Guten Morgen zusammen.
Folgendes Problem.
Ich habe letzte Woche ein Schreiben erhalten von einem Gerichtsvollzieher, darin geht es um eine Summe von nun 440 Euro.
Aus dem Schreiben konnte ich erfahren das bereits ein Mahnbescheid Anfang Mai an meine ALTE adresse geschickt worden war.
Wohl gemerkt, ich bin seit 01.12.2019 nicht mehr dort gemeldet. Allerdings wohnt dort noch meine ehemalige lebensgefährtin mit meinem Sohn, der den gleichen Nachnamen hat wie ich, daher steht natürlich dieser auch am Briefkasten.
Da ich ja umgezogen bin, und absolut 'nichts' von den Mahnung und dem Mahnbescheid erfahren habe, wollte ich gern mal tips einholen was ich machen kann.
Wohl gemerkt, 01.12.2019 umgezogen und direkt umgemeldet.
Lg
Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Hi Paddy01,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Hi!
Um den Bescheid aus der Welt zu schaffen, musst du gegenüber dem Mahngericht welches den Vollstreckungsbescheid in die Welt gesetzt hat, die Aufhebung dessen gem. § 700 Abs. 6 ZPO beantragen.
Beziehe dich bei deinem Einspruch auf §§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO, lege deine Geschichte dar und belege diese so gut wie möglich.
Wenns klappt und der Gläubiger deine Angaben nicht entkräften kann, ist der Titel (nicht die Forderung!) aus der Welt und der Gläubiger müsste neu titulieren.
Um den Bescheid aus der Welt zu schaffen, musst du gegenüber dem Mahngericht welches den Vollstreckungsbescheid in die Welt gesetzt hat, die Aufhebung dessen gem. § 700 Abs. 6 ZPO beantragen.
Beziehe dich bei deinem Einspruch auf §§ 166 ff., 338, 339 Abs. 1 ZPO, lege deine Geschichte dar und belege diese so gut wie möglich.
Wenns klappt und der Gläubiger deine Angaben nicht entkräften kann, ist der Titel (nicht die Forderung!) aus der Welt und der Gläubiger müsste neu titulieren.
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Genau, die Frage die sich mir stellt ist:
Was willst du erreichen? Ist die Forderung rechtmäßig? Und hast du noch weitere Schulden, die bereits tituliert wurden?
Falls du weitere Schulden hast, die bereits tituliert wurden, dann ist das "was du machen kannst" nur ein Spiel auf Zeit - jedoch nichts Nachhaltiges.
Wenn das jedoch die einzige Forderung ist und du sonst keine Schuldenprobleme hast, dann solltest du tatsächlich wie Caffery geschrieben hat, dagegen vorgehen - weil du andernfalls später ziemliche Probleme aufgrund des damit meistens verbundenen Schufaeintrages bekommen kannst.
Was willst du erreichen? Ist die Forderung rechtmäßig? Und hast du noch weitere Schulden, die bereits tituliert wurden?
Falls du weitere Schulden hast, die bereits tituliert wurden, dann ist das "was du machen kannst" nur ein Spiel auf Zeit - jedoch nichts Nachhaltiges.
Wenn das jedoch die einzige Forderung ist und du sonst keine Schuldenprobleme hast, dann solltest du tatsächlich wie Caffery geschrieben hat, dagegen vorgehen - weil du andernfalls später ziemliche Probleme aufgrund des damit meistens verbundenen Schufaeintrages bekommen kannst.
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Ich habe keine Schulden mehr nun schon 3 jahre. Bin überall clean. Schufa, amtsgericht usw.
Die Forderung ist nicht richtig, und ich hätte dem Mahnbescheid widersprochen.
Es geht um eine Physiotherapie, die über die Krankenkasse bezahlt wurde, und habe auch die Belege.
Und ich sehe es nicht ein, 420 Euro zu bezahlen, wenn bei denen andere ein Fehler gemacht haben.
Also an die falsche Adresse alles geschickt, weil ich belegen kann, das ich da nicht mehr wohne und auch mich überall umgemeldet habe
Die Forderung ist nicht richtig, und ich hätte dem Mahnbescheid widersprochen.
Es geht um eine Physiotherapie, die über die Krankenkasse bezahlt wurde, und habe auch die Belege.
Und ich sehe es nicht ein, 420 Euro zu bezahlen, wenn bei denen andere ein Fehler gemacht haben.
Also an die falsche Adresse alles geschickt, weil ich belegen kann, das ich da nicht mehr wohne und auch mich überall umgemeldet habe
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Dann solltest du sogar ganz dringend so vorgehen wie Caffery das beschrieben hat!
