RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
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RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Hallo, hat schon jemand die Erfahrung bei der Schufa gemacht wo man die RSB erteilt Taggenau gelöscht hat? Wird dieser Eintrag wirklich Taggenau gelöscht oder beim nächsten Update von der Schufa? Meine RSB war am 05.10.2017, müsste also jetzt nächsten Monat am 05.10.2020 gelöscht werden richtig? Taggenau heißt bei mir an diesen Tag. Das Update von der schufa mit der Aktualisierung des scores erscheint so zwischen 07-10 alle 3 Monate. In der schufa hab ich dann nur noch Targobank wo ein erledigungsvermerk vom 05.10.2017 steht, auch diese sollte am 05.10.2020 gelöscht sein dann bin ich endlich sauber, ich bin gespannt ob es auch am 05.10 gelöscht wird.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Hi Tombay1969,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?" geschaut?
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Also taggenau konnte ich schon bei mir beobachten, bei z. Bsp. Auskünften oder so - der grundsätzliche Automatismus funktioniert bei RSB konnte ich das bei mir natürlich noch nicht, mangels RSB, beobachten
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Spannend finde ich auch, ob und wie sich dein Schufascore ändert?
Also von jetzt und dann am 5.10.2020.
Also von jetzt und dann am 5.10.2020.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Also jetzt hab ich noch 94% score, über 90% score bin ich schon länger jetzt, ich hatte vor 2 Monaten vor dem Update 97%, warum es jetzt 3% runter ging weiß ich nicht, ob das noch was mit zu tun hat das ich im Januar umgezogen bin? Sonst hab ich in der schufa nur adress anfragen bekommen sonst nichts. Vielleicht geht er ja noch was höher am 05.10 was ich hoffe und denke.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Guten Tag, also heute ist ja der 05.10 der tag genau vor 3 jahren ich die RSB erhielt, in der Schufa wurde vorhin der merkmal RSB erteilt 05.10 gelöscht, da steht nichts mehr, auch die Targobank mit dem merkmal von 05.10.17 als erledigt ist verschwunden, das hat schon mal geklappt. Jetzt warte ich noch die woche ab wann die das Update machen, der score steht noch vom letzten Update im Juli bei 94% , ich hoffe das der score noch was steigt jetzt weil RSB erteil und Targobank weg sind, ich bin sonst sauber, da sind nur 3 sachen drin von adressanfrage mehr nicht. Und bei bonify Boniversum steht immer noch der eintrag RSB erteilt, mal sehen wann das verschwindet...
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Bis jetzt hat Boniversum creditreform nicht reagiert diesen Eintrag von Verbraucherinsolvenzverfahren unter Gerichtsdaten Taggenau zu löschen. Habe da Fehler melden angeklickt und mal sehen wann die es löschen.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
So heute kam das Basis score Update der schufa, bin nach der Löschung des Verbraucherinsolvenzverfahren von 94% auf 97,5% hoch bin jetzt clean
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Mega! Herzlichen Glückwunsch! Auch einfach mal, weil ich dir ja schon damals im alten Forum immer gefolgt bin und bei deinen ganzen Updates immer mitgefiebert habe.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Vielen Dank @Tidus82 bei bonify Boniversum creditreform steht der Eintrag immer noch drin, ich bekam die Mail das es am 12.10 mit dem update gelöscht wird. Ich habe zurück geschrieben das man es bitte sofort löschen soll da es Taggenau vor 2 Tagen es war und nicht nach dem nächsten Update. Also bonify Boniversum creditreform halten sich schon mal nicht an die Taggenau Regeln.
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Re: RSB eintrag Taggenau bei Schufa gelöscht, hat jemand Erfahrung gemacht?
Hier ein bericht vom 10.09.2020, sieht so aus das es leider bei 3 jahren bleibt ...
Bundesregierung verhindert die Reduzierung der Speicherfrist bei Auskunfteien von 3 Jahren auf 1 Jahr!
in Insolvenzen, Politik
10 Sep 2020
Nachdem der Vorschlag des Referentenentwurfs, die Speicherfist von 3 Jahren auf 1 Jahr durch die Auskunfteien, z. B. Schufa, im Gesetzesentwurf nicht mehr zu finden war, habe ich den Finanzminister, Herrn Olaf Scholz, Frau Saskia Esken und die Bundesjustizministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Christine Lambrecht angeschrieben. Von Herrn Scholz und Frau Esken kam keine Antwort. Die interessieren sich wohl nicht für die Probleme der kleinen Leute.
