Erbschaft vor Privatinsolvenz
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Der TE geht scheinbar irriger Weise davon aus, dass man sich mit jedem Gläubiger einfach so "vergleichen" könne.
So einfach ist das aber leider nicht. Es gibt zwar Forderungen, die man in gewissen Konstellationen vielleicht mal so "zwischendurch wegvergleichen" kann. Das funktioniert aber in der Praxis eben nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei einer ganz bestimmten "Forderungsbeschaffenheit".
Ein Kreditinstitut aber, mit einer kürzlich geplatzten Darlehensforderung in erheblicher Höhe wird aber in aller aller ALLER Regel darauf bestehen, dass sämtliche Hosen verbindlich gelüftet werden. Das bedeutet im Prinzip: verbindliche Erklärungen zu Vermögen, Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen, sämtlichen Schuldverhältnissen, Befriedigungsquote etc. Eben ein anständiger außergerichtlicher Einigungsversuch.
... und selbst dann muss man da schon mit ordentlichem Geschick und Sachverstand rangehen um überhaupt eine Chance zu haben.
Solchen Gläubigern kann man nicht sinngemäß mit einem "Sie wollen zwar 5000, ich/der Ratsuchende hab/t aber nur 1000 - wäre das auch okay?"-Angebot kommen. Sowas klappt vielleicht mal bei einer untitulierten Zeitschriftenaboforderung oder bei einer uralten Inkassoforderung die längst unter fernerliefen intern ausgebucht wurde - aber niemals bei soetwas wie einem frisch geplatzten Verbraucherdarlehen.
So einfach ist das aber leider nicht. Es gibt zwar Forderungen, die man in gewissen Konstellationen vielleicht mal so "zwischendurch wegvergleichen" kann. Das funktioniert aber in der Praxis eben nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und bei einer ganz bestimmten "Forderungsbeschaffenheit".
Ein Kreditinstitut aber, mit einer kürzlich geplatzten Darlehensforderung in erheblicher Höhe wird aber in aller aller ALLER Regel darauf bestehen, dass sämtliche Hosen verbindlich gelüftet werden. Das bedeutet im Prinzip: verbindliche Erklärungen zu Vermögen, Einkommen, Unterhaltsverpflichtungen, sämtlichen Schuldverhältnissen, Befriedigungsquote etc. Eben ein anständiger außergerichtlicher Einigungsversuch.
... und selbst dann muss man da schon mit ordentlichem Geschick und Sachverstand rangehen um überhaupt eine Chance zu haben.
Solchen Gläubigern kann man nicht sinngemäß mit einem "Sie wollen zwar 5000, ich/der Ratsuchende hab/t aber nur 1000 - wäre das auch okay?"-Angebot kommen. Sowas klappt vielleicht mal bei einer untitulierten Zeitschriftenaboforderung oder bei einer uralten Inkassoforderung die längst unter fernerliefen intern ausgebucht wurde - aber niemals bei soetwas wie einem frisch geplatzten Verbraucherdarlehen.
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Das Geld aus dem Hausverkauf geht an mehrere Personen und beträgt für mich 40.000 EUR, meine Gesamtschulden liegen insgesamt bei knapp 75.000 EUR.
Vielleicht bin ich ein Trottel, aber ich hatte bisher gehofft, dass man mit den geprellten Kreditgebern irgendwie noch eine Einigung erzielen kann, aber es gab wohl Meldungen an die Schufa und meine Hausbank hat heute Kreditkarte sowie Dispo fristlos gekündigt. Also werden jetzt alle anderen Kredite auch platzen.
Ich habe noch ein selten genutztes Zweitkonto bei einer anderen Bank, wohin auch der Hausverkaufserlöst fliesst. Werde diesen Betrag dann sofort zu meiner Lebensgefährtin transferieren, dann ist das Geld erstmal woanders und dann hoffe ich sehr, dass die Schuldnerberatung es evtl. irgendwie einsetzen kann, damit ich aus dieser Scheiße wieder irgendwie rauskomme.
Vielleicht bin ich ein Trottel, aber ich hatte bisher gehofft, dass man mit den geprellten Kreditgebern irgendwie noch eine Einigung erzielen kann, aber es gab wohl Meldungen an die Schufa und meine Hausbank hat heute Kreditkarte sowie Dispo fristlos gekündigt. Also werden jetzt alle anderen Kredite auch platzen.
Ich habe noch ein selten genutztes Zweitkonto bei einer anderen Bank, wohin auch der Hausverkaufserlöst fliesst. Werde diesen Betrag dann sofort zu meiner Lebensgefährtin transferieren, dann ist das Geld erstmal woanders und dann hoffe ich sehr, dass die Schuldnerberatung es evtl. irgendwie einsetzen kann, damit ich aus dieser Scheiße wieder irgendwie rauskomme.
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Ich verstehe das nicht ganz.Diese Summe sollte doch für einen Vergleich mit Deinen Gläubigern ausreichen oder nicht?Das Geld aus dem Hausverkauf geht an mehrere Personen und beträgt für mich 40.000 EUR, meine Gesamtschulden liegen insgesamt bei knapp 75.000 EUR.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Grundsätzlich könnte man damit wahrscheinlich schon einiges anfangen - wenn die Konstellation eine andere wäre.
Allerdings ist das mit dem "Vergleichen" ungleich komplexer, wenn das eingesetzte Geld ganz eindeutig dem Vermögen des Schuldners zuzuordnen ist.
