... mal ne allgemeine, theoretische Frage:
Wenn man den Gerichtsvollzieher erwartet, warum steht dann zB im Kinderzimmer eine Dose mit sagen wir mal zB 200,00 Euro rum ?
Das ist ja wie mit dem Kuchen, den man einem Kind vor die Nase stellt und dazu sagt: Davon darfst Du aber nichts essen!
Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Das ist doch vollkommen egal.
Oder angenommen, der Gerichtsvollzieher kommt unangemeldet vorbei und vor Schreck lässt man ihn in die Wohnung.
Es ist doch nur theoretisch.
Danke für deine zielführende Antwort.
Oder angenommen, der Gerichtsvollzieher kommt unangemeldet vorbei und vor Schreck lässt man ihn in die Wohnung.
Es ist doch nur theoretisch.
Danke für deine zielführende Antwort.
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Es gibt keine richtige zielführende Antwort. Ich denke es hängt von mehreren Faktoren ab:
1. Das Gemach / Ungemach des GV - machst du dem GV einen Tee oder Kaffee, dann wird er "netter" sein als würdest du ihm erstmal seine Pflichten erklären und ihn nur "vor Schreck" rein lassen.
2. Steht dort Geld rum ist das erstmal pauschal pfändbar - der Grundsatz: "Alles was in der Wohnung ist könnte dem Schuldner gehören" zählt erstmal.
Der GV muss nicht beweisen, dass etwas "des Schuldners Eigentum ist", sondern vielmehr muss der Schuldner nachweisen, dass etwas NICHT sein Eigentum ist.
Und das ist bei Geld ziemlich schwierig. Auch wenn es das Kinderzimmer ist - sonst könnt ja jeder einfach sein neuen Benz ins Kinderzimmer fahren
1. Das Gemach / Ungemach des GV - machst du dem GV einen Tee oder Kaffee, dann wird er "netter" sein als würdest du ihm erstmal seine Pflichten erklären und ihn nur "vor Schreck" rein lassen.
2. Steht dort Geld rum ist das erstmal pauschal pfändbar - der Grundsatz: "Alles was in der Wohnung ist könnte dem Schuldner gehören" zählt erstmal.
Der GV muss nicht beweisen, dass etwas "des Schuldners Eigentum ist", sondern vielmehr muss der Schuldner nachweisen, dass etwas NICHT sein Eigentum ist.
Und das ist bei Geld ziemlich schwierig. Auch wenn es das Kinderzimmer ist - sonst könnt ja jeder einfach sein neuen Benz ins Kinderzimmer fahren
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Warum "vor Schreck" ?
Ein GV kommt meines Wissens zumindest beim ersten mal immer unangemeldet - allerdings hat sein Besuch ja eine Vorgeschichte, so dass er wohl kaum unerwartet kommt - und man sollte ihn schon reinlassen, denn sonst kann er auch mit der Polizei und dem Schlüsseldienst wiederkommen.
Und mit den GV ist es idR wie im Leben: "Wie man in den Wald hineinruft ... "
Diese Jungs (und Mädels) machen nur ihren Job - und so mancher von ihnen hat das auch schon mit seinem Leben bezahlt, s.
https://www.ksta.de/koeln/stadt-mitarbe ... n-33614592
oder
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... 42648.html
Also sei so freundlich zu ihm, wie Du möchtest, dass er es zu Dir ist!
Und wenn er sagt: "Herr bece77, Ihr Gläubiger xy hat mich beauftragt, von Ihnen xxx,xx Euro zu holen" und Du ihm dann sagst: "Tut mir wirklich leid, aber ich kann das nicht bezahlen", dann macht er letztendlich ein Protokoll: "Fruchtlose Pfändung" - und das wars. Erstmal.
Dann bekommst Du irgendwann vermutlich noch einmal Post von ihm, mit der freundlichen Einladung, eine 'eidesstattliche Erklärung' abzugeben, tust Du das, dann kommt er die nächsten zwei Jahre nicht wieder.
Und Du kriegst keinen Kredit, keinen Handyvertrag usw mehr.
Also überleg es Dir: Wenn mit den 200,00 Euro aus der Spardose Deine Schulden bezahlt sind, dann finde einen Weg, wie Du sie Deinem Kind wieder zurückzahlst.
Wenn die Forderung des Gläubigers Deiner Meinung nach unberechtigt ist/war, dann lass Deinen Ärger nicht am GV aus. Der tut, wie gesagt, nur seinen Job!
Ansonsten gilt, was tidus82 Dir dazu geschrieben hat: Was in Deiner Wohnung ist, wird er ggfs. erstmal mitnehmen, insbesondere, wenn Du ihm pampig kommst. Dann kannst Du, resp. der Eigentümer, sich dagegen wehren. Ist bei Bargeld ziemlich schwierig. Also lässt man besser nichts rumliegen.
Aber das sagte ich ja schon.
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Hallo Mrs Rob,
ich möchte nochmal deutlich sagen, dass es nur theoretische Gedankenspiele sind.
Wir haben gestern unserem Sohn wieder ein paar 1 und 2 Euromünzen für sein Sparschwein geschenkt und da kam einfach mal die Frage auf, ob ein GV ein so offensichtliches Sparschwein des Kindes pfänden dürfte.
Das in der Realität ziemlich sicher keine Kindersparbüchse im Zimmer da wäre, steht doch außer Frage...
Danke Tidus, deine Antwort ist da schon hilfreicher. Fand ich sehr interessant.
Grüße
ich möchte nochmal deutlich sagen, dass es nur theoretische Gedankenspiele sind.
Wir haben gestern unserem Sohn wieder ein paar 1 und 2 Euromünzen für sein Sparschwein geschenkt und da kam einfach mal die Frage auf, ob ein GV ein so offensichtliches Sparschwein des Kindes pfänden dürfte.
Das in der Realität ziemlich sicher keine Kindersparbüchse im Zimmer da wäre, steht doch außer Frage...
Danke Tidus, deine Antwort ist da schon hilfreicher. Fand ich sehr interessant.
Grüße
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Nun, Sie müssen wirklich auf die Antwort von Herrn Rob achten: Sehen Sie selbst das Gesetz das kann sein oder nicht.
LG
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