Aus dem Ministerium von Frau Lambrecht kam folgende Antwort:
„Sie bitten in Ihrer E-Mail um Erläuterung, weshalb die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 13. Februar 2020 noch
vorgesehene Regelung einer Höchstfrist von einem Jahr für die Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien nicht mehr im Regierungsentwurf vom 1 . Juli 2020
enthalten ist“
Der Regierungsentwurf stellt einen Kompromiss zwischen den die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien dar, der einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen
überschuldeter Schuldnerinnen und Schuldnern und ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger herstellen soll. Dabei hat die Bundesregierung beschlossen, die im Referentenentwurf vorgesehene einjährige Höchstspeicherfrist für Auskunfteien im Interesse der Information der Gläubigerseite über das frühere Wirtschaftsverhalten der Schuldnerinnen und Schuldner nicht in den Regierungsentwurf zu übernehmen. Stattdessen soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nach dem Regierungsentwurf bis zum 30. Juni 2024 über etwaige Hindernisse berichten, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Restschuldbefreiung ausgehen.“
Damit Herr Dr. Dominik Kuhn, bzw. die Bundesministerin Frau Lambrecht 2024 über „etwaige Hindernisse “ berichten kann, ist es sicherlich sehr hilfreich, wenn die Verbraucher, die das Insolvenzverfahren durchlaufen haben, die Restschuldbefreiung erhalten haben und für weitere 3 Jahre vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen sind, Herrn Dr. Kuhn Ihre Probleme per Fax mitteilen. Die Adresse und das Aktenzeichen finden Sie hier:
Bundesministerium
der Justiz und
für Verbraucherschutz
Bundesregierung verhindert die Reduzierung der Speicherfrist bei Auskunfteien von 3 Jahren auf 1 Jahr!
in Insolvenzen, Politik
10 Sep 2020
Nachdem der Vorschlag des Referentenentwurfs, die Speicherfist von 3 Jahren auf 1 Jahr durch die Auskunfteien, z. B. Schufa, im Gesetzesentwurf nicht mehr zu finden war, habe ich den Finanzminister, Herrn Olaf Scholz, Frau Saskia Esken und die Bundesjustizministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Christine Lambrecht angeschrieben. Von Herrn Scholz und Frau Esken kam keine Antwort. Die interessieren sich wohl nicht für die Probleme der kleinen Leute.
Aus dem Ministerium von Frau Lambrecht kam folgende Antwort:
„Sie bitten in Ihrer E-Mail um Erläuterung, weshalb die im Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vom 13. Februar 2020 noch
vorgesehene Regelung einer Höchstfrist von einem Jahr für die Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien nicht mehr im Regierungsentwurf vom 1 . Juli 2020
enthalten ist“
Der Regierungsentwurf stellt einen Kompromiss zwischen den die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien dar, der einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen
überschuldeter Schuldnerinnen und Schuldnern und ihrer Gläubigerinnen und Gläubiger herstellen soll. Dabei hat die Bundesregierung beschlossen, die im Referentenentwurf vorgesehene einjährige Höchstspeicherfrist für Auskunfteien im Interesse der Information der Gläubigerseite über das frühere Wirtschaftsverhalten der Schuldnerinnen und Schuldner nicht in den Regierungsentwurf zu übernehmen. Stattdessen soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag nach dem Regierungsentwurf bis zum 30. Juni 2024 über etwaige Hindernisse berichten, die von den bestehenden Möglichkeiten der Speicherung insolvenzbezogener Informationen durch Auskunfteien für einen wirtschaftlichen Neustart nach der Restschuldbefreiung ausgehen.“
Damit Herr Dr. Dominik Kuhn, bzw. die Bundesministerin Frau Lambrecht 2024 über „etwaige Hindernisse “ berichten kann, ist es sicherlich sehr hilfreich, wenn die Verbraucher, die das Insolvenzverfahren durchlaufen haben, die Restschuldbefreiung erhalten haben und für weitere 3 Jahre vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen sind, Herrn Dr. Kuhn Ihre Probleme per Fax mitteilen. Die Adresse und das Aktenzeichen finden Sie hier:
Bundesministerium
der Justiz und
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