nicht kapiere, warum will die Bank das Fahrzeug verwerten, obwohl Sie bislang befriedigt worden ist und dies wohl auch weiterhin wird.
Vermutlich hauptsächlich weil im Falle der Restschuldbefreiung die Restforderung der Bank gegen den Schuldner nicht mehr realisierbar wäre.
arreis hat geschrieben: 25. Okt 2020, 10:16 Ich gehe mal davon aus, dass der IV/TH die Gläubiger davon unterrichtet, dass er das Fahrzeug freigegeben hat, könnte auch ein anderer Gläubiger, als die Bank, versuchen das Fahrzeug zu verwerten?
Natürlich nicht. (>§ 89 InsO)
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Joki
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Re: Freigabe PKW

Beitrag von Joki »

Denke wir können hier hin und her Philosophieren, morgen weiß ich mehr. Inzwischen sehe ich die Sache gelassen. Mehr als 1500/1600 Euro Restkredit kann nicht mehr übrig sein . Sollte die Bank mir wirklich eine neue Finanzierung anbieten, so werde ich nicht mehr bezahlen als diese Summe. Ansonsten sollen sie sich das Auto holen 😉....Berichte aber morgen mehr
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