Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
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Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Hallo,
Ich bin 29 und lebe im Moment von Grundsicherung. Ich bekomme knapp 400 Euro. Ich habe Schulden bei einem Fitnessstudio die sich auf 600 Euro belaufen. Kann es aber im Moment wirklich nicht zahlen. Wen der Gerichtsvollzieher kommt und ich etwas Bargeld in meiner Spardose habe darf der dann das ganze Geld komplett weg pfänden? Es ist im Moment 100 Euro falls mal notwendige Ausgaben anstehen.
Könnt ihr mir erklären wie viel Geld er überhaupt pfänden kann?
Wünsche euch einen schönen Tag
Viele Grüße Kevin
Ich bin 29 und lebe im Moment von Grundsicherung. Ich bekomme knapp 400 Euro. Ich habe Schulden bei einem Fitnessstudio die sich auf 600 Euro belaufen. Kann es aber im Moment wirklich nicht zahlen. Wen der Gerichtsvollzieher kommt und ich etwas Bargeld in meiner Spardose habe darf der dann das ganze Geld komplett weg pfänden? Es ist im Moment 100 Euro falls mal notwendige Ausgaben anstehen.
Könnt ihr mir erklären wie viel Geld er überhaupt pfänden kann?
Wünsche euch einen schönen Tag
Viele Grüße Kevin
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- Bot
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Hi Keveb35,
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?" geschaut?
gute Frage, hast du schonmal bei dem Thema "Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?" geschaut?
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- praktischer Schuldnerberater
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- Registriert: 13. Aug 2018, 20:45
Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Guten Tag!
Also heißt die Antwort "Jein". Wenn es morgen neues Geld gibt, könnte er den Hunni zumindst theoretisch tatsächlich mitnehmen. Es ist aber in der Praxis tatsächlich nicht sehr wahrscheinlich, dass es überhaupt zu soetwas kommen würde.
Wenns bis zum nächsten Geld noch eine Woche+ dauert, dürfte er es nicht mitnehmen.
Was Bargeldbeträge betrifft, so haben GV dem Schuldner soviel zu belassen, dass er seinen Lebensunterhalt bis zur nächsten Einkommensauszahlung bestreiten kann.
Also heißt die Antwort "Jein". Wenn es morgen neues Geld gibt, könnte er den Hunni zumindst theoretisch tatsächlich mitnehmen. Es ist aber in der Praxis tatsächlich nicht sehr wahrscheinlich, dass es überhaupt zu soetwas kommen würde.
Wenns bis zum nächsten Geld noch eine Woche+ dauert, dürfte er es nicht mitnehmen.
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Und wie oft kommt so ein Gerichtsvollzieher vorbei?
Werden die Schulden für jeden neuen Besuch immer mehr?
Werden die Schulden für jeden neuen Besuch immer mehr?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Normalerweise nicht häufiger als alle 2 Jahre.
Theoretisch schon. Vollstreckungskosten und Zinsen eben.
Angesichts der Art der Fragen vermute ich nichtmal Basiskenntnisse auf dem Gebiet des Schuldrechts. Diese solltest Du Dir dringend aneignen. Vielleicht wäre der Besuch einer Beratungsstelle keine schlechte Idee.
Sind das Deine einzigen Schulden?
Sind sie überhaupt tituliert? Weißt Du was "tituliert" bedeutet?
Kriegst Du wirklich Grundsicherung, also SGB XII, mit 29? Also Erwerbsunfähig?
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46b)
Beides heißt lt. Gesetzestext "Grundsicherung".
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Viertes Kapitel: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46b)
Beides heißt lt. Gesetzestext "Grundsicherung".
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Ach Mrs. Rob. Manchmal machst Du mich wirklich sprachlos;)
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- Guru
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
... ist das jetzt ein Kompliment, caffery?
*smile*
Umgangssprachlich werden ja eher selten die korrekten Begrifflichkeiten genutzt,
aber vielleicht ist 'kevin' diesbezüglich ja eine Ausnahme?
*smile*
Ich dachte, diese Frage könnte den einen oder anderen geneigneten Leser möglicherweise irritieren.
Umgangssprachlich werden ja eher selten die korrekten Begrifflichkeiten genutzt,
aber vielleicht ist 'kevin' diesbezüglich ja eine Ausnahme?
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- praktischer Schuldnerberater
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Natürlich war das ein Kompliment. Ich muss aber auch zugeben, dass ich ein wenig betrunken war als ich es gab;)
... was es natürlich in keiner Weise schmälern soll!
Ganz grundsätzlich kam ich mir beim gegenständigen Thema aber in der Rückschau (soweit sie mir noch möglich ist) ein bisschen so vor, als hätte ich grad vermeldet mir einen alten Käfer kaufen zu wollen und mir daraufhin eine Abhandlung über die Haltung von Krustentieren im Rentenalter vorgehalten wurde.
... was es natürlich in keiner Weise schmälern soll!
Ganz grundsätzlich kam ich mir beim gegenständigen Thema aber in der Rückschau (soweit sie mir noch möglich ist) ein bisschen so vor, als hätte ich grad vermeldet mir einen alten Käfer kaufen zu wollen und mir daraufhin eine Abhandlung über die Haltung von Krustentieren im Rentenalter vorgehalten wurde.
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
... immer wieder erfrischend, Deine bilderreiche Ausdrucksweise
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Re: Darf der Gerichtsvollzieher mein gespartes komplett pfänden?
Ich habe dazu mal eine allgemeine und theoretische Frage:
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt und im Kinderzimmer (m)eines Kindes seine Sparbüchse mit (sagen wir mal zB) 200€ (Und alles in Münzen) steht, darf er das mitnehmen bzw pfänden?
Wenn der Gerichtsvollzieher kommt und im Kinderzimmer (m)eines Kindes seine Sparbüchse mit (sagen wir mal zB) 200€ (Und alles in Münzen) steht, darf er das mitnehmen bzw pfänden?
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