Der Schuldner kann bei so einer Konstellation z.b. nicht einfach sagen, dass das Geld von dritter Seite kommt - weil es ja bei seiner Frau liegt. Das fällt flach.
Wenn man diesen 40 Riesen dann noch das pfändbare Einkommen und ggf. weitere Vermögenswerte hinzurechnet, welche in einem Insolvenzverfahren in die Masse fließen würden, hätte man in etwa den Betrag den Gläubiger bei einer außergerichtlichen Einigung wirtschaftlich vielleicht attraktiv finden könnten. Da wäre man dann in diesem Fall hier vermutlich schon über der Gesamtverschuldung oder zumindest nah dran.
Allerdings ist das mit dem "Vergleichen" ungleich komplexer, wenn das eingesetzte Geld ganz eindeutig dem Vermögen des Schuldners zuzuordnen ist.
Der Schuldner kann bei so einer Konstellation z.b. nicht einfach sagen, dass das Geld von dritter Seite kommt - weil es ja bei seiner Frau liegt. Das fällt flach.
Wenn man diesen 40 Riesen dann noch das pfändbare Einkommen und ggf. weitere Vermögenswerte hinzurechnet, welche in einem Insolvenzverfahren in die Masse fließen würden, hätte man in etwa den Betrag den Gläubiger bei einer außergerichtlichen Einigung wirtschaftlich vielleicht attraktiv finden könnten. Da wäre man dann in diesem Fall hier vermutlich schon über der Gesamtverschuldung oder zumindest nah dran.
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Würde der Betrag vom Hausverkauf denn allen Gläubigern zufließen? Solange ich nicht Insolvenz angemeldet habe, gibt es ja keine Regeln, sprich wer eintreibt, hat das Geld erstmal oder?
Ich wundere mich sowieso, dass bisher kein Lohneinbehalt stattgefunden hat. Habe überall die in den Verträgen übliche Abtretungserklärung unterschrieben, aber da ist gar nichts passiert. Machen Gläubiger sowas nicht, um das Arbeitsverhältnis und damit das Einkommen des Schuldners zu schonen oder ist das Zufall?
Ich wundere mich sowieso, dass bisher kein Lohneinbehalt stattgefunden hat. Habe überall die in den Verträgen übliche Abtretungserklärung unterschrieben, aber da ist gar nichts passiert. Machen Gläubiger sowas nicht, um das Arbeitsverhältnis und damit das Einkommen des Schuldners zu schonen oder ist das Zufall?
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Ja richtig: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Der erste Gläubiger, der Dein Konto pfändet, würde dann alles bekommen, andere müssten sich dann ggf. hinten anstellen.
Vielleicht hat Dein Arbeitgeber Lohnabtretungen ja auch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen?
Nein, kein Gläubiger würde Dich 'schonen'.
Der erste Gläubiger, der Dein Konto pfändet, würde dann alles bekommen, andere müssten sich dann ggf. hinten anstellen.
Vielleicht hat Dein Arbeitgeber Lohnabtretungen ja auch im Arbeitsvertrag ausgeschlossen?
Nein, kein Gläubiger würde Dich 'schonen'.
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Danke! D.h., der Insolvenzverwalter kann nur mit dem, was zum Zeitpunkt seines Hinzuziehens vorhanden ist, arbeiten?
Wenn sich ein großer Gläubiger z.B. 30.000 EUR holt, sind die weg? Frage nur, weil man immer liest, der Insolvenzverwalter könne Dinge auch zurückdrehen, damit alle gleich behandelt werden.
Wenn sich ein großer Gläubiger z.B. 30.000 EUR holt, sind die weg? Frage nur, weil man immer liest, der Insolvenzverwalter könne Dinge auch zurückdrehen, damit alle gleich behandelt werden.
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Kann er
Da wären wir im weiten Territotium der Anfechtungen. Es gibt da, je nach Zusammenhang, jede Menge "Rückholfristen" zwischen 3 Monaten und 10 Jahren.
Im Wesentlichen kann man sich zum Thema "Rückholaktionen" § 88 InsO, sowie §§ 129 ff. InsO durchlesen und ist dann als Laie wahrscheinlich auch nur wenig schlauer. Das Thema übersteigt das was man in einem Forum sinnvoll beraten kann um Längen.
Da wären wir im weiten Territotium der Anfechtungen. Es gibt da, je nach Zusammenhang, jede Menge "Rückholfristen" zwischen 3 Monaten und 10 Jahren.
Im Wesentlichen kann man sich zum Thema "Rückholaktionen" § 88 InsO, sowie §§ 129 ff. InsO durchlesen und ist dann als Laie wahrscheinlich auch nur wenig schlauer. Das Thema übersteigt das was man in einem Forum sinnvoll beraten kann um Längen.
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Re: Erbschaft vor Privatinsolvenz
Ich versuche die Mechanismen nur im Ansatz zu verstehen, damit kein Mist passiert, bevor ich bei der professionellen Schuldnerberatung bin. So wie ich das sehe, sollte ich im Interesse aller Gläubiger das Geld erstmal woanders sichern, spätestens der Insolvenzverwalter wird was damit anzufangen wissen. Ich hoffe aber, die Beratung schafft vllt. noch einen aussergerichtlichen Vergleich, denn aktuell weiss ja keiner der Gläubiger, woher dieses Geld stammt bzw. dass es Teil der Insolvenzmasse wäre.
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