Hallo,
1. Ich bin in der Privatinsolvenz
2. Ich habe diesen Monat Corona Prämie bekommen.
3. Die wurde komplett gefpändet. Im Lohnbüro hat man mir gesagt, das das unpfändbare nur für Pflegekräfte gilt.
Ist das so ? Kann man da noch was machen ?
Corona Prämie
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Re: Corona Prämie
Die Unpfändbarkeit der entsprechenden Prämie für Pflegekräfte ist gesetzlich ausdrücklich geregelt und daher unumstritten. (§ 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI)
"Die Corona-Prämie ist unpfändbar. "
Wenns nur immer so einfach wäre...
Für alle anderen Berufsgruppen ist es meines Wissens noch nicht abschließend geklärt. Es kommt darauf an, ob die Zahlung als Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 zu werten ist. Dazu gibt es meines Wissens bislang zu einigen Berufsgruppen (ich meine u.a. Verkäufer im Einzelhandel) lediglich Urteile von niederen Gerichten, wo diese Frage bejaht wurde.
Wenn du an das Geld nachträglich rankommen willst, kommst du so weit ich aktuell informiert bin sehr wahrscheinlich nicht um eine Klage rum.
"Die Corona-Prämie ist unpfändbar. "
Wenns nur immer so einfach wäre...
Für alle anderen Berufsgruppen ist es meines Wissens noch nicht abschließend geklärt. Es kommt darauf an, ob die Zahlung als Erschwerniszulage i.S.d. § 850a Nr. 3 zu werten ist. Dazu gibt es meines Wissens bislang zu einigen Berufsgruppen (ich meine u.a. Verkäufer im Einzelhandel) lediglich Urteile von niederen Gerichten, wo diese Frage bejaht wurde.
Wenn du an das Geld nachträglich rankommen willst, kommst du so weit ich aktuell informiert bin sehr wahrscheinlich nicht um eine Klage rum.
Re: Corona Prämie
Hallo,
kleines Update. Der Insolvenzberater hat mich angerufen und gesagt das der Bonus pfändungsfrei ist und er Ihn an den Arbeitgeber zurücküberweist.
kleines Update. Der Insolvenzberater hat mich angerufen und gesagt das der Bonus pfändungsfrei ist und er Ihn an den Arbeitgeber zurücküberweist.
Re: Corona Prämie
sorry meine Verwalter. Mich hat das auch ein wenig gewundert... aber gut das es so ist 
Re: Corona Prämie
Yepp, meine würde auch nicht gepfändet. Daumen hoch für den Verwalter. Glückwunsch .