Hallo folgende Frage :
Ich muss meine pfändbaren für diesen Monat selbst berechnen, hierbei habe ich einige Probleme..
Zum ersten, meine Firma hatte die Zahlung von Urlaubsgeld eingeführt.... Die Zahlung von laufend monatlich 190 Euro, wurde die letzten 4 Monate komplett gepfändet... Ich habe gerade gelesen, dass die eig unpfändbar ist????
(Wir haben die Zahlung jetzt seit den besagten 4 Monaten)
Zweites Problem :
Ich habe ja meinen AG gewechselt, von der alten Firma bekomme ich noch regulär Lohn für 2 Wochen.
Es ist aber so, dass noch zusätzlich 18 offene Urlaubstage mit ausgezahlt werden. (Konnte ich nicht mehr nehmen)
Wenn ich das richtig gelesen habe, gelten die 18 Tage ganz normal als Lohn und der ist pfändbar ??
Der Anspruch ist ja über Monate entstanden?? Und nicht auf 1 Monat ?
Urlaubsabgeltung wie pfändbar
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Normalerweise ist Urlaubsgeld per § 850a Nr. 2 ZPO unpfändbar. Allerdings dürfen diese Beträge "den Rahmen des üblichen" nicht übersteigen. Ich kann mir vorstellen, dass man je nach Grundeinkommen die Ansicht vertreten kann, dass eine dauerhafte Zahlung von 190 Euro pro Monat diesen Rahmen übersteigen könnte.Pangipu hat geschrieben: ↑6. Sep 2020, 10:22 Zum ersten, meine Firma hatte die Zahlung von Urlaubsgeld eingeführt.... Die Zahlung von laufend monatlich 190 Euro, wurde die letzten 4 Monate komplett gepfändet... Ich habe gerade gelesen, dass die eig unpfändbar ist????
(Wir haben die Zahlung jetzt seit den besagten 4 Monaten)
Aber auch wenn man das bejahren würde, wäre es aus meiner Sicht allenfalls teilweise pfändbar und nicht komplett - wie es Dein Arbeitgeber scheinbar gemacht hat.
Soviel ich weiß, wird sowas pfändungstechnisch wie "Urlaubsentgelt" betrachtet - also wie die reguläre Lohnfortzahlung während eines bezahlten Urlaubs. Dementsprechend ist es pfändbar wie Einkommen.Pangipu hat geschrieben: ↑6. Sep 2020, 10:22 Zweites Problem :
Ich habe ja meinen AG gewechselt, von der alten Firma bekomme ich noch regulär Lohn für 2 Wochen.
Es ist aber so, dass noch zusätzlich 18 offene Urlaubstage mit ausgezahlt werden. (Konnte ich nicht mehr nehmen)
Wenn ich das richtig gelesen habe, gelten die 18 Tage ganz normal als Lohn und der ist pfändbar ??
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Naja üblicher Rahmen, wenn man es aufs Jahr hochrechnet, wäre das nicht mal 1 komplettes Nettogehalt...
Üblicher Rahmen naja ich weiß nicht...
Kann ich das i.wie vom TH zurückfordern???
Er hätte das auch sehen müssen, weil ich jedes Monat ihm meine Lohnabrechnung übermitteln muss.
Oder es war ihm schlichtweg egal
Üblicher Rahmen naja ich weiß nicht...
Kann ich das i.wie vom TH zurückfordern???
Er hätte das auch sehen müssen, weil ich jedes Monat ihm meine Lohnabrechnung übermitteln muss.
Oder es war ihm schlichtweg egal
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Das ist eine gängige Definition von angemessen - eben, dass es einen Monatslohn nicht übersteigt. Entsprechend wäre es demnach angemessen.
Er wird es sehr wahrscheinlich nicht kontrolliert haben - und selbst wenn, wäre es ihm vermutlich egal gewesen;) Es ist ja auch nicht sein Job, die abgetretenen Beträge in diese Richtung zu prüfen. Das ist Dein Job:)
Du kannst es Dir natürlich zurückwünschen. Ich vermute aber, dass er Dich einfach auf Deinen Arbeitsgeber verweisen würde.
Aber Versuch macht kluch - zu verlieren hast Du ja nix. Vielleicht hast Du ja Glück.
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Meine RSB endet jetzt im Oktober, ich möchte mir ehrlich gesagt keinen Ärger mehr einhalten.
Er hatte mich eig die ganzen 5 Jahre komplett in Ruhe gelassen
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Och was heißt "Ärger"?
Es ist ja immer eine "Wie man in den Wald ruft" Frage.
Wenn Du so an ihn herantreten würdest: "Mein AG hat Ihnen zu viel Geld überwiesen! Haben Sie das nicht selbst gesehen?!? Ich fordere es umgehend mit Fristsetzung von Ihnen zurück, sonst geht hier aber der Himmel auf!!!" könnte man damit "Ärger" erzeugen.
Eine zarte Formulierung wie: "Ich habe bei der Eigenberechnung festgestellt, dass mein Arbeitgeber diese Beträge vermutlich versehentlich nicht korrekt behandelt hat. Sollten Sie das auch so sehen, würde ich mir gerne die Frage erlauben, ob Sie eine Möglichkeit sehen würden, mir die fraglichen Beträge aus der Masse freizugeben... bla blub Schleim." wäre doch ziemlich unverbindlich.
Mit sowas kann man aus meiner Sicht nichts kaputt oder niemanden zornig machen und manchmal gibt es sogar eine freudige Überraschung.
Es ist ja immer eine "Wie man in den Wald ruft" Frage.
Wenn Du so an ihn herantreten würdest: "Mein AG hat Ihnen zu viel Geld überwiesen! Haben Sie das nicht selbst gesehen?!? Ich fordere es umgehend mit Fristsetzung von Ihnen zurück, sonst geht hier aber der Himmel auf!!!" könnte man damit "Ärger" erzeugen.
Eine zarte Formulierung wie: "Ich habe bei der Eigenberechnung festgestellt, dass mein Arbeitgeber diese Beträge vermutlich versehentlich nicht korrekt behandelt hat. Sollten Sie das auch so sehen, würde ich mir gerne die Frage erlauben, ob Sie eine Möglichkeit sehen würden, mir die fraglichen Beträge aus der Masse freizugeben... bla blub Schleim." wäre doch ziemlich unverbindlich.
Mit sowas kann man aus meiner Sicht nichts kaputt oder niemanden zornig machen und manchmal gibt es sogar eine freudige Überraschung.
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Re: Urlaubsabgeltung wie pfändbar
Ja okay, ich werd mal höflich drauf hinweisen...
Dann sollen Sie es haben.
Werde drum bitten, dass es dieses 1mal jetzt keine Berücksichtigung findet.
Dann sollen Sie es haben.
Werde drum bitten, dass es dieses 1mal jetzt keine Berücksichtigung findet.
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