Nachdem deinem Einspruch stattgegeben wurde (ich drücke dir die Daumen hierfür!) solltest du deine Schufa überprüfen (kostenlose Schufaauskunft anfordern) um dort dann unrichtige Angaben korrigieren zu lassen.
Ich weiß, du hast jetzt die Rennereien und den Stress deswegen - aber um das wieder geradezubiegen musst du leider jetzt in den sauren Apfel beißen.
Nachdem deinem Einspruch stattgegeben wurde (ich drücke dir die Daumen hierfür!) solltest du deine Schufa überprüfen (kostenlose Schufaauskunft anfordern) um dort dann unrichtige Angaben korrigieren zu lassen.
Ich weiß, du hast jetzt die Rennereien und den Stress deswegen - aber um das wieder geradezubiegen musst du leider jetzt in den sauren Apfel beißen.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Ach eins noch: Durch den Einspruch beim Mahngericht ist der Termin bei dem Gerichtsvollzieher nicht automatisch hinfällig. Da musst du also auch noch was mit machen. Ich würde daher zunächst versuchen diesen zu kontaktieren und ihm den Sachverhalt schildern.
Sollte das zu nichts führen, könntest du bei dem Vollstreckungsgericht welches den Gerichtsvollzieher in Wallung gesetzt hat die vorläufige Aussetzung der Maßnahme bis zur weiteren Klärung beantragen und dich dabei auf den Einspruch beim Mahngericht beziehen (Belege beifügen).
Das Ganze ist leider relativ aufwändig wenn mans "richtig" machen will, von daher wäre ein kompententer Beistand an deiner Seite sicher nicht schädlich. Von daher folgt nun der obligatorische Rat, in der Sache fachlichen Beistand vor Ort einzuholen;)
Sollte das zu nichts führen, könntest du bei dem Vollstreckungsgericht welches den Gerichtsvollzieher in Wallung gesetzt hat die vorläufige Aussetzung der Maßnahme bis zur weiteren Klärung beantragen und dich dabei auf den Einspruch beim Mahngericht beziehen (Belege beifügen).
Das Ganze ist leider relativ aufwändig wenn mans "richtig" machen will, von daher wäre ein kompententer Beistand an deiner Seite sicher nicht schädlich. Von daher folgt nun der obligatorische Rat, in der Sache fachlichen Beistand vor Ort einzuholen;)
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Der Gerichtsvollzieher hatte nur die aufgabe, mir das Schriftstück zu übergeben. Er will weder Geld oder sonstiges.
Habe ich gestern erst erfahren.
Dahinter steckt ein Anwalt aus Düsseldorf (120km von mir).
Habe gestern mit dem GV gesprochen, er meinte das ich mich mit denen in Verbindung setzen muss.
Schufa habe ich ein Abo, bzw die Informieren mich direkt über Email falls es eine Änderung gab.
Mich nervt es halt echt, habe 5 Jahre gebraucht um aus der 'kacke' raus zu gelangen, und nun hat man wieder so ein Ärger, und kann selber nichts dafür.
Habe ich gestern erst erfahren.
Dahinter steckt ein Anwalt aus Düsseldorf (120km von mir).
Habe gestern mit dem GV gesprochen, er meinte das ich mich mit denen in Verbindung setzen muss.
Schufa habe ich ein Abo, bzw die Informieren mich direkt über Email falls es eine Änderung gab.
Mich nervt es halt echt, habe 5 Jahre gebraucht um aus der 'kacke' raus zu gelangen, und nun hat man wieder so ein Ärger, und kann selber nichts dafür.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Mahnbescheid an alte Adresse, zulässig?
Der Ärger ist natürlich nachvollziehbar und deswegen ist es mir ein Anliegen, dass du Folgendes nicht als Besserwisserei oder "Ansauge" etc. verstehst. Es ist eher ein Hinweis an die Allgemeinheit:
EIn popeliger Nachsendeauftrag hätte das Problem mit an SIcherheit grenzender Sicherheit verhindert. Das ist aus meiner Sicht ohnehin bei jedem Umzug Pflicht - aber ganz ganz besonders gilt das natürlich für Rosenkriege wenn man davon ausgehen kann, dass der/die Verflossene sich einen feuchten Schmutz um die eigene Post kümmert.
Ich orakel mal auf Wagner, Pauls und Kalb - kooperiedende Inkassobudenkanzlei von Sirius Inkasso aus dem unübersichtlichen GFKL/Lowell Group Konglomerat.
Das ist eine Standard-GV-Aussage. Natürlich ist der Gläubiger für ein Vorgehen gegen den Titel wegen falscher Zustellung nicht der richtige Ansprechpartner. Der Gläubiger wird dir naturgemäß einen Husten wenn du dem damit kommst